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Politik & Wirtschaft •
Hitzige Diskussion

Raser-Strafen spalten die STREETLIFE-Community

Vier Jahre Gefängnis für extremes Rasen: Ist das konsequent oder völlig unverhältnismässig? Diese Frage treibt die STREETLIFE-Community um. Der Poll zeigt drei fast gleich grosse Lager – und auch in den Kommentaren wird heftig gestritten.

Der Fall sorgt weit über den Kanton Glarus hinaus für Diskussionen: Eine junge Autofahrerin muss für vier Jahre ins Gefängnis, weil sie mehrfach massiv zu schnell gefahren war. Bei der schwersten dokumentierten Fahrt soll sie mit 238 km/h über die Autobahn A3 bei Lachen SZ gerast sein. Verletzt wurde niemand, geblitzt wurde sie ebenfalls nie. Überführt wurde die damals 21-Jährige durch Videos auf ihrem eigenen Handy.

Das Bundesgericht bestätigte Ende April 2026 das Urteil des Glarner Obergerichts. Fünf von acht Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden als Raserdelikte eingestuft. In der Schweiz drohen dafür Freiheitsstrafen von einem bis vier Jahren sowie mindestens zwei Jahre Führerausweisentzug.

Auslöser der politischen Verschärfung waren mehrere tödliche Raserunfälle, besonders das illegale Strassenrennen von Schönenwerd 2008, bei dem eine 21-jährige Frau ums Leben kam. Wenige Wochen später starb bei einer weiteren Raserfahrt in Basel erneut eine unbeteiligte Person. Die Fälle erhöhten den Druck für die später in Via sicura übernommenen harten Raserbestimmungen.

Der Artikel von STREETLIFE-Redaktor Philipp Gut stellte deshalb die Frage: Werden Raser in der Schweiz zu hart bestraft? Die Reaktionen darauf in der STREETLIFE-Community zeigen vor allem eines: Das Thema brennt den Userinnen und Usern unter den Nägeln.

Drei Lager – fast gleich stark

Im STREETLIFE-Poll ist die Community denn auch fast exakt dreigeteilt. Eine klare Mehrheit für oder gegen die heutige Gesetzgebung gibt es nicht.

38 Prozent der Teilnehmenden halten die strenge Bestrafung für «Blödsinn». Sie verweisen darauf, dass in Deutschland auf gewissen Autobahnabschnitten legal sehr schnell gefahren werden darf. Mit 41 Stimmen ist dieses Lager zwar das grösste – dominant ist es aber nicht.

32 Prozent finden ein Mindeststrafmass von einem Jahr Gefängnis richtig. Für sie ist extremes Rasen kein Kavaliersdelikt, sondern eine massive Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender.

Weitere 30 Prozent wünschen sich mehr Ermessensspielraum für die Gerichte. Richterinnen und Richter sollten ihrer Meinung nach im Einzelfall entscheiden können, ob eine Gefängnisstrafe tatsächlich angemessen ist.

Damit zeigt der Poll: Nicht einmal die Kritiker der heutigen Praxis sind sich einig. Die einen wollen die harten Strafen grundsätzlich abschaffen, die anderen vor allem die starren Grenzwerte lockern.

«Grenzt an Willkür»

In den Kommentaren fällt die Kritik teilweise deutlich aus. Stefan Häberli bezeichnet die Regelung als «Verhältnisblödsinn» und schreibt, sie grenze an Willkür. Martin Müller macht die Anti-Raser-Lobby und die Organisation Road Cross für die Verschärfung verantwortlich. Gleichzeitig erinnert er daran, dass eine Mehrheit im Land dieser Politik zugestimmt haben müsse.

Auch die unterschiedliche Behandlung verschiedener Straftaten wird mehrfach thematisiert. Einige Leser können nicht nachvollziehen, weshalb Verkehrsdelikte teilweise härter bestraft würden als Gewalttaten. Ralf Mock schreibt überspitzt, das Auto gelte heute als «böse», sei eine gute Geldquelle und passe in den CO₂-Zeitgeist.

Andreas Frei argumentiert differenzierter. Der Vergleich mit Deutschland hinke, weil hohe Geschwindigkeiten auch dort nur auf geeigneten und unbeschränkten Strecken erlaubt seien. In der Schweiz rechne beim Überholen niemand damit, dass sich von hinten ein Fahrzeug mit mehr als 200 km/h nähere. Regeln dürften nicht einfach ignoriert werden, nur weil sie jemand persönlich für falsch halte.

Trotzdem kritisiert auch Frei die Strafpraxis. Bei anderen Delikten werde häufig betont, drakonische Strafen hätten wenig Nutzen. Sobald jedoch ein Autofahrer vor Gericht stehe, könnten die Sanktionen offenbar kaum hart genug sein. Diese Ungleichbehandlung sei schwer erklärbar.

Raser oder Verbrecher?

Andere Mitglieder der Community haben deutlich weniger Verständnis für die Verurteilte. Urs Häusermann beantwortet die Frage, warum Raser wie Verbrecher behandelt würden, knapp: «Weil sie es sind.» René Burger erinnert zudem an die politische Vorgeschichte und daran, dass die Schweizer Bevölkerung die Raserinitiative angenommen habe.

Linda Thum-Roviaro schlägt einen anderen Weg vor. Statt hoher Geldstrafen, die vermögende Lenker kaum beeindruckten, könnten die Fahrzeuge von Verurteilten technisch gedrosselt werden. Während der Bewährungszeit dürften sie dann nur noch dieses Fahrzeug benutzen. Eine solche Massnahme würde ihrer Ansicht nach auch Besitzer teurer Sportwagen spürbar treffen.

Die STREETLIFE-Community ist sich somit nur in einem Punkt einig: Gleichgültig lässt das Thema fast niemanden. Für die einen schützen harte Strafen Menschenleben und die gesellschaftliche Ordnung. Für die anderen ist eine mehrjährige Gefängnisstrafe ohne Unfall und ohne Verletzte nicht mehr verhältnismässig. Dazwischen steht ein fast ebenso grosses Lager, das nicht weniger Strafe fordert – sondern mehr Augenmass.

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