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Fakten •
Erlaubt oder verboten?

«Beim Training für die Anhängerprüfung – darf meine Schwester mitfahren?»

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Dieser Grundsatz gilt auch am Steuer eines Autos. Damit man im Verkehr aber erst gar keine Gesetze bricht, lanciert STREETLIFE die Rubrik «Rechtsrat». Kurz vor der Anhängerprüfung hat Corinne P.* (19) eine wichtige Frage an die Verkehrsjuristen von Swissdrive.

Leserin Corinne P.* will in Kürze die Anhängerprüfung absolvieren, damit sie mit ihrem Pferd eigenständig zu Reitturnieren fahren kann. Den Lehrfahrausweis hat sie beantragt, mit ihrem Vater plant sie schon die nächste Übungsfahrt. Ihre ältere Schwester will ebenfalls mitkommen. Das macht Corinne P. jetzt aber unsicher: «Meine Schwester hat zwar den Führerausweis, die Anhängerprüfung hat sie aber nicht absolviert. Ihr fehlt also der BE-Eintrag im Fahrausweis. Darf sie trotzdem mitkommen?»

Suchst du Rat?

Bist du bei einer Verkehrsregel unsicher oder fühlst du dich im Recht und suchst Antworten? Dann bist du bei uns richtig. In Zusammenarbeit mit Lawdrive, den Verkehrsjuristen von Swissdrive, beantworten wir Fragen rund um das Strassenverkehrsgesetz. Schick dein Anliegen per Mail: redaktion@streetlife.ch oder per WhatsApp auf: 077 279 72 56

Diese Gesetze gelten

Lawdrive, die Fachgruppe der Verkehrsjuristen bei Swissdrive, erklärt die rechtliche Ausgangslage und nennt die heranzuziehenden Bestimmungen:

  • Der Inhaber eines Lernfahrausweises darf keine Passagiere mitführen, die nicht selber über den entsprechenden Führerausweis verfügen: auf oder in Motorfahrzeugen ohne Anhänger, mit denen er Lernfahrten ohne Begleitperson ausführen darf. Art. 27 Abs. 3 lit. b VRV (Verkehrsregelnverordnung)

  • Der Führer, der sein Fahrzeug in den Verkehr einfügen, wenden oder rückwärts fahren will, darf andere Strassenbenützer nicht behindern; diese haben den Vortritt. Art. 36 Abs. 4 SVG (Strassenverkehrsgesetz)

  • Bei Fahrzeugen mit beschränkter Sicht nach hinten ist zum Rückwärtsfahren eine Hilfsperson beizuziehen, wenn nicht jede Gefahr ausgeschlossen ist. Art. 17 Abs. 1 VRV (Verkehrsregelnverordnung)

Das ist Swissdrive

Swissdrive ist eine unabhängige Organisation der Verkehrssicherheitsfachleute, die in der Aus- und Weiterbildung von Verkehrsteilnehmern arbeiten. Die Vereinigung hat sich der Verkehrssicherheit verpflichtet und sieht die Sicherheit im Strassenverkehr als ihr oberstes Ziel. Swissdrive ist für diese Fachleute politische Vertretung auf nationaler Ebene und bietet Branchenlösungen an.

Das sagen die Verkehrsjuristen zur Kat. BE

Per 15. Juli 2023 fand eine Revision der Rechtsnorm im Sinne der sprachlichen-grammatikalischen Definition statt. Konkret wurde im Art. 27 Abs. 3 lit. b VRV der Wortlaut «ohne Anhänger» hinzugefügt, was nun in der Praxis eine Änderung nach sich zieht.

Somit darf ein Inhaber eines Lernfahrausweises der Kat. BE nun Passagiere mitführen, welche nicht selbst über die entsprechende Kategorie beziehungsweise im Besitz der Kat. BE sind. Daher darf Corinne P. Übungsfahrten mit ihrer Schwester absolvieren.

Will Corinne P. speziell das Rückwärtsfahren mit dem Anhänger trainieren, dann gilt: Eine Hilfsperson ausserhalb des Fahrzeugs muss beigezogen werden, sofern nicht jede Gefahr ausgeschlossen werden kann. Hierbei werden seitens des Gesetzgebers keine Ansprüche oder Mindestanforderungen an eine Hilfsperson gestellt. Bei Hilfspersonen sollte es sich allerdings um urteilsfähige und volljährige Personen handeln. Im Grundsatz ist dieser Punkt wichtig: Bei einer Kollision, die durch unvorsichtiges Rückwärtsfahren verursacht wurde, geht die Haftung zulasten der lenkenden Person.

Wichtiger Hinweis der Experten

Die Gesetzesrevision ist aktuell noch nicht vollständig bei den Behörden durchgedrungen. Daher empfiehlt Lawdrive bei allfälligem Unwissen von Kontrollorganen die einschlägigen Gesetzesartikel zu nennen und auf die Revision mündlich hinzuweisen.

* Name der Redaktion bekannt

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