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Spross eines Immo-Tycoons rast mit Rolls-Royce durch Zürich
Auch wer Geld hat, muss sich an die Regeln halten. Das bekommt jetzt ein 32-jähriger Zürcher zu spüren. Die Staatsanwaltschaft will ihn für zwei Jahre hinter Gitter schicken. Er raste massiv zu schnell in Radarfallen.
Das Auto ist die absolute Luxusklasse. Ein echter Rolls-Royce unter den Geländewagen. Wer den Cullinan sein Eigen nennen will, muss dafür ordentlich in die Taschen greifen. In der Schweiz kostet der Rolls-Royce-SUV in der Grundversion mindestens 400'000 Franken.
Einem 32-jährigen Jungunternehmer wurde der schöne Luxus nun aber zum Verhängnis. Der Sohn eines wohlhabenden Immobilien-Tycoons musste sich am Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Zu wild und illegal soll er mit dem Rolls-Royce auf den Zürcher Strassen unterwegs gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt – und fordert ein happiges Strafmass. Sie will den Mann für zwei Jahre hinter Gitter schicken, ohne Möglichkeit auf Bewährung.
Mit 114 km/h innerorts geblitzt
Was aber genau wird dem Jungunternehmer vorgeworfen? Zum entscheidenden Vorfall kam es an einem frühen Sonntagmorgen im Juli 2022. Am Steuer seines Cullinan fuhr der damals 30-Jährige auf der Seestrasse bei Wollishofen stadteinwärts. Auf der Strecke gilt ein Tempolimit von 50 Stundenkilometern. Zu langsam für den jungen Mann, er drückt aufs Gaspedal und wird mit 114 km/h geblitzt. So steht es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die STREETLIFE vorliegt.
Damit überschreitet er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als das Doppelte – um 64 km/h. Das alleine erfüllt schon den Tatbestand des 2012 eingeführten Raserartikels. Dieser sieht eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten als Mindeststrafe vor. Doch im Fall des jungen Mannes ist das noch längst nicht alles. Wie sich herausstellte, war er schon vier Minuten zuvor viel zu schnell unterwegs. Das gleiche Radargerät hatte ihn auf seiner Fahrt stadtauswärts bereits geblitzt. Zwar etwas langsamer – aber immer noch mit 34 Stundenkilometern zu viel.
Das reicht aber noch nicht für das geforderte Strafmass. Der Grund, warum die Staatsanwaltschaft dieses so hoch ansetzt: Der 32-Jährige ist einschlägig vorbestraft. Wegen ähnlicher Delikte wurde ihm bereits für längere Zeit der Führerausweis aberkannt. Zum Zeitpunkt der Fahrt durfte sich der Jungunternehmer also gar nicht hinters Steuer eines Autos setzen. Das gilt auch für eine Fahrt vier Tage zuvor. Auch an diesem Tag rasselte der Mann ohne gültigen Ausweis in einer 30er-Zone in eine Radarfalle, wie in der Anklageschrift weiter ausgeführt wird.
Vor dem Bezirksgericht in Zürich zeigte sich der Beschuldigte am Donnerstag geständig. «Ich war einfach dumm und habe einen Fehler gemacht», erklärte er. Beim Rolls-Royce habe es sich zudem nicht um sein Fahrzeug gehandelt, es sei der Wagen seines Vaters. «Ich hatte gerade eine schwere Zeit. Nun habe ich aber eine Freundin, die mich unterstützt. Und ich habe eine Arbeit, ich muss täglich aufstehen und ins Büro.» Damit sprach er einen Punkt an, den auch die Staatsanwaltschaft ins Feld führte. Denn noch während gegen den Beschuldigten das Untersuchungsverfahren lief, wurde er im Sommer 2022 in Spanien erneut straffällig. Wieder wurde er ohne Führerausweis und zudem unter Drogeneinfluss am Steuer eines Autos erwischt.
Ein ärztliches Attest, das dem Gericht vorgelegt wurde, attestiert dem 32-Jährigen eine schwere Verhaltensstörung und in Bezug auf den Drogenkonsum ein hohes Rückfallrisiko. «Ich stimme dem Attest zu. Deshalb bin ich in psychiatrischer und hypnotischer Therapie», so der 32-Jährige. Ein Zeichen des Beschuldigten, das das Gericht etwas milder stimmte. «Und sie sind geständig, auch heute. Das ist gut», sagte der Richter bei der Urteilsverkündung kurz vor Mittag.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Jungunternehmen wegen qualifizierter grober Verkehrsverletzung und des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 24 Monaten. Doch es schiebt die Strafe zugunsten einer stationären Massnahme auf. «Die vielen Vorstrafen zeigen, dass sie sehr uneinsichtig sind. Selbst während der laufenden Verfahren sind Delikte dazugekommen», ergänzt der Richter. «Sie standen zwar nicht wegen Drogen oder Alkohol am Steuer vor Gericht, jedoch besteht dadurch ein hohes Risikopotenzial. Der Entzug ist ihre letzte und einzige Chance. Sollte das nicht klappen, kommen sie um den Strafvollzug nicht herum.»
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