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Fakten •
Parkieren im Winter

Schnee auf der Scheibe – Busse trotz Parkkarte?

Wenn Schnee und Eis die Autos überziehen, verschwinden Parkkarten und Blaue-Zonen-Ausweise oft unter einer weissen Schicht. Wer dann kontrolliert wird, steht vor einer heiklen Situation: Was das Gesetz vorschreibt, wie die Polizei in der Praxis handelt und wo die Verantwortung der Autofahrenden liegt – STREETLIFE klärt auf.

Der Winter bringt nicht nur kalte Finger, sondern auch rechtliches Glatteis. Denn: Wer sein Auto korrekt parkiert und eine gültige Parkkarte oder Parkscheibe hinterlegt, fühlt sich auf der sicheren Seite. Doch Schnee und Eis machen aus klaren Regeln schnell eine Grauzone. Die zentrale Frage lautet: Gilt meine Parkkarte auch dann, wenn sie wegen Schnee auf der Scheibe nicht zu sehen ist?

Was das Gesetz verlangt

Die Antwort beginnt bei der Schweizer Signalisationsverordnung (SSV). Sie regelt schweizweit, wo und wie parkiert werden darf. Parkieren ist nur dort erlaubt, wo es signalisiert ist – Schilder haben immer Vorrang vor Bodenmarkierungen. Diese Regeln gelten bei jedem Wetter.

Für die Parkscheibe ist der Gesetzgeber besonders präzise. In Anhang 3 der SSV ist festgelegt, wie sie auszusehen hat und wie sie einzustellen ist: Der Pfeil muss auf den nächsten Strich nach der tatsächlichen Ankunftszeit zeigen. Daraus ergibt sich auch, was im Alltag entscheidend ist: Eine Parkscheibe – und ebenso eine Anwohnerparkkarte – gilt nur dann als korrekt verwendet, wenn sie so angebracht ist, dass sie von aussen kontrollierbar ist. Sie gehört gut sichtbar hinter die Frontscheibe.

Das Gesetz sagt zwar nicht ausdrücklich «schneefrei», aber der Zweck ist klar: Die Polizei muss den Parknachweis sehen können, ohne das Fahrzeug zu berühren. Ist die Karte von Anfang an schlecht platziert oder verdeckt, liegt ein formeller Verstoss vor – selbst wenn sie gültig wäre.

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