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Zürich verdoppelt fast den Preis

Blaue-Zone-Parkplätze sollen neu 540 Franken kosten

Der Zürcher Stadtrat hat eine neue Parkkartenverordnung (PKV) verabschiedet. Sie regelt sämtliche Bewilligungstypen rund um das Parkieren in der Stadt. Für Anwohner, die auf die Blaue Zone angewiesen sind, wirds jetzt richtig teuer.

540 statt 300 Franken pro Jahr. Das will die Stadt Zürich künftig für die Anwohnenden-Parkierungsbewilligung in der Blauen Zone verlangen. Neu ist auch: Nicht mehr jeder kann eine solche Parkkarte beantragen. Die Bewilligung bekommen nur noch Anwohner, die nachweisen können, dass sie am Wohnort oder am Geschäftssitz über keine Möglichkeit verfügen, privaten Parkraum zu nutzen. 

So steht es in der neuen  Parkkartenverordnung, die der Zürcher Stadtrat erarbeitet hat. Ziel der Verordnung sei es, eine einheitliche und übersichtliche Rechtsgrundlage zu schaffen und die Anzahl der historisch gewachsenen besonderen Bewilligungstypen zu reduzieren. Zudem seien zahlreiche in parlamentarischen Vorstössen eingebrachte Anliegen in der Rechtsgrundlage verarbeitet worden, wie der Stadtrat in einer Mitteilung schreibt.

Car-Sharing-Anbieter und Handwerker

Für das Gewerbe bringt die neue Verordnung eine Erleichterung. Neu soll eine Gewerbebewilligung für Handwerks- und Servicebetriebe als Jahresbewilligung eingeführt werden. Sie ermöglicht das zeitlich unbeschränkte, stadtweite Parkieren von Liefer-, Werkstatt- oder Servicewagen in der Blauen Zone sowie die Zufahrt zu Fahrverbots-, Sperr- und Fussgängerzonen. Und auch die Fahrzeuge von Car-Sharing-Anbietern dürfen künftige in der Blauen Zone abgestellt werden. 

Gemeinderat hat das letzte Wort

Schliesslich soll mit dem per 1. Januar 2024 vorgesehenen Inkrafttreten des kantonalen Gesetzes über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) die Taxistandplatzbewilligung ebenfalls in die neue PKV aufgenommen werden. Die Bewilligung wird Fahrzeugen erteilt, wenn sie über eine kantonale Taxifahrzeugbewilligung verfügen.

Der Antrag zum Neuerlass der Parkkartenverordnung kommt jetzt noch vor den Gemeinderat. Er hat das letzte Wort. Wann die neue Verordnung in Kraft treten könnte, ist derzeit noch offen.

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