Werbung
Winterreifen: Es drohen bis zu 4'800 Franken Busse
Winter is coming – und mit ihm die Vorfreude auf Skiferien. In der Schweiz sind Winterreifen gemäss Strassenverkehrsgesetz keine Pflicht – im angrenzenden Ausland an manchen Orten schon. Was gilt wo?
In den Bergen kam es diese Woche bereits zum ersten Wintereinbruch. Die Pisten und Loipen locken, bald stehen die nächsten Skiferien an. Nicht nur die Skiausrüstung, auch die Bereifung des Autos hat hier vor der Fahrt ins Ausland einen Kontrollblick verdient. Einerseits kann man so hohe Bussen verhindern, andererseits verringert man die Gefahr, die wohlverdienten Ferien aufgrund eines Unfalles abbrechen zu müssen. STREETLIFE zeigt auf, was im angrenzenden Ausland zählt.
Österreich
In Sachen Wintersport kann der Schweiz wohl nur Österreich das Wasser reichen. Sollte die Auszeit nach Osten gehen, sind Winterreifen vom 1.11. bis 15.4. bei entsprechenden Strassenverhältnissen Pflicht. Konkret wird Schneematsch sowie eine schneebedeckte oder verreiste Fahrbahn genannt. Alternativ kann man auch auf zwei Antriebsrädern Schneeketten verwenden. Die Mindestprofiltiefe beträgt dabei 5 mm. Folgt man diesen Anweisungen nicht und kann die Polizei zudem eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden nachweisen, kann das richtig teuer werden. Es sind Bussen oder Geldstrafen von bis 4800 Franken möglich.
Italien
Bei unseren südlichen Nachbarn ist die Winterreifenfrage nicht einheitlich geregelt und darum etwas komplizierter. Im Südtirol gilt – wie in Österreich – eine Pflicht bei winterlichen Verhältnissen (ohne zeitliche Einschränkung). Auf der Brennerautobahn und im Stadtgebiet Bozen gilt hingegen unabhängig von den Strassenverhältnissen vom 15. November bis 15. April Winterausrüstungspflicht. Im Aostatal darf man vom 15. Oktober bis 15. April nur mit Winterreifen oder aufgezogenen Schneeketten fahren. Ansonsten sind auf vielen Strassen Winterreifen oder Schneeketten für einen bestimmten Zeitraum vorgeschrieben. Bei Verstössen kann das Bussgeld bis zu 415 Franken betragen.
Frankreich
Zwischen dem 1. November und 31. März gilt eine Winterreifen-Pflicht für Bergregionen, unabhängig von den Strassenverhältnissen. Dazu zählen unter anderem die Gebiete im angrenzenden Ausland. Auch für andere Strassen oder Regionen kann eine Winterreifenpflicht angeordnet werden. Das Profil sollte hier 3.5 mm nicht unterschreiten. Die Polizei kann eine Busse von 130 Franken aussprechen und die Weiterfahrt untersagen.
Deutschland
Der grosse Kanton kennt keine generelle Winterreifenpflicht. Situativ, bei Schnee, Glatteis, Schneematch oder Reifglätte, darf nur mit Winterreifen gefahren werden. Zwar gibt es bei unseren nördlichen Nachbarn keine von den Sommerreifen abweichende Mindestprofiltiefe, sie beträgt somit 1,6 mm. Empfohlen werden aber mindestens 4 mm. Bei Verstössen kann der Fahrer mit bis zu 75 Franken und der Fahrzeughalter mit bis zu 70 Franken bestraft werden.
Und in der Schweiz?
Hierzulande gibt es gemäss Strassenverkehrsgesetz kein Winterreifen-Obligatorium. Man kann jedoch mit Bussen belegt werden, wenn durch die ungeeignete Bereifung Verkehrsbehinderungen entstehen. Ausserdem kann die Versicherung bei einem Unfall eine Mitschuld an den Sommerreifenfahrer übertragen. Die bessere Haftung bei kalten Temperaturen und das den Bedingungen angepasste Profil sprechen aber generell für einen Reifenwechsel während der kalten Monate.
Es gab allerdings auch schon mehrere Bestrebungen, diese Regelung anzupassen. Zuletzt hat im Jahr 2017 der Nationalrat Walter Wobmann ein Postulat für ein Winterreifen-Obligatorium eingereicht. Die Regelung wäre nicht an ein Datum gebunden gewesen, sondern analog zur deutschen Lösung an die Strassenbedingungen («bei Schnee und/oder Eis auf der Fahrbahn»).
Er begründete seinen Vorstoss gegenüber STREETLIFE damit, dass «man im Prinzip mit Sommerpneu im Schnee fahren kann und ohne Unfall keine Konsequenzen tragen muss». Es sei aber eine sehr risikoreiche Fahrweise. Dieses Postulat wurde nicht behandelt, da bereits frühere, ähnlichlautende Vorstösse abgelehnt wurden.
Werbung