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Damit du beim Autokauf nicht übers Ohr gehauen wirst
Wer ein Auto verkauft, sollte einen Vertrag aufsetzen. Das gibt den Parteien die Sicherheit, dass alles ohne Ärger abläuft. STREETLIFE zeigt dir, welche Punkte in einen Kaufvertrag gehören.
Eben einmal schnell zum Autohändler marschieren, das passende Modell aussuchen, bezahlen und gleich davonbrausen? Ganz so schnell lässt sich ein Fahrzeug in der Schweiz nicht kaufen – es braucht etwas mehr Bürokratie.
Das ist aber auch gut so. Dadurch haben Käuferinnen und Käufer viel mehr Sicherheit beim Abschluss. Immerhin ist das Auto die zweitgrösste Investition einer Schweizer Familie, nach dem Haus oder einer Wohnung. Da will man nicht die Katze im Sack kaufen.
Betrug bei Occasionen erkennen
Mit dem Verlangen eines Kaufvertrages lassen sich zwar meist unseriöse Verkäufer oder Käuferinnen aussieben, aber echte Betrüger schreckt das nicht ab. Um sich vor diesen zu schützen, gilt es verschiedene Vorsichtsmassnahmen zu ergreifen.
Grundsätzlich lässt sich sagen, je ausführlicher das Inserat ist, desto verlässlicher das Angebot. Wer viele Daten und Fotos teilt, scheint nichts verbergen zu wollen. Ist der Inserent nur per Mail erreichbar und will keine Telefonnummer angeben, lässt man am besten die Finger davon. Am Telefon sollte man darauf achten, dass die mündlichen Angaben des Verkäufers mit jenen im Inserat übereinstimmen.
Eine Besichtigung sowie eine Probefahrt sind Standard und sollten unbedingt abgemacht werden. Dabei sollte man eine Begleitperson mitnehmen, am besten jemand, der sich mit Gebrauchtwagen auskennt. Bei dieser Gelegenheit sollten Fahrzeugausweis und Service-Heft geprüft werden. Dabei sollte man nur Original-Dokumente akzeptieren und keine Kopien.
Weitere Tabus sind Verkäufe auf Autobahnparkplätzen oder im Wald, Anzahlungen, «Reservierungsgebühren» oder Überweisungen von Spesen ins Ausland. Wenn solche Anfragen aufkommen, handelt es sich sehr wahrscheinlich um Betrug und man sollte den Kontakt sofort abbrechen und weitersuchen.
Deshalb empfehlen Experten immer, einen Kaufvertrag abzuschliessen – egal ob für einen Neu- oder Gebrauchtwagen. Seriöse Händler, wie sie beispielsweise auf dem Online-Marktplatz carmarket.ch zu finden sind, legen ihren Kunden automatisch einen Kaufvertrag vor. Und wie bei jedem Vertrag, den du unterschreibst, solltest du ihn vorher durchlesen und kontrollieren, ob alle Angaben stimmen.
Auch wenn sich zwei Privatpersonen auf einen Autohandel geeinigt haben, sollte ein Vertrag zwischen beiden Parteien aufgesetzt werden. Das gibt dir und der anderen Partei Sicherheit. Wenn dein Vertragspartner keinen Vertrag nicht will, solltest du den Kauf oder Verkauf des Fahrzeuges nochmal überdenken. Wenn aber beide einverstanden sind, ist der eigentliche Vertrag schnell aufgesetzt. STREETLIFE zeigt dir, welche wichtigen Punkte er unbedingt enthalten sollte.
1. Personalien
Zuerst müssen die Vertragsparteien festgehalten werden. Dazu gehören nicht nur die Namen und Vornamen von Käuferin und Verkäufer, sondern auch die Kontaktdaten mit den kompletten Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Denn bei allfälligen späteren rechtlichen Streitigkeiten, muss klar ersichtlich sein, wer am Kauf beteiligt war. Wer seine Kontaktdaten nicht angeben will, hat in der Regel etwas zu verbergen und du solltest vorsichtig werden.
2. Das Fahrzeug
Nach der Frage nach dem «Wer» gilt es, das «Was» festzuhalten – also das Auto. Dabei reichen Marke und Modell nicht aus. Es sollten auch weitere Eckpunkte wie die Erstzulassung, die Chassis-Nummer (offiziell Fahrzeug-Identifikations-Nummer FIN, bei den meisten Fahrzeuge in der Frontscheibe zu finden), der Kilometerstand und das Datum der letzten Motorfahrzeugkontrolle (MFK) im Vertrag zu finden sein. Vergleiche diese Angaben mit dem Fahrzeug, um sicher zu sein, dass du das richtige Auto erhältst.
3. Neu oder gebraucht?
Vorsicht beim Begriff Neuwagen, denn nicht alle neuen Autos sind auch Neuwagen im Sinne des Vertragsrechts. Heute gilt ein Fahrzeug, welches weniger als zehn Monate nach der Produktion erstmals auf einen Kunden zugelassen wird, als Neuwagen. Der Kilometerstand muss nicht zwingend null betragen, da Prüf- und Zulassungsfahrten erlaubt sind. Allerdings sollte das Auto nahezu null Kilometer gefahren sein. Sobald wesentlich mehr als null Kilometer abgespult wurden, gilt es als Gebrauchtwagen.
Bei Vorführwagen, die mit einem Garagen-Schild (auch U-Nummer) gefahren wurden, liegt die Grenze bei 1000 Kilometer. Sobald der Verkauf mehr als zehn Monate nach der Produktion erfolgt, oder das Fahrzeug schon auf einen Endkunden zugelassen war, gilt es als Gebrauchtwagen – unabhängig vom Kilometerstand.
4. Vorgeschichte und Extras
Neben dieser Definition sollte im Vertrag auch festgehalten werden, ob es sich einen Unfallwagen handelt oder nicht. Dabei gilt es zu beachten, dass schon eine grössere Parkbeule als Bagatellschaden gilt. Damit darf das Fahrzeug nicht mehr als «unfallfrei» bezeichnet werden. Wird ein Auto explizit als Unfallwagen deklariert, wurden primäre Bauteile wie Aufhängung, Getriebe, Achsen oder anderes erheblich beschädigt.
Hier lohnt es sich, doppelt zu prüfen und bei Unsicherheiten das Fahrzeug von einem unabhängigen Experten checken zu lassen. Denn allfällige Unfallfolgen sind nicht nur für den Preis entscheidend, sondern können auch eine spätere MFK erschweren. Dies, weil das Fahrzeug nicht mehr sicher genug ist für eine Strassenzulassung.
Zusätzlich empfiehlt es sich, Zusatzausstattungen aufzulisten. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf Winterreifen, spezielle Felgen oder Gepäckträger zu legen. Sollten diese nicht im Vertrag aufgeführt sein, gehören sie auch nicht zum Fahrzeug und der Käufer hat kein Anrecht darauf.
5. Preis und Unterschrift
Zwei weitere wesentliche Informationen, die unbedingt in den Vertrag gehören, sind der Preis des Fahrzeuges und die Zahlungsmodalitäten. Bei einer Banküberweisung empfiehlt es sich, auch gleich das Bankkonto anzugeben. Sollte das Geld nicht an den Verkäufer überwiesen werden, solltest du nachfragen, was der Grund für diese Diskrepanz ist.
Ein Kaufvertrag eines Händlers kann mit weiteren Geschäftsbedingungen ergänzt werden, vergleichbar mit AGBs. Es empfiehl sich, diese vor der Unterzeichnung genau durchzulesen. Zudem sollte man sich Unklarheiten erläutern lassen.
Auch bei einem Vertrag zwischen zwei Privatpersonen sollte man fragen, wenn man etwas nicht versteht; oder darauf bestehen, fehlende Informationen im Vertrag aufzunehmen. Der Kaufvertrag ist erst verbindlich geschlossen, wenn ihn beide Parteien unter Angabe von Ort und Datum unterzeichnet haben.
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