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Gestrichelt, doppelt oder ausgezogen: Wann darf ich überholen?
Wer kennt das nicht: Man hat es eilig, steckt aber hinter einem Fahrzeug fest, das deutlich unter der erlaubten Geschwindigkeit über die Fahrbahn tuckert. Ist die Gegenfahrbahn frei, lockt das Überholmanöver. Doch Vorsicht: Je nach Mittellinien-Markierung kann das teure Folgen haben.
Sie existiert fast schon so lange wie der motorisierte Verkehr. Die Mittellinie. Sie teilt Fahrbahnen in zwei Richtungen und sorgt dafür, dass Fahrzeuge in ihrer Spur bleiben. Die Idee der weissen Linie geht auf einen US-Amerikaner zurück. 1911 führte sie Edward N. Hines in Michigan ein. Über hundert Jahre später gibt es verschiedene Formen der Fahrbahnmarkierung. Doch welche jetzt ganz legal überfahren werden darf und wo schon das Berühren bestraft wird, das sorgt immer wieder für hitzige Diskussionen. Hier kommen die Regeln einfach erklärt:

1. Die Leitlinie
Die gestrichelte Linie tritt auf Schweizer Strassen am häufigsten auf. Innerorts oder ausserorts hat sie vor allem einen Zweck: Sie teilt die Fahrbahn in zwei Spuren. Diese Linie darf – mit der gebotenen Vorsicht – überfahren werden. Wer also einen langsameren Verkehrsteilnehmer überholen möchte, kann das hier tun. Selbstverständlich muss aber auch immer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beachtet werden.

2. Die Sicherheitslinie
Die ausgezogene Linie in der Mitte der Fahrbahn trennt die Strasse quasi in zwei Teile. Geregelt wird das im Strassenverkehrsgesetz und zwar unter Art. 34 Abs. 2. Dort steht: «Auf Strassen mit Sicherheitslinien ist immer rechts dieser Linien zu fahren.» Das Überfahren und Überqueren dieser Linie ist damit untersagt. Doch es gibt Ausnahmen. So dürfen Sicherheitslinien überquert werden, wenn «zwingende Gründe» vorliegen.
Was sind aber zwingende Gründe? Festgehalten sind diese zum Beispiel in einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 1960 (BGE 86 IV 113). Demnach darf die Linie überfahren werden, wenn die Autolenkerin oder der Autolenker zwischen der Sicherheitslinie und dem rechten Fahrbahnrand auf ein stationäres Hindernis stösst und ihm nicht zugemutet werden kann zu warten, bis die Fahrbahn wieder frei ist. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Pannenfahrzeug handeln.

3. Die Doppellinie
Sie wird charakterisiert durch zwei unterschiedliche Linien in der Mitte der Fahrbahn. Die eine ist ausgezogen, die andere gestrichtelt. Und jede Linie hat auch eine andere Bedeutung. Wer also auf der Seite der gestrichelten Linien fährt, kann genau so vorgehen, wie es bei der Leitlinie der Fall ist. Er darf langsamere Fahrzeuge oder Hindernisse überholen und dabei die Mittellinien überqueren.
Wer allerdings auf der Seite der ausgezogenen Linie fährt, kann das nicht. Die Sicherheitslinie darf, wie unter Punkt 2 beschrieben, nur in Ausnahmefällen überquert werden.

4. Die doppelte Sicherheitslinie
Die doppelte Sicherheitslinie wird zur Verdeutlichung von besonders gefährlichen Stellen angebracht. Ihr Befahren ist ebenso verboten wie bei der einfachen Sicherheitslinie. Übrigens gilt bei allen Sicherheitslinien: Sind die Gründe für ein Überqueren nicht gegeben, dann ist nicht nur das Befahren, sondern schon das Berühren tabu. Die gern vorgebrachte Aussage: Sicherheitslinien dürfen mit zwei Rädern überfahren werden, ist definitiv im Reich der Legenden zu verorten.
Was sind die Folgen beim Regelverstoss?
Das Überfahren der Sicherheitslinie stellt grundsätzlich eine einfache oder grobe Verkehrsregelverletzung dar. Das kommt stark auf den Einzelfall darauf an. Für eine grobe Verkehrsregelverletzung ist eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer Voraussetzung. Allerdings reicht hier schon die abstrakte Gefahr aus. Das ist unter Art. 90 Abs. 2 SVG geregelt.
Während die einfache Verkehrsregelverletzung mit einer Busse abgehandelt werden kann, droht bei der groben Verkehrsregelverletzung eine Geldstrafe und in schwerwiegenderen Fällen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Neben straftrechtlichen Sanktionen müssen Betroffene mit dem Entzug des Führerausweises von mindestens einem Monat durch die Administrativbehörden rechnen.
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