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Verkehr •
Ferien im Auto

Achtung Bussenfalle: So fährst du straffrei durch Europa

Die Schweiz ist der ideale Ausgangspunkt, um den Kontinent mit dem Auto zu erkunden – besonders zur Ferienzeit. Doch aufgepasst: Ausserhalb der Schweiz gibt es andere Verkehrsregeln. Und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Damit eine Verkehrskontrolle nicht zur bösen Überraschung wird, hat STREETLIFE die wichtigsten Regeln für Autoreisende zusammengefasst.

Schon wegen eines simplen ovalen Klebers am Auto-Heck kann Schweizer Autofahrenden im Ausland Ungemach drohen. Die Fahrzeuge aus der EU haben links am Kennzeichen den blauen Balken, in welchem die Landeszugehörigkeit des Fahrzeuges festgehalten wird. Die Mitgliedsstaaten müssen dies nach einer EU-Verordnung von 1998 anerkennen – oder eine gleichwertige Unterscheidung am linken Rand des Kennzeichens. Das Schweizer Kreuz auf unseren Kontrollschildern wird aber nicht im ganzen EU-Raum anerkannt. Gerade in Italien und Österreich werden Schweizerinnen und Schweizer immer mal wieder gebüsst, wenn sie den CH-Kleber nicht zusätzlich am Heck haben. Das für 2026 angedachte neue Kennzeichen könnte dies ändern. Bis dahin empfiehlt es sich, das ovale CH ans Auto zu kleben, um unnötigen Ärger zu vermeiden.

Ausrüstung im Auto

Unsere Nachbarländer schreiben auch verschiedene Gegenstände vor, die im Auto mit dabei sein müssen. Die Schweiz kennt diesbezüglich nur das Pannendreieck. 

In den meisten EU-Ländern reicht das nicht aus. Her braucht es zusätzlich eine Warnweste sowie ein Erste-Hilfe-Set. In Deutschland gilt die Pflicht für eine Auto-Apotheke allerdings nur für Fahrzeuge, die auch in Deutschland zugelassen sind. Das heisst, Schweizerinnen und Schweizer müssen ihr Erste-Hilfe-Set nicht mit zwei Schutzmasken aufrüsten, um in Deutschland eine Busse zu vermeiden.

In Frankreich und Österreich empfehlen sich zudem Ersatzglühbirnen, sofern das Auto nicht über Xenon-, Neon- oder LED-Lampen verfügt. Dafür eine gute Nachricht aus Frankreich: Dort muss kein Alkoholtester mehr mitgeführt werden. Zwischen 2012 und 2020 war das Plastikröhrchen im Auto obligatorisch, das Fehlen wurde aber schon seit 2013 nicht mehr gebüsst.

Für ganz Europa empfiehlt es sich zudem, ein europäisches Unfallprotokoll mitzuführen, um es im Falle eines Unfalls mit reinem Sachschaden für die Versicherung auszufüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen zu lassen.

Alkohol und Smartphone

Die Alkoholgrenze für Autofahrende liegt auch bei unseren Nachbarn bei 0,5 Promille. Unterschiede gibt’s bei Neulenkern, die sich je nach Land während zwei oder drei Jahren nur mit 0,0 beziehungsweise 0,2 Promille Alkohol im Blut hinters Steuer setzen dürfen. In Deutschland und Italien gilt der Wert für Neulenker zudem mindestens bis zum Alter von 21 Jahren. 

Das Smartphone ist in allen vier Nachbarländern am Steuer verboten. Die Bussen variieren von 50 bis 165 Euro. Das deutsche Bundesland Rheinland-Pfalz testete im letzten Jahr einen Handy-Blitzer. Die Autofahrenden wurden gefilmt und eine KI erkannte Smartphone-Sünderinnen und -Sünder. Da sich das System bewährte, setzt Rheinland-Pfalz die Blitzer jetzt flächendeckend ein. Uneinigkeit herrscht beim Telefonieren mit Kopfhörern. In Frankreich sind sie verboten, in Österreich erlaubt. Italien geht einen Mittelweg und erlaubt Stöpselkopfhörer in einem Ohr.

Welche Tempolimiten gelten?

Die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten unterscheiden sich in den Nachbarländern nur minim von uns. Innerorts und auf Autobahnen liegen sie meistens bei 50 km/h beziehungsweise 130 km/h einig. Wobei dies in Deutschland bekanntermassen nur ein Richtwert ist und es auf vielen Strecken kein Tempolimit gibt. Ausserorts reicht das Tempolimit von 80 in Frankreich bis zu 100 km/h in Deutschland und Österreich. Auf Autostrassen gilt 100 oder 110 km/h.

Besondere Regeln und die Strassengebühr

Unsere Nachbarländer kennen auch einige spezielle Regelungen. So gilt beispielsweise im österreichischen Salzburg während den Sommermonaten (1. Juli bis Ende August) ein Fahrverbot bei Regen in der Innenstadt.

In Frankreich ist das Fahren mit losem Schuhwerk wie Flipflops nicht erlaubt. Zudem dürfen Lenkende während der Fahrt nicht essen oder sich schminken. Weiter gilt in Frankreich sowie in Italien ein Rauchverbot im Auto, wenn Minderjährige mitfahren.

Bis auf Deutschland ist das Fahren auf der Autobahn kostenpflichtig. In Italien und Frankreich wird die Maut mittels Zahlstationen bezahlt.

In Österreich ist für die meisten Strecken, ähnlich wie bei uns, eine Vignette – das sogenannte Pickerl – nötig. Neben einem Jahr gibt es auch welche, die zehn Tage oder zwei Monate gültig sind. Achtung: Wer die Vignette online kaufen will, muss dies 18 Tage im Voraus tun, weil in der EU ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht für Online-Käufe besteht. Weiter erhebt Österreich für die Nutzung einiger Strecken eine zusätzliche Gebühr. Dazu gehören beispielsweise der Arlbergtunnel oder die Brennerautobahn.

Wo darf ich mein Zelt aufschlagen?

Für Wohnmobil-Fans gilt: Das wilde Campieren ist in allen Nachbarländern grundsätzlich verboten. Doch es gibt Graubereiche. In Deutschland und Österreich regeln die Bundesländer die Bestimmungen selbst. Auf Privatgrund darf mit Einwilligung des Eigentümers campiert werden. Einzig in Frankreich braucht es auch die Erlaubnis der örtlichen Behörden. Viele französische Gemeinden bieten mit Schild «Camping reglementé, s’adresser à la mairie» auch spezielle Übernachtungsplätze an. Der Platz wird einem auf dem örtlichen Rathaus zugewiesen.

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