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Fakten •
Verkehrsjuristen erklären

So teuer wird falsches Einspuren

Im Strassenverkehr gilt wie in allen Rechtsfragen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Damit du am Steuer deines Autos gar nicht erst Gesetze brichst, gibt es bei STREETLIFE die Rubrik «Rechtsrat». Zusammen mit den Verkehrsjuristen von «JackLaw» erklären wir dir, was beim Einspuren gilt.

Leser Ben H. will sein Wissen aus der Fahrschule und dem Verkehrskundeunterricht auffrischen. Schliesslich verändert sich die Gesetzeslage immer wieder und man kann schnell eine Änderung verpassen. «Vor zwanzig Jahren habe ich in der Fahrschule noch gelernt, dass ich beim Abbiegen Einspuren muss. Aber heute stehen Autofahrende quer in der Strasse, wenn sie abbiegen wollen. Hat sich diese Regelung geändert?»

Das ist nicht der Fall, erklären die Juristen der Online-Beratungsplattform für Verkehrsrecht «JackLaw». Sie kennen die rechtliche Ausgangslage und nennen die heranzuziehenden Bestimmungen.

  • Strassenverkehrsgesetz SVG, Artikel 36, Absatz 1:

    1. Wer nach rechts abbiegen will, hat sich an den rechten Strassenrand, wer nach links abbiegen will, gegen die Strassenmitte zu halten.

  • Verkehrsregelverordnung VRV, Artikel 13, Absatz 1 und 2:

    1. Die Fahrzeugführer müssen beim Abbiegen frühzeitig einspuren. Dies gilt auch beim Abbiegen ausserhalb von Strassenverzweigungen und, soweit möglich, auf schmalen Strassen.

    2. Beim Einspuren nach links darf der Fahrzeugführer den für den Gegenverkehr bestimmten Raum nicht beanspruchen. Auf dreispurigen Strassen mit oder ohne Markierung darf er mit der gebotenen Vorsicht die mittlere Spur benützen.

Auch wenn es keine spezielle Einspurstrecke gibt, müssen Autofahrende also einspuren. Wer sich nicht am rechten Strassenrand oder in der Mitte einordnet, begeht eine Verkehrsregelverletzung. Dieser Verstoss lässt sich jedoch nicht als Ordnungsbusse behandeln, weshalb es zu einem Strafverfahren kommt. «Geht es ausschliesslich um eine Verletzung der Einspurregeln, ist mit einer vergleichsweise geringen Busse zu rechnen», erklären die Verkehrsjuristen. «Praxisgemäss werden in solchen Fällen Bussen ab 400 Franken ausgesprochen.»

Auch Strassenverkehrsamt involviert

Im Verkehrsrecht ziehen solche Strafverfahren meistens noch ein Administrativverfahren nach sich, bei dem einem das Strassenverkehrsamt im schlimmsten Fall den Führerschein vorübergehend entziehen kann. «Bei falschem Einspuren ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bleibt es in der Regel aber bei einer Verwarnung», beruhigt JackLaw. «Bei der Beurteilung, ob ein solcher Bagatellfall vorliegt, haben die Strassenverkehrsämter einen gewissen Ermessensspielraum.»

Mehrere Verkehrsregeln verletzt

Doch Fälle, in denen nur Einspurregeln verletzt werden, werden häufig gar nicht festgestellt oder nicht weiterverfolgt. Aus der Rechtspraxis sind vor allem Fälle bekannt, in denen noch weitere Verkehrsregeln verletzt wurden. «Insbesondere sind dies Situationen, in denen fehlerhaftes Einspuren zu einer Kollision oder einem Verkehrsunfall führte», wissen die Verkehrsjuristen von JackLaw. In solchen Fällen beschränkt sich die Verkehrsregelverletzung nicht allein auf die Missachtung der Einspurregeln. Da zusätzlich weitere Verkehrsregeln verletzt werden, kann es schlimmstenfalls zu einer höheren Busse, einer Geldstrafe inklusive Strafregistereintrag sowie zu einem Führerausweisentzug kommen. Wie immer bei Rechtsfragen hängt das finale Strafmass aber vom Einzelfall ab.

Das ist «JackLaw»

«JackLaw» ist eine Initiative der Zürcher Anwaltskanzlei Streichenberg. Ihre Verkehrsjuristen bieten unkomplizierte Unterstützung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Nach einem kostenlosen Erstgespräch oder mithilfe eines spezialisierten KI-Chatbots erhalten Betroffene eine fundierte Ersteinschätzung um zu beurteilen, ob sich die Beiziehung eines Anwalts lohnt. In diesem Fall bietet «JackLaw» klar definierte Leistungen zu Pauschalpreisen bei Kostentransparenz.

 

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