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Polizei findet Videobeweis

Raser brettert mit 300 km/h über A6

Erlaubt war eine Maximalgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern. Doch daran wollte sich dieser Autofahrer nicht halten. Mit satten 300 km/h raste er über die Autobahn A6 bei Rubigen im Kanton Bern. Der Polizei ging der Junglenker ins Netz, weil sie ihn auf einem Video identifizieren konnte.

Wie die Berner Staatsanwaltschaft mitteilt, ist es nicht die einzige Raserfahrt des 26-Jährigen. Bereits im September 2022 nahm die Kantonspolizei Bern die Ermittlungen auf. Damals war die Behörde im Besitz verschiedener Videos, die einen Autofahrer dabei zeigten, wie er an Orten in den Kantonen Bern und Wallis Raserdelikte begeht. Zu diesem Zeitpunkt war die Identität des Fahrers allerdings noch unbekannt.

Polizei stellt Videos auf Social Media sicher

Die Videos waren in den sozialen Medien veröffentlicht worden und zeigten das Fahrzeug mit massiv überhöhter Geschwindigkeit auf der A6 im Allmendtunnel bei Thun und auf der Furkapassstrasse. Das Eidgenössische Institut für Metrologie METAS wertete die Videos aus und kam zum Schluss, dass bei diesen Fahrten Geschwindigkeiten von 119 bis 145 Stundenkilometern erreicht wurden. Auf beiden Streckenabschnitten beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit jeweils 80 km/h. 

Im Dezember 2022 konnte die Polizei den mutmasslichen Raser ermitteln und festnehmen. Bei der Auswertung des sichergestellten Mobiltelefons entdeckten die Ermittler ein weiteres Video. Darauf fuhr das selbe Auto mit 300 Stundenkilometern bei Rubigen BE über die Autobahn. Dem Beschuldigten ist der Führerausweis abgenommen worden. Er muss sich wegen der ihm vorgeworfenen Raserdelikte vor Gericht verantworten.

Wann handelt es sich um ein Raserdelikt?

Der Raser-Artikel trat 2013 mit der Einführung des Verkehrspakets Via sicura in Kraft. Der Ursprung war die Volksinitiative «Schutz vor Rasern», die aufgrund mehrerer tödlicher Raserunfälle lanciert wurde. In der Schweiz gilt heute als Raser, der:

  • Innerorts: mindestens 40 km/h zu schnell
  • Ausserorts: mindestens 60 km/h zu schnell
  • Autobahnen: mindestens 80 km/h zu schnell

Raser werden mit einer sehr hohen Geldstrafe und mit einer Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren bestraft. Sie müssen den Führerausweis mindestens zwei Jahre abgeben und erhalten ihn nur mit einem verkehrspsychologischen Gutachten zurück. Ihr Auto kann eingezogen, verkauft oder verschrottet werden.

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