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Kontrollschild-Wirrwarr: Wo man die Autonummer weitergeben darf
Als STREETLIFE-Redaktorin Claudia Brüngger das Kontrollschild ihres Freundes übernehmen will, sagt der Kanton Zürich: Sorry, nicht möglich – die Übertragung ist nur in enger Verwandtschaft erlaubt. Das ist nicht in allen Kantonen so: Hier kommt der Überblick im Kontrollschild-Wirrwarr.
Ich habe kürzlich meinen alten Opel Corsa verkauft und damit auch gleich meine bisherige Achthundertrausender-Nummer abgegeben. Für mein neues Auto wollte ich nämlich das Kontrollschild meines nicht eingetragenen Partners übernehmen: Dieser hatte eine Siebenhundertausender-Nummer und verkaufte sein Auto ebenfalls.
Dummerweise machte mir mein Wohnkanton einen Strich durch die Rechnung: Im Kanton Zürich ist das nämlich nicht erlaubt. Nummernschilder dürfen nur in der engen Verwandtschaft oder in eingetragenen oder faktischen Lebenspartnerschaften übertragen werden – die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Na toll. Wenn ich das früher gewusst hätte, hätte ich mein vorheriges Kontrollschild behalten. Jetzt muss ich mit einer Neunhunderttausender-Nummer rumfahren – wie unsexy.
Viele Unterschiede sorgen für Verwirrung
Tatsächlich liess mich dann das Beispiel meines Bekannten aus dem Kanton Thurgau aufhorchen. Dort ist es offenbar möglich, sein Nummernschild irgendeiner im Kanton wohnhaften Person weiterzugeben. Gibt es also tatsächlich auch bei den Autonummern einen Kantönligeist?
Grosser Kantonsvergleich
STREETLIFE hat deshalb bei den Deutschschweizer Strassenverkehrsämtern nachgefragt. Schnell zeigt sich, die Regeln sind tatsächlich von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Grob lassen sie sich aber in drei Kategorien einteilen.
- Rot: Nur in der engen Verwandtschaft (und teilweise bei Partnerschaften, die eingetragen sind und/oder seit einer gewissen Zeit an derselben Adresse wohnen).
- Grün: An alle im Kanton wohnhaften Personen.
- Orange: Drei- bis Vierstellig nur in der engen Verwandtschaft, der Rest an alle im Kanton wohnhaften Personen.
Kanton Thurgau setzt auf günstig und unkompliziert
Bleibt noch die Frage offen, warum das so ist. Der Kanton Thurgau fällt in die Kategorie grün und erlaubt damit die Übertragung an Dritte. Der Kanton verweist auf organisatorische Gründe: So werde die Abwicklung für die Antragsstellenden und das Strassenverkehrsamt vereinfacht, da keine weiteren Dokumente wie ein Beweis für die Verwandtschaft/Partnerschaft eingereicht werden müssen. Die Übertragung eines Auto-Kontrollschilds kostet immer 60 Franken. «Im Thurgau steht die Gleichbehandlung im Vordergrund, nicht die Generierung von Gebühren», sagt Markus Zahnd, Leiter Dienststelle für Kommunikation der Staatskanzlei Thurgau.
Auch in Appenzell Innerrhoden sind die Schilder frei übertragbar. Kostenpunkt hierfür sind jedoch 230 Franken. Im Kanton Bern kann man sein Kontrollschild seit den 1990-Jahren an Dritte übertragen. Dies sei insbesondere auf vielseitigen Kundenwunsch eingeführt worden, sagt Michael Wattendorff vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern. In Bern kostet die Übertragung auf dem Postweg insgesamt 245 Franken, im Erbfall 95 Franken. Bei 1-3-stelligen Nummernschildern kommt noch eine Sonderabgabe von 175 bis 5000 Franken hinzu.
Nicht alle Kantone verstehen dasselbe unter Gleichberechtigung
Und wie sieht es in den Kantonen aus, in denen die Übertragung nur in der engen Verwandtschaft möglich ist (rot)? «Der Kanton Luzern möchte Gleichberechtigung bei der Beschaffung von Kontrollschildern. Deshalb werden Kontrollschilder nur vom Strassenverkehrsamt vergeben», sagt Larissa Probst vom Justiz- und Sicherheitsdepartement. Ausgenommen seien Kontrollschilder von engen Verwandten, weil diese oft mit einem emotionalen Wert belegt seien. Es fällt auf: Der Kanton Luzern setzt auf dieselbe Argumentation in Puncto Gleichbehandlung wie der Kanton Thurgau, zieht jedoch eine andere Konsequenz daraus.
In den Kantonen Aargau, St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden setzt man auf eine Mischlösung. Die ein- bis vierstelligen Nummern dürfen nur in der Verwandtschaft weitergegeben werden. Alle anderen sind frei übertragbar. Wenig überraschend ist der Grund dafür: Die Nummern in diesem Bereich sind einfach sehr beliebt und sie lassen sich gut versteigern.
Vorher abklären, zahlen oder akzeptieren
Es lohnt sich also, vorab auf der Website des zuständigen Strassenverkehrsamts vorbeizuschauen, wenn man die Kontrollnummer einer nicht verwandten Person übernehmen will. Und sonst gilt: Portemonnaie bereithalten oder mit der neuen Nummer leben, die vom Zufallsgenerator des zuständigen Strassenverkehrsamts zugeteilt wird.
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