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Staat kann Autos von Rasern beschlagnahmen
Österreich geht ab heute strenger gegen Raser vor. Wie schon in der Schweiz kann die Polizei die Fahrzeuge beschlagnahmen. Bei Wiederholungstätern gelten tiefere Limits.
Die Skisaison ist noch nicht vorbei, auch wenn es im Flachland wohl eher keine Schnee mehr geben wird. Das heisst, es zieht die Snowboarderinnen und Skifahrer in die Alpen, sei es in der Schweiz, Frankreich, Italien oder Österreich. Gerade, wer bei unserem östlichen Nachbarn die Pisten will, sollte die Anreise aber nicht mit einer Abfahrt verwechseln, denn ab heute gelten schärfere Gesetze gegen Raser.
Die österreichische Polizei kann per 1. März 2024 das Fahrzeug von Rasern beschlagnahmen. Als Raser gilt, wer innerorts mehr als 80 km/h und ausserorts sowie auf Autobahnen mehr als 90 km/h zu schnell fährt. Wiederholungsraser müssen ihr Fahrzeug schon bei geringerer Tempo-Überschreitung abgeben. Für sie gilt innerorts 60 km/h und ausserorts 70 km/h als Überschreitungslimit.
Österreich folgt anderen Staaten
Die Behörden prüfen innerhalb von zwei Wochen, ob das Auto zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgegeben oder definitiv eingezogen wird. In diesem Fall wird es versteigert. Die neuen Regeln gelten auch für Ausländer. Sprich: Die Polizei kann auch Fahrzeuge von Schweizerinnen und Schweizern einziehen. Auch bei uns können die Behörden die Fahrzeuge beschlagnahmen, wenn die Lenkenden gegen den Raserartikel verstossen. Dänemark und Italien haben diese extreme Massnahme ebenfalls eingeführt.

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