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So lagerst du Benzin und Diesel richtig
Mit dem Nahostkrieg und den schwankenden Ölpreisen macht sich Unsicherheit in der Bevölkerung breit. Explodieren bald die Benzinpreise? Immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten decken sich deshalb mit Notfallreserven ein. STREETLIFE zeigt dir, welche Regeln du beachten musst.
Der Konflikt zwischen Israel und dem Iran hat die Welt verunsichert. 12 Tage Krieg, 600 Opfer und ein brüchiger Waffenstillstand lautet die aktuelle Bilanz. Nervös zeigte sich in dieser Zeit auch der internationale Handel mit Rohöl. Zuerst stieg der Barrell-Preis auf 77,46 Dollar, seit der Waffenruhe sank er allderings wieder um rund 10 Dollar.
Was bleibt ist die Unsicherheit. Und die macht sich auch bei Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz bemerktbar. Immer mehr Personen entscheiden sich für eine Treibstoff-Notfallreserve im eigenen Keller. Doch was ist erlaubt und was nicht? Hier kommen die wichtigsten Regeln.
Wo darf ich Treibstoff lagern?
Einen mit Benzin gefüllten und geprüften Kunststoff oder Metallkanister darf ich zu Hause grundsätzlich in jedem Raum lagern. Zwei Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein: Die Füllmenge darf nicht mehr als 25 Liter betragen, der Raum muss gut belüftet sein. So steht es in den Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF (26–15 «Gefährliche Stoffe»).
Lagert man den Kanister allerdings im Keller eines Mehrfamilienhauses, ist Vorsicht geboten. Die 25 Liter gelten pro Raum und nicht pro Haushalt. Das heisst: Hortet der Nachbar ebenfalls Treibstoff, ist die erlaubte Maximalmenge schnell überschritten.
Wer zwischen 26 und 100 Liter lagern will, kann auch das tun. Dann allerdings sind weitere Vorkehrungen notwendig: Der Treibstoff muss in einem nicht brennbaren Schrank aufbewahrt werden, der über eine Auffangschale verfügt. Der Raum muss zudem ständig gut belüftet werden.
Wie lagere ich Benzin und Diesel richtig?
Laut TCS-Mediensprecher Marco Wölfli ist es wichtig, dass der Kanister kühl, trocken und geschützt aufbewahrt wird. Und: «Die Ausbreitung von ausfliessenden brennbaren Flüssigkeiten muss verhindert werden. Dazu eignen sich insbesondere erhöhte Türschwellen, Abflussrinnen, Abscheider und Tropfgefässe», ergänzt Andrea Morgenthaler-Hassler, Mediensprecherin der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG.
In welchen Behältern lagere ich das Benzin am besten?
Grundsätzlich gilt: Benzin oder Diesel dürfen in Kunststoff- oder Metallkanistern aufbewahrt werden. «Wichtig bei Benzinkanistern ist eine dichte, feste und bruchsichere Bauweise wie auch eine UN-Zulassung», erklärt Wölfli vom TCS. Er rät: «Metallene Kanister eignen sich sehr gut für die Lagerung von Benzin.»
Wie lange kann ich den Treibstoff lagern?
Ist das Benzin in einem luftdichten Metallkanister gelagert, so kann es über Jahre aufbewahrt werden. Bei Kunststoffkanister ist das etwas anders: Mit diesem Behältnis ist Benzin nur zwei bis drei Monate haltbar.
Bei Diesel gilt generell: Dieser Treibstoff muss nach spätestens sechs Monaten ausgewechselt werden. Der Grund dafür ist die hohe Anfälligkeit für Bakterienwachstum aufgrund der Zusammensetzung. Besonders das Beimischen von Biodiesel macht Diesel anfällig für die sogenannte Dieselpest.
Wer bezahlt im Brandfall?
Im Brandfall kommen zwei Versicherungen zum Tragen – die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung. Beide Versicherungen decken Schäden durch Feuer, Blitzschlag oder Explosionen ab – inklusive Folgeschäden durch Löschwasser oder Rauch.
Der Deckungsbereich ist allerdings unterschiedlich. So bezahlt die Hausratsversicherung Feuerschäden an beweglichem Eigentum: an Möbeln, elektronischen Geräten oder Kleidung. Die Gebäudeversicherung übernimmt Schäden an unbeweglichem Eigentum. Dies betreffen zum Beispiel feste Gebäudestrukturen wie Wände, das Dach oder die Fenster.
Gilt das auch, wenn ein Benzinkanister Feuer fängt? «Die Haftungsfrage ist im Einzelfall zu prüfen», meint Simona Meili, Mediensprecherin der AXA-Versicherung. Entscheidend ist dabei unter anderem, ob dem Eigentümer des Benzin- oder Dieselkanisters ein Verschulden oder eine Vertragsverletzung anzulasten ist. «Letztlich ist die Ursache des Feuers relevant dafür, welche Versicherung bezahlt», erklärt Meili. Und sie ergänzt: «Sicher ist, wenn die versicherte Person den Brand vorsätzlich verursacht hat, besteht keine Deckung.»

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