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4 Delikte in einer Nacht – Ungare rast in gleiche Radarfalle
Der 29-Jährige arbeite 2023 als Hilfsarbeiter mehrere Monate in der Schweiz. Dabei hatte er es offenbar häufiger etwas eilig. Mit massiv übersetzter Geschwindigkeit raste er mehrfach in die gleiche Radarfalle. Am Donnerstag stand er für seine Raserfahrten vor Gericht.
Über die Schweizer Geschwindigkeitsbeschränkungen hatte sich der Mann aus Ungarn vorgängig wohl nur wenig informiert – oder es war im schlicht egal. Während den achten Monaten, in denen er in der Schweiz schwarz als Hilfsarbeiter arbeitete, begeht er gleich sechs schwerwiegende Verkehrsdelikte.
Besonders am 3. Oktober 2023 kennt er kein Halten: Es ist kurz nach Mitternacht, als ihn die erste Radarfalle erfasst. Mit seinem VW Passat ist der 29-Jährige auf der Autobahn A15 in Fahrtrichtung Zürich unterwegs. Das Gaspedal durchgedrückt, rast er auf das bekannte Hegnauer-S zu. Wegen der kurvigen Streckenführung herrscht hier eigentlich Tempo 80. Seit Jahren sorgt ein Blitzer für zusätzliche Verkehrssicherheit. Doch der Ungare denkt nicht daran abzubremsen. Als es ihn blitzt, steht die Tachonadel auf satten 161 Stundenkilometern. Abzüglich der Sicherheitsmarge ist das eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 76 km/h – womit es sich um eine qualifizierte grobe Verkehrsregelverletzung handelt. Das Schweizer Gesetz sieht hier mindestens eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten vor.
Die letzte Geschwindigkeitsüberwachung löste er um 3.06 Uhr aus
Doch wer denkt, das Blitzgewitter des Radargeräts habe den Hilfsarbeiter zum langsameren Fahren animiert, der irrt. Nur knapp eine Stunde später blitzt es erneut: In diesem Fall auf der Tösstalstrasse in Richtung Bauma ZH. Statt mit 80 Stundenkilometern ist er mit 95 unterwegs. Andere Autofahrende würden jetzt schon ganz nervös im Kopf nachrechnen, was sie diese Geschwindigkeitsüberschreitungen in etwa kosten könnte, doch der 29-Jährige fährt scheinbar unbekümmert weiter. Und begeht munter zusätzliche Verkehrsdelikte.
So ist er gemäss Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft See / Oberland gegen 2.20 Uhr erneut in Richtung Zürich unterwegs. Wieder auf der A15 und wieder fährt er aufs Hegnauer-S zu. Hält er nun die maximal erlaubte Geschwindigkeit ein? Bremst er ab? Fehlanzeige. Zwar ist er ganze 30 Stundenkilometer langsamer als vor zwei Stunden. Mit 132 statt 80 km/h aber immer noch massiv zu schnell. «Durch diese massive Geschwindigkeitsüberschreitung nahm der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf, andere Verkehrsteilnehmende der abstrakten erhöhten Gefahr einer Kollision auszusetzen», heisst es dazu im behördlichen Dokument.Die Aufzählung der Verkehrsdelikte findet hier aber noch immer kein Ende. Tatsächlich rasselt der Mann ohne festen Wohnsitz in der Schweiz gegen 3.06 Uhr erneut in eine Radarfalle. In diesem Fall in Freudwil bei Fehraltorf ZH. In einer Tempo-30-Zone fährt er 61 Stundenkilometer – ebenfalls eine grobe Verkehrsregelverletzung.
Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert
Für den anklagenden Staatsanwalt hat sich der Ungare damit in nur einer Nacht der qualifizierten, groben Verkehrsregelverletzung (siehe Box), der mehrfachen groben Verletzung der Verkehrsregeln sowie der mehrfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gemacht. Angeklagt ist der 29-Jährige zudem wegen zwei weiterer Verkehrsdelikte, die er ebenfalls im Oktober 2023 beging, sowie wegen Schwarzarbeit. Dem Mann fehlte die nötige Bewilligung, um in der Schweiz überhaupt einer Arbeit nachgehen zu dürfen.
Im November 2023 wird der Mann schliesslich verhaftet. Bei der Festnahme beschlagnahmte die Polizei verschiedene Mobiltelefone und sechs SIM-Karten sowie Bargeld in der Höhe von 10'800 Franken. Vor Gericht lieferte der Mann am Donnerstagmorgen auf die Frage, warum er in dieser Nacht quer durch den Kanton Zürich raste, die folgende Erklärung: «Ich war auf der Suche nach einem Tankstellenshop, weil ich noch Zigaretten kaufen wollte. Meine Freundin war zu dieser Zeit hochschwanger, ich wollte einfach schnell nach Hause. Heute muss ich aber sagen: 'Ich war ein Idiot'.»
Schwangere Freundin oder Drogentransport?
Trotz Geständnis und Reue forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe für den Beschuldigten. So soll er mit 18 Monaten sowie einer Busse von 3500 Franken bestraft werden. Allerdings müsse er nur sechs Monate im Gefängnis absitzen, die restliche Strafe könne bedingt aufgeschoben werden. Der Richter folgte dem Antrag der Anklagebehörde umfänglich. Auch, weil er der Geschichte des Beschuldigten nur wenig Glauben schenkte: «Für mich ensteht hier eher der Eindruck, dass Sie auf diesen Fahrten Betäubungsmittel transportierten», wie er abschliessend zusammenfasst. Und er sei sich sicher, dass der Mann nach seiner Freilassung unter Beobachtung der Polizei bleiben dürfte.
Der 29-jährige Raser sitzt seit dem 22. November in Haft und seit dem 10. Januar 2024 im vorzeitigen Strafvollzug. Er dürfte bereits Ende Mai das Gefängnis wieder verlassen. Wie er sagt, wolle er dann nach Ungarn zurückkehren.
Qualifizierte grobe Verkehrsregelverletzung – ab wann bin ich eine Raserin, ein Raser?
Als Raserin oder Raser gilt, wer vorsätzlich das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfer eingegeht. Geregelt ist das im Schweizer Strassenverkehrsgesetz Art. 90 Abs. 3. Die Mindesstrafe beträgt hier eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.
Bei diesen Geschwindigkeitsübertretungen greift das Rasergesetz:
Mindestens 40 km/h, wo die erlaubte Geschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt.
Mindestens 50 km/h, wo die erlaubte Geschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt.
Mindestens 60 km/h, wo die erlaubte Geschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt.
Mindestens 80 km/h, wo die erlaubte Geschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.

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