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«Muss ich die Busse meines toten Vaters bezahlen?»
Im Strassenverkehr gilt wie in allen Rechtsfragen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Damit du am Steuer deines Autos gar nicht erst Gesetze brichst, gibt es auf STREETLIFE die Rubrik «Rechtsrat». Schick uns deine Frage und wir beantworten sie zusammen mit den Verkehrsjuristen von Swissdrive.
Leserin Emma P.* muss einen Schicksalsschlag verarbeiten und bekommt in der Trauerzeit unangenehme Post von der Staatsanwaltschaft. Da sie unsicher ist, wie sie vorgehen soll, wendet sie sich an STREETLIFE. «Mein Vater ist vor kurzem überraschend gestorben. Diese Woche hat er eine Busse bekommen, weil er auf der Autobahn zu schnell gefahren ist. Sind wir als seine Erben jetzt zahlungspflichtig und müssen diese Busse bezahlen?»
Diese Gesetze gelten
Lawdrive, die Fachgruppe der Verkehrsjuristen bei Swissdrive, erklärt die rechtliche Ausgangslage und nennt die heranzuziehenden Bestimmungen:
- Die Staatsanwaltschaft verfügt die vollständige oder teilweise Einstellung des Verfahrens, wenn Prozessvoraussetzungen definitiv nicht erfüllt werden können oder Prozesshindernisse aufgetreten sind. Art. 319 Abs. 1 lit. d StPO (Strafprozessordnung)
Suchst du Rat?
Bist du bei einer Verkehrsregel unsicher oder fühlst du dich im Recht und suchst Antworten? Dann bist du bei uns richtig. In Zusammenarbeit mit Lawdrive, den Verkehrsjuristen von Swissdrive, beantworten wir Fragen rund um das Strassenverkehrsgesetz. Schick dein Anliegen per Mail: [email protected] oder per WhatsApp auf: 077 279 72 56.
Das sagen die Verkehrsjuristen zur Busse
Der Vater von Emma P. war offensichtlich zu schnell gefahren und gilt als beschuldigte Person für die Geschwindigkeitsübertretung. Eine andere Täterschaft kommt nicht infrage. Gleichzeitig ist die Busse noch nicht bezahlt, womit das Strafverfahren oder in diesem Fall das ordentliche Verfahren noch hängig ist.
Das ist Swissdrive
Swissdrive ist eine unabhängige Organisation der Verkehrssicherheitsfachleute, die in der Aus- und Weiterbildung von Verkehrsteilnehmern arbeiten. Die Vereinigung hat sich der Verkehrssicherheit verpflichtet und sieht die Sicherheit im Strassenverkehr als ihr oberstes Ziel. Swissdrive ist für diese Fachleute politische Vertretung auf nationaler Ebene und bietet Branchenlösungen an.
Da die beschuldigte Person zwischenzeitlich aber verstorben ist, besteht ein sogenanntes Prozesshindernis. Deshalb wird das Verfahren eingestellt. Die Erben müssen keine Busse bezahlen, denn sie sind ohnehin nicht für die Geschwindigkeitsübertretung verantwortlich.
Wichtiger Hinweis der Experten
Das heisst aber nicht, dass die Erben die Busse einfach ignorieren sollten. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte man die Strafverfolgungsbehörden proaktiv über den Todesfall informieren. Zur Sicherheit sollten die Erben auch eine Kopie des Totenscheins mitschicken.
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