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SVP will Fahrteugkontrollen für Polizei erleichtern
Nationalrat Lukas Reimann von der SVP fordert mit einer neuen Motion eine Anpassung der Strafprozessordnung. Fahrzeugdurchsuchungen sollen künftig direkt durch die Polizei angeordnet und durchgeführt werden können, ohne vorgängigen Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft.
Die Polizei soll Fahrzeuge künftig schneller und ohne vorgängigen Entscheid der Staatsanwaltschaft durchsuchen dürfen. Eine entsprechende Motion aus den Reihen der SVP will die Strafprozessordnung anpassen und damit nach eigenen Angaben Bürokratie abbauen sowie die Strafverfolgung effizienter machen.
Aktuell muss je nach Situation vor einer Fahrzeugdurchsuchung ein staatsanwaltschaftlicher Entscheid eingeholt werden, was laut Motion zu administrativem Mehraufwand und Verzögerungen im Polizeialltag führt.
Fahrzeuge als zentrales Tatmittel
Gemäss Vorstoss spielen Fahrzeuge im heutigen Mobilitätsumfeld eine zentrale Rolle bei Straftaten. Sie würden sowohl für den Transport von Deliktsgut als auch für mobile Delikte oder zur Flucht genutzt. Eine rasche und praktikable Durchsuchungsmöglichkeit sei deshalb ein wichtiges Instrument der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.
Die aktuelle Praxis verursache hingegen unnötigen Aufwand: Polizei und Staatsanwaltschaft müssten umfangreiche Dokumentationen erstellen, obwohl Massnahmen materiell oft gerechtfertigt seien. Der vorgängige staatsanwaltschaftliche Entscheid führe laut Vorstoss zu zusätzlicher Bürokratie, erhöhter Fehleranfälligkeit und dazu, dass sich Gerichte vermehrt mit formellen Fragen statt mit dem eigentlichen Sachverhalt befassen.

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