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SVP-Glarner will Doppelbestrafung bei Führerausweisentzug abschaffen
Erst flattert die Busse ins Haus, dann ist auch noch der Führerausweis weg: Wer gegen Verkehrsregeln verstösst, kann in der Schweiz gleich in zwei Verfahren zur Kasse gebeten werden. SVP-Nationalrat Andreas Glarner will damit Schluss machen und den Führerausweisentzug grundlegend neu regeln.
Ein Verkehrsverstoss kann für Autofahrende in der Schweiz doppelte Folgen haben. Zunächst wird der Fall strafrechtlich beurteilt. Danach kann zusätzlich das kantonale Strassenverkehrsamt ein Administrativverfahren eröffnen und einen Führerausweisentzug verfügen.
Damit will SVP-Nationalrat Andreas Glarner jetzt Schluss machen. In einem neuen Vorstoss fordert der Aargauer, dass künftig das urteilende Gericht über sämtliche Sanktionen entscheidet. Die Strassenverkehrsämter sollen einen angeordneten Führerausweisentzug nur noch vollziehen. Doch Glarner geht sogar noch einen Schritt weiter: Bei leichten und mittelschweren Widerhandlungen soll grundsätzlich eine Busse oder Geldstrafe genügen. Ein Ausweisentzug soll in der Regel erst bei schweren oder wiederholten mittelschweren Verstössen erfolgen.
«Die Strassenverkehrsämter kommen wie die alte Fasnacht hinterher»
«Am meisten stört mich, dass wir zwei Verfahren für denselben Vorfall haben», sagt er gegenüber STREETLIFE. «Heute kommt nach dem Strafverfahren noch das Strassenverkehrsamt wie die alte Fasnacht hinterher, eröffnet ein Administrativverfahren und stellt dafür nochmals Kosten in Rechnung.»
Dabei gehe es ihm ausdrücklich nicht darum, gravierende Verkehrsverstösse zu verharmlosen. «Aber wir müssen aufhören, jede Bagatelle so hart zu sanktionieren und alles zu übertreiben», sagt Glarner.
Wann gilt ein Verstoss als mittelschwer?
Eine mittelschwere Widerhandlung liegt vor, wenn Autofahrende eine Verkehrsregel verletzen und dadurch eine Gefahr für andere hervorrufen oder in Kauf nehmen. Heute ist der Führerausweis danach grundsätzlich für mindestens einen Monat weg.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten in Standardsituationen klare Richtwerte:
- innerorts: 21 bis 24 km/h zu schnell
- ausserorts oder auf Autostrassen: 26 bis 29 km/h zu schnell
- auf der Autobahn: 31 bis 34 km/h zu schnell
Auch andere Verstösse können als mittelschwer gelten, etwa wenn durch ungenügenden Abstand oder das Missachten eines Rotlichts eine Gefahr entsteht. Entscheidend sind dabei immer die konkreten Umstände.
Besonders Berufsfahrer sollen geschützt werden
Für Menschen, die beruflich auf den Führerausweis angewiesen sind, kann ein Entzug laut Glarner besonders drastische Folgen haben. «Bei Chauffeuren, Lieferdiensten oder Servicemechanikern kommt ein Führerausweisentzug praktisch einem Berufsverbot gleich», sagt er. Wer den ganzen Tag auf der Strasse unterwegs sei, müsse sich laufend auf neue Tempolimiten, Verkehrssituationen und die Parkplatzsuche einstellen. «Da ist ein Fehler schnell passiert und plötzlich ist der Ausweis weg. Das darf nicht sein.»
Mehr MFK statt Administrativverfahren?
Glarner findet, die Strassenverkehrsämter könnten ihre Zeit besser nutzen, als zusätzliche Administrativverfahren gegen Autofahrende zu führen. Als Beispiel nennt er seinen Heimatkanton Aargau, wo das Strassenverkehrsamt bei den periodischen Fahrzeugkontrollen um 75'000 Fahrzeuge in Verzug ist, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Gleichzeitig bearbeitet es pro Jahr rund 15'500 Administrativmassnahmen.
Gericht soll über alle Sanktionen entscheiden
Glarner will mit seinem Vorstoss das heutige System grundsätzlich umbauen. Künftig soll das Gericht nicht nur über Busse oder Geldstrafe entscheiden, sondern gleichzeitig festlegen, ob zusätzlich ein Führerausweisentzug nötig ist. Damit würde eine einzige Stelle sämtliche Sanktionen beurteilen und aufeinander abstimmen.
Die kantonalen Strassenverkehrsämter wären danach nur noch dafür zuständig, rechtskräftig angeordnete Entzüge umzusetzen. Der heutige Sicherungsentzug bei fehlender Fahreignung, etwa aus medizinischen Gründen, soll ausdrücklich bestehen bleiben.
«Wir müssen vernünftiger werden»
Bei den politischen Chancen seines Vorstosses gibt sich Glarner vorsichtig optimistisch. «Ich glaube, dass eine Entlastung bei den Administrativmassnahmen durchaus gut ankommen könnte», sagt er. «Am Ende müssen wir bei diesen Verfahren einfach wieder vernünftiger und verhältnismässiger werden.»

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