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Politik & Wirtschaft •
Führerausweis

SVP-Knutti will einjährige Lernpflicht lockern

Wer den Lernfahrausweis erst mit 18 erwirbt, muss grundsätzlich ein Jahr bis zur praktischen Autoprüfung warten. SVP-Nationalrat Thomas Knutti will diese Frist für junge Erwachsene lockern, die beruflich aufs Auto angewiesen sind oder schlecht ans ÖV-Netz angebunden sind.

Seit 2021 gilt in der Schweiz die einjährige Lernpflicht für junge Autofahrende. Sie soll dafür sorgen, dass Fahranfängerinnen und Fahranfänger vor der praktischen Autoprüfung möglichst viel Erfahrung am Steuer sammeln und dadurch sicherer unterwegs sind. 

Wer aufs Auto angewiesen ist, soll früher zur Fahrprüfung

SVP-Nationalrat Thomas Knutti findet diese Regelung nicht überall sinnvoll. Darum will er die einjährige Lernpflicht jetzt mit einem Vorstoss lockern: «Sie mag für Stadtjugendliche mit guter ÖV-Anbindung und flexibler Zeitplanung tragbar sein. Für Jugendliche und junge Erwachsene im ländlichen und alpinen Raum sowie im Gewerbe ist sie eine erhebliche Hürde: Sie verzögert den Einstieg in die Berufstätigkeit, erschwert die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes und belastet Betriebe, die auf mobile Mitarbeitende angewiesen sind», erklärt Knutti. 

Knutti fordert drei Ausnahmen

Mit seinem Vorstoss fordert Knutti den Bundesrat dazu auf, das Gesetz so anzupassen, «dass junge Erwachsene, die den Lernfahrausweis Kategorie B nach dem vollendeten 18. Geburtstag erwerben, von der einjährigen Lernpflicht befreit werden können». Dies unter der Bedingung, wenn sie nachweisen können, dass sie aus beruflichen oder regionalen Gründen auf den Führerausweis angewiesen sind. Für Knutti beinhaltet das:  

  • Berufliche Gründe: Wer im Gewerbe, in der Landwirtschaft, im Transportwesen oder in einem anderen Beruf auf den Führerausweis angewiesen ist. 
  • Schlechte ÖV-Anbindung: Wer am Wohn- oder Arbeitsort keine zumutbare Verbindung zum öffentlichen Verkehr hat. Als unzumutbar soll gelten, wenn die nächste Haltestelle mit einem Angebot zu Hauptverkehrszeiten nicht innerhalb von 15 Minuten zu Fuss oder mit dem Velo erreichbar ist. 
  • Saisonale Betriebe: Wer beispielsweise in der Landwirtschaft oder im alpinen Tourismus arbeitet und den Führerausweis aus betrieblichen Gründen rasch benötigt.  

Als Beispiel nennt Knutti einen Lernenden im Berggebiet, der ohne Führerausweis kaum zu seinem Ausbildungsbetrieb oder zu Weiterbildungen gelangt: «Ein Gewerbelehrling, dessen Ausbildungsbetrieb ausserhalb des ÖV-Netzes liegt, ist auf Eltern oder Arbeitgeber als Chauffeure angewiesen. Diese Situationen sind in Berggebieten, Voralpen und ländlichen Regionen des Mittellandes alltäglich.»  

 

Für diese Berufe gelten Ausnahmen

Tatsächlich gelten bereits heute Ausnahmen. Diese betreffen Lernende in vier Berufsausbildungen: Strassentransportfachleute EFZ, Strassentransportpraktikerinnen und -praktiker EBA sowie Automobil-Fachleute und Automobil-Mechatronikerinnen und -Mechatroniker EFZ mit der Fachrichtung Nutzfahrzeuge. Sie müssen die zwölfmonatige Lernphase nicht absolvieren und dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 17½ Jahren zur praktischen Autoprüfung antreten. Den Führerausweis erhalten sie allerdings frühestens mit 18 Jahren. 

ASTRA: «Einjährige Phase hat sich bewährt»

Erst kürzlich zeigte sich das Bundesamt für Strassen ASTRA sehr zufrieden mit der aktuellen Regelung: «Die einjährige Phase des begleiteten Fahrens zum Erwerb des Führerausweises hat sich bewährt: Sie wirkt sich positiv auf die Verkehrssicherheit aus», schrieb das ASTRA im April in einer Mitteilung. Zudem sei die Erfolgsquote bei der praktischen Führerprüfung gestiegen. «Gestützt auf die Ergebnisse dieser Evaluation sind aus Sicht des Bundesrates keine Anpassungen der neuen Regelung erforderlich», so das ASTRA.   

Ob der Bundesrat bei der einjährigen Lernpflicht trotzdem weitere Ausnahmen zulassen will, bleibt abzuwarten. Die Antwort auf den Vorstoss steht noch aus.  

 

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