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Fakten •
Verpflegung während der Fahrt

Pizza, Burger oder Sandwich – darf ich am Steuer essen?

Der Hunger quält, doch die Zeit fürs Mittagessen fehlt. Das Sandwich aus dem Tankstellenshop oder der Burger von der Fastfood-Kette versprechen schnelle Abhilfe. Bleibt die Frage: Darf ich während der Fahrt überhaupt essen? STREETLIFE hat die Antwort.

 

Und die scheint auf den ersten Blick ganz einfach. Im eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz SVG findet sich kein einziger Gesetzesartikel, der das Essen am Steuer verbietet. Doch genau hier liegt die Krux: Ein nicht vorhandenes Verbot bedeutet nicht automatisch, dass es erlaubt ist.

Tatsächlich beschäftigen essende Autofahrende immer wieder die Schweizer Gerichte. So musste 2012 eine Frau aus Zürich eine Strafe von 250 Franken zahlen, weil sie während der Fahrt in eine Brezel biss. Und der Kantons St. Gallen sieht bei einer Verurteilung eine Mindeststrafe von 300 Franken vor. Herrscht also doch eine Essens-Null-Toleranz beim Autofahren? Nein. Aber: Wer hinter dem Lenkrad essen will, muss die sogenannte Grauzone kennen.

Lebensmittel ist nicht gleich Lebensmittel

Stopp. Die vermeintlich einfache Antwort wird immer verwirrender. Also schön der Reihe nach. Grundsätzlich geht es um den Art. 3 der Verkehrsregelnverodnung VRV. Dieser Gesetzesartikel besagt: «Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert.»

Und hier gibt es eben Lebensmittel, die Personen am Steuer deutlich mehr ablenken als andere. Wird man mit einer tropfenden Pizza oder einem Salat hinter dem Steuer erwischt, ist eine Strafe garantiert. Hier ist die Gefahr gross, dass beide Hände vom Steuer genommen werden müssen. Bei einem Apfel oder einem Stück Brot, das mit einer Hand gegessen werden kann, drücken die Ordnungshüter in der Regel ein Auge zu. Auch deshalb, weil die zweite Hand im Notfall schnell wieder ans Lenkrad gelangen kann. 

Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert.

Art. 3, Verkehrsregelnverordnung VRV

Wer also mit dem falschen Lebensmittel erwischt wird, dem droht eine Verzeigung. Und das führt zu einer Strafe oder einer Busse. Jeder Fall wird nach seiner Schwere einzeln beurteilt. Fährt man wegen dem Essen gar Schlangenlinien, dann droht eine Strafe von über 1500 Franken – inklusive eines Ausweisentzugs. 

Ähnlich beurteilt wird auch die Ablenkung beim Rauchen. Auch hier fehlt ein explizites Verbot, wie der Bundesrat 2019 in seiner Antwort auf eine Interpellation (Isabelle Chevalley, GLP) bestätigte. Doch wer nach dem Feuerzeug kramt und dabei auf die Gegenfahrbahn gerät, muss mit teuren Konsequenzen rechnen.

Lohnt sich die Einsprache?

Die Situation wird immer nach dem Verkehr, der Situation, dem Gefahrenpotenzial sowie dem Grad der Beeinträchtigung bemessen. Und wie stehen die Chancen, sich gegen ein Urteil zu wehren? Schlecht. Argumente wie, man habe aus dem Augenwinkel den Verkehr verfolgt und sei routiniert, hat das Bundesgericht bereits deutlich abgeschmettert. Wer mit nur einer Hand am Steuer unterwegs ist und noch von der Strasse wegschaut, hat schlechte Karten. Fahrexperten empfehlen deshalb: Auf längeren Fahrten sollten immer genügend Verpflegungsstopps geplant und eingelegt werden.

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