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Parkplatzabbau führt zu mehr abgeschleppten Autos
Immer mehr Autos parkieren wahllos in Schweizer Städten und müssen abtransportiert werden. Dies melden Schweizer Abschleppunternehmen. Besonders in Zürich und Bern spitzt sich die Lage zu.
Die Suche nach einem Parkplatz in der Stadt ist fast wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen – frustrierend, langatmig und ermüdend. Ist dann endlich einer gefunden, besteht das Risiko, dass er auf privatem Grund liegt. Wer seinen Wagen trotzdem dort abstellt, riskiert eine richtig teure Rechnung. Nämlich dann, wenn der Wagen abgeschleppt wird.
20 Prozent mehr Aufträge in Zürich
Wie eine Recherche von STREETLIFE zeigt, haben die Fälle von Falschparkierenden, die in der Stadt Zürich abgeschleppt werden, drastisch zugenommen. «Wir haben ungefähr 20 Prozent mehr Aufträge als sonst», bestätigt Manuel Stingel, Geschäftsführer der Abschleppservice Zürich GmbH. Dies entspreche etwa 250 bis 300 Fahrzeugen im Monat.
Grund dafür sei der massive Abbau der öffentlichen Parkplätze. Allein in Zürich wurden gemäss Erhebung des städtischen Tiefbauamts zwischen 2001 und 2021 2571 blaue Zonen sowie 2362 gebührenfreie und gebührenpflichtige Parkplätze abgebaut. Die Zahlen zwischen 2022 und 2024 sind noch ausstehend.
Der Abbau von Parkplätzen dürfte aber auch in Zukunft eine Rolle spielen. «Geht das so weiter, rechnen wir mit bis zu 50 Prozent mehr Aufträgen», prophezeit Stingel. Der Unternehmer weiter: «Die Leute wissen nicht mehr, wo sie parkieren sollen und stellen ihre Fahrzeuge auf dem erstbesten Abstellplatz ab. Dabei achten sie sich nicht darauf, ob dieser öffentlich oder privat ist.»
«In Zürich ist es wie im Wilden Westen»
Auch ein zweites Abschleppunternehmen, der Abschleppdienst Zürich GmbH, bestätigt das Parkplatz-Chaos in Zürich. «Wir schleppen monatlich zwischen 100 und 150 Autos ab», berichtet Geschäftsleiter Nesim Ahmedi auf Anfrage. «Die Falschparkierer respektieren die Beschilderungen nicht und Markierungen werden ignoriert.» Ahmedi weiter: «In Zürich ist es wie im Wilden Westen. Jeder ist unter Zeitdruck und parkiert einfach irgendwo.»
Die Folge: Das Auto kann von der Eigentümerschaft abgeschleppt werden. Ist dies der Fall, so wird es für die Fahrzeugeigentümerin oder den Fahrzeugeigentümer schnell teuer. Die Abholung eines abgeschleppten Fahrzeugs kostet in Zürich zwischen 200 und 450 Franken.
Bis zu 60 Autos an Veranstaltungstagen
In der Stadt Bern sieht die Situation ähnlich aus. Laut einer Statistik des städtische Tiefbauamtes wurden seit 2014 insgesamt 1722 Parkplätze abgebaut. Die Übrigen werden je nach Veranstaltung von der Kantonspolizei Bern ebenfalls kurzfristig mit einem Parkverbot gesperrt. Die Autos, die dann auf den Parkplätzen stehen, werden von der TH. Willy AG, im Auftrag der Polizei, abgeschleppt. «Dies hat zur Folge, dass wir, je nach Grösse der Veranstaltung, zwischen sechs und 60 Fahrzeuge abschleppen müssen», erklärt Adrian Jost, Leiter Pannendienst der TH. Willy AG. An solchen Tagen haben die 16 Mitarbeitenden von Jost alle Hände voll zu tun. «Manchmal müssen wir sogar andere Abschlepp-Firmen um Hilfe bitten, damit wir mit der Arbeit nachkommen.»
Während des Jahres seien die Fälle jedoch überschaubar, meint Jost. So hat die Kapo Bern 2023 insgesamt 150 Fahrzeuge abschleppen lassen. Auf Anfragen von STREETLIFE bestätigt die Kantonspolizei Bern ebenfalls eine Zunahme der Fälle im laufenden Jahr.
Wann darf ein Auto abgeschleppt werden und wann nicht?
Stehen Unbefugte auf dem eigens angemieteten Parkplatz, kann das nerven. Was kann man dagegen tun? Wichtig ist: Der Parkplatz muss mit einem gut sichtbaren gerichtlichen Parkverbot im Sinne von Art. 258 Abs.1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ausgestattet sein. Dadurch darf ein Falschparker bei der zuständigen Strafbehörde verzeigt werden. Doch Vorsicht: Ein Firmenschild oder Namensschild über dem Parkplatz reicht nicht.
Was gilt auf öffentlichem Boden? Die Stadtpolizei Zürich hat dazu Ende 2023 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Fakt ist: Auf öffentlichem Grund darf allein die Polizei falschparkierte Fahrzeuge abschleppen lassen. Allerdings muss das Abschleppen verhältnismässig sein. Geregelt ist es wie folgt.
Ein Auto darf von der Polizei abgeschleppt werden, nach:
- einer Stunde, wenn das Fahrzeug im Parkverbot steht.
- anderthalb Stunden bei einer erlaubten Parkzeit von 20 bis 30 Minuten.
- drei Stunden bei einer erlaubten Parkzeit von einer Stunde.
- fünf Stunden bei einer erlaubten Parkzeit von zwei Stunden.
- der doppelten Parkzeit, wenn drei Stunden und mehr erlaubt waren.
Behindert oder gefährdet ein parkiertes Fahrzeug allerdings den Verkehr, so muss sich die Polizei an keine Fristen halten und darf das Vehikel sofort abtransportieren lassen.
Dies gilt auch für das Parkieren vor einer Feuerwehrgarage oder einer Sanitätsausfahrt. Saftige Bussen und hohe Abschleppkosten kommen noch dazu.

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