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Radarwarner – in diesen Ländern drohen harte Strafen
Etwas fest aufs Gaspedal gedrückt – und schon ist es passiert. Blitz, blitz und die nächste Geschwindigkeitsbusse flattert ins Haus. Doch Vorsicht bei Blitzer-Apps und Navi-Warnsignalen. Wer sie einsetzt, riskiert hohe Strafen und sogar die Beschlagnahmung des Wagens. STREETLIFE zeigt dir, wo was gilt.
Für Geschwindigkeitssünder sind sie ein verlockendes Gadget: Blitzer-Apps, Navi-Warnsignale und Störsender. Ausländische Händler preisen die Geräte online zum Schutz vor der nächsten Radarfalle an und garantieren damit ein «entspanntes Fahren». Schaut man sich aber die geltenden Gesetze in Europa genauer an, kann die Fahrt mit dem Radarwarngerät alles andere als entspannt enden. Es droht vielmehr ein teures Nachspiel in Form von hohen Bussen, Geldstrafe oder sogar Haft.
In der Schweiz sind solche Warnsysteme illegal – und das bereits seit zehn Jahren. Verankert ist das im Strassenverkehrsgesetz SVG unter Art. 98. Dort heisst es: «Mit Busse wird bestraft, wer Geräte oder Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind, die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs zu erschweren, zu stören oder unwirksam zu machen, einführt, anpreist, weitergibt, verkauft, sonst wie abgibt oder überlässt, in Fahrzeuge einbaut, darin mitführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet.» Und das gilt nicht nur für die Autolenkenden sondern auch für deren Mitfahrende.
Bussen von 500 Franken möglich
Der Gesetzesartikel ist ein regelrechter Verbotskatalog und macht die Schweiz europaweit zu einem der Länder, die bei Radarwarnern keinen Spass verstehen. Denn neben den Geräten ist auch das Warnen in einer öffentlichen Facebook-Gruppe, mittels Schild am Strassenrand oder per Lichthupe verboten. Und während in unserem nördlichen Nachbarsland am Radio regelmässig noch der nächste Blitzkasten durchgegeben wird, ist das bei uns ebenfalls höchst illegal.
Doch halten sich die Fahrzeuglenkenden in der Schweiz auch daran? Und wird das überhaupt kontrolliert? «Unser verkehrspolitischer Fokus liegt eher auf sicherheitsrelevanten Faktoren wie Fahrfähigkeit, Ablenkung oder grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen», relativiert Bernhard Graser, Sprecher der Kantonspolizei Aargau. Und weiter: «Wir müssten ja die Smartphones von Lenkenden nach verbotenen Apps durchsuchen und das ist in der Masse einfach nicht praktikabel.» Gemäss Graser komme es praktisch bei jeder Lasermessung, die durch die Kapo Aargau durchgeführt wird, zu Verstössen. «Ein Einfluss verbotener Warnmeldungen ist bei uns daher nicht spürbar.»
Etwas genauer schaut die Kantonspolizei Zürich hin. Der Trend zum Smartphone sei deutlich spürbar: «Heute werden fast ausnahmslos nur noch Warn-Apps verwendet, Radar-Warngeräte sind nur noch selten anzutreffen», sagt Sprecher Ralph Hirt. Wie hoch die Busse ausfällt, hängt stark vom eingesetzten Mittel ab. «Verstösse werden schriftlich an das zuständige Statthalteramt rapportiert», erklärt Hirt weiter. Statthalter haben die Befugnis Bussen in der Höhe von bis zu 500 Franken auszusprechen.
Heute werden fast ausnahmslos nur noch Warn-Apps verwendet, Radar-Warngeräte sind nur noch selten anzutreffen
Im Kanton St. Gallen könnte die Busse theoretisch noch deutlich höher ausfallen. Hier rapportiert die Kantonspolizei nicht an ein Statthalteramt. «Stellen wir solche Geräte fest, bringen wir den Besitzer bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige», erklärt Mediensprecherin Melinda Kürsteiner.
In Frankreich kann das Auto eingezogen werden
Aktuell sind viele mit dem Auto in die Sommerferien unterwegs. Andere Länder, andere Sitten. Ist das restliche Europa bezüglich Radarwarner etwas liberaler eingestellt? Bei den Warnsystemen bildet Europa zusammen mit der Schweiz eine Einheit – und ist mehrheitlich genauso strikt. Das zeigt die Liste des ADAC. In seiner Aufstellung hat der allgemeine Deutsche Automobil-Club die Regeln der Länder zusammengetragen und verglichen. Die grosse Ausnahme: In Rumänien ist alles erlaubt, vom fix montierten Gerät bis hin zur Blitzer-App. Allerdings diskutiert die Regierung aktuell gerade ein mögliches Verbot.
Besonders streng sind Belgien (mögliche Haftstrafen von 15 Tagen bis drei Monaten) und Luxemburg (Haftstrafen von bis zu acht Tagen und Bussen bis 4800 Franken). Aufpassen muss man auch in Frankreich. Ist das Gerät im Auto fix montiert und kann auf die Schnelle nicht entfernt werden, droht die Beschlagnahmung des Wagens. Wer in Griechenland erwischt wird, riskiert den Führerausweisentzug für 30 Tage.
Ähnliche Gesetze wie die Schweiz kennen Deutschland, Dänemark, Bulgarien, Finnland, Niederlande, Litauen, Norwegen, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Lettland und Italien. Etwas gelassener sieht man die die Warn-Apps in Österreich. Sie fallen hier unter die Kategorie der «passiven Radar-Warner». Diese stören das Signal der Blitzer-Messungen nicht, sondern warnen lediglich vor dessen Standort – was die Benutzung legal macht.
Die gesamte Übersicht gibt es hier:
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