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Fakten •
Die wichtigsten Zweifelsfälle im Auto

Darf ich hinter dem Steuer eigentlich ein Bier trinken?

Nicht auf jede Frage liefert das Strassenverkehrsgesetz eine Antwort. Ob ich während dem Autofahren ein Bier trinken darf, ist eine davon. Und es gibt einige dieser Zweifelsfälle. Worauf du bei diesen unbedingt achten musst, zeigt dir STREETLIFE in der Rubrik «einfach erklärt».

 

Wer bewusst etwas Verbotenes tut, weiss, dass er mit einer Strafe rechnen muss. Ist aber nicht klar, ob das Verhalten korrekt ist, löst das Unsicherheit aus. So geht es vielen bei Zweifelsfällen im Strassenverkehr. Während gewisse Verhaltensweisen vom Gesetz her nicht verboten sind, führen sie im Schadensfall für die Lenkerin oder den Lenker dennoch zu harten Konsequenzen. 

1. Mit der Bierflasche hinter dem Steuer

Grundsätzlich gilt: Trinken und Essen ist während der Fahrt erlaubt, zumindest so lange, wie Autofahrende davon nicht zu sehr abgelenkt werden. «Der Konsum von Bier ist nicht verboten, wenn die jeweils geltenden Grenzwerte eingehalten werden», sagt Marco Roduner, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau. «Wir empfehlen es aber nicht, da die Kontrolle der Fahrfähigkeit bei Verkehrskontrollen oft durchgeführt werden, wenn alkoholische Getränke oder Alkoholduft im Fahrzeuginneren festgestellt werden.»

Für gewisse Fahrerkategorien gilt in der Schweiz ohnehin die Alkohol-Nulltoleranz. Das Biertrinken während der Fahrt ist für sie in jedem Fall verboten. Dabei handelt es sich um:

- Neulenkende
- Berufschauffeure und -chauffeusen
- Fahrschülerinnen und -schüler
- Fahrlehrerinnen und -lehrer
- Begleitpersonen von Lernfahrten

Abgesehen vom Alkohol kann aber auch das blosse Trinken und Essen strafrechtlich relevant werden. Und zwar in diesen Fällen: Verschütte ich das Getränke oder fällt mir beim Essen etwas in den Schoss, was mich vom Fahren ablenkt und schliesslich zu einem Schaden führt, dann gilt das als grobfahrlässig.

Und das kann zu einer Verzeigung führen. So steht es im Strassenverkehrsgesetz SVG und in der Verkehrsregelnverordnung VRV. Beim letzteren Gesetz heisst es unter Art. 3 Abs. 1: «Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert.»

Diese Fälle sind auch für die Autoversicherungen relevant. Marc Schaub Capponi, Leiter Leistungscenter Haftpflicht / Motorfahrzeug bei Baloise erklärt: «Als grobe Fahrlässigkeit wird ein Verhalten eingestuft, mit dem eine Person durch deutliches Vernachlässigen der Sorgfalt ein Schaden verursacht.» Und weiter: «Das kann dann zu einer Leistungskürzung in der Motorfahrzeugkaskoversicherung beziehungsweise zu einer Regressforderung in der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung führen.»

Dominic Ramel, Mediensprecher bei der Mobiliar ergänzt: «Wer einen Unfall grobfahrlässig verursacht, soll grundsätzlich nicht von den vollen Versicherungsleistungen profitieren können. Er soll einen Teil der Schadenaufwendungen selbst tragen müssen. Diese Massnahme hat präventiven Charakter.» Auch deshalb, weil höhere Schadensaufwände zu einer Anhebung der Prämien für alle Versicherten führen könnten. 

2. Mit Flip-Flops oder High Heels Gas geben

Mit den steigenden Temperaturen ist wieder leichteres Schuhwerk angesagt. Flip-Flops oder High Heels bieten aber nicht immer den besten Halt. Es droht das Abrutschen auf dem Bremspedal. Hat der Gesetzgeber deshalb auch die Fussbekleidung im Auto reguliert? «Nein», sagt Roduner von der Kapo Aargau. «Ob man barfuss, mit High Heels oder sogar mit Flip-Flops Auto fährt, spielt grundsätzlich keine Rolle, da es erlaubt ist.» Doch der Polizeisprecher ergänzt: «Das Gesetz schreibt vor, dass man jederzeit in der Lage sein muss sein Fahrzeug zu beherrschen. Falls dies mit einem der vorliegenden Schuhwerken oder barfuss nicht der Fall ist, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben.»

Und auch hier droht eine Versicherungskürzung. «Zunächst kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Wird das Fahren mit diesem Schuhwerk in der konkreten Situation als grobfahrlässig eingestuft, dann muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistungen gerechnet werden. Soweit sollte man es aber gar nicht kommen lassen und durch die Wahl geeigneter Schuhe vorsorgen», sagt Ramel von der Mobiliar.

3. Streit im Auto

Wer sich im Auto mit Mitfahrenden normal unterhält, muss sich nur wenig Sorgen machen. Anders sieht das allerdings aus, wenn man mit der Person auf dem Beifahrersitz einen lautstarken Streit austrägt. Hier richten die Fahrenden ihre Aufmerksamkeit nicht mehr auf die Strasse, was gemäss SVG Art. 31 Folgen hat. Dort heisst es: «Der Führer hat dafür zu sorgen, dass er weder durch die Ladung noch auf andere Weise behindert wird. Mitfahrende dürfen ihn nicht behindern oder stören.»

4. Darf ich das Navi bedienen?

Radio, Navigationssystem und CD-Player dürfen während der Fahrt bedient werden, man darf sich allerdings nicht so ablenken lassen, dass die Unaufmerksamkeit zu einem Unfall führt. Denn sonst droht auch hier die Verzeigung und der Regress der Versicherung.

5. Darf ich am Rotlicht Lippenstift auftragen?

Gemäss SVG gilt diese Regel: Lenkende müssen das Auto stets völlig beherrschen. Dazu zählt auch: «Das Steuerrad darf nicht losgelassen werden.» Während der Fahrt gehören also beide Hände ans Lenkrad, die Fahrt mit nur einer Hand ist zwar erlaubt, aber nur, wenn das Auto sicher geführt werden kann. 

Was gilt jetzt aber, wenn der Wagen vor einem Rotlicht steht? 2006 hat das Bundesgericht einen Lenker freigesprochen, der im Stau eine Zeitung las und diese in den Phasen des Aufrückens auf seinen Oberschenkeln liess.

Da müsste das Schminken am Rotlicht doch auch möglich sein? Nicht unbedingt, geben die Experten des Touring Clubs Schweiz zu bedenken. Sie sehen das Schminken im Auto grundsätzlich als problematisch an. Der Grund: Hier sind in der Regel beide Hände beschäftigt und die lenkende Person komplett vom Geschehen auf der Strasse abgelenkt. 

Grobfahrlässigkeit – Versicherungsschutz möglich

Autoversicherungen in der Schweiz bieten ihren Kunden einen Schutz vor den Folgen eines grobfahrlässigen Vorfalls an. Bei der Baloise-Versicherung heisst das Versicherungspaket zum Beispiel «Sicherheitsbaustein Sorglos». «Damit geniesst der Kunde bei uns den vollen Versicherungsschutz», sagt Marc Schaub Capponi, Leiter Leistungscenter Haftpflicht / Motorfahrzeug Baloise. 

«Wir verzichten dann in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung bei grobfahrlässiger Verursachung des versicherten Ereignisses auf das uns gesetzlich zustehende Rückgriffs- beziehungsweise Kürzungsrecht.» 

Allerdings gibt es hier gemäss Capponi eine Ausnahme: «Der Verzicht findet dann keine Anwendung, wenn der Versicherte den Schaden in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder durch eine krasse Geschwindigkeitsüberschreitung (im Sinne von Art. 90 Abs. 4 SVG) verursacht hat.»

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