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Hunderte Geschädigte im Kanton Zürich

Parkkontrollfirma wegen Erpressung angeklagt

Eine Parkplatzkontrollfirma verteilte im Kanton Zürich hohe Busszettel an Autofahrer, die ihren Wagen auf Privatparkplätze abgestellt hatten, und drohte ihnen mit massiven Konsequenzen. Nun sollen sich die beiden Chefs vor Gericht verantworten müssen.

Eine private Firma stellte wegen Parkverstoss auf Privatgrund Umtriebsentschädigungen aus, die den Bussen der Stadtpolizei Bülach zum Verwechseln ähnlich sahen. Bis zu 90 Franken verlangte die Parkplatzkontrollfirma im April 2022, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.

Die Bülacher Firma übernimmt eine durchaus gängige Aufgabe: Mit einer Vollmacht des Parkplatzbesitzenden setzt sie ein Parkverbot durch und fordert Umtriebsentschädigungen. Die aggressive Geschäftspraxis und die hohen Beträge der verlangten Umtriebsentschädigungen brachten das Unternehmen aber immer wieder unter Kritik. Bei Nichtbezahlen drohte sie mit einer «Verzeigungsankündigung/Betreibungsandrohung», danach mit Strafantrag und Betreibung.

Beschwerden und Anzeigen führten dazu, dass im Mai 2022 eine Hausdurchsuchung bei der GmbH durchgeführt wurde. Im Juni dann beschloss die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen die zwei Führungspersonen der Kontrollfirma. Im August erhielten 580 potenziell Geschädigte einen Brief der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland. Diese erhebt jetzt Anklage wegen Verdachts auf gewerbsmässige Erpressung, Amtsanmassung und Vergehens gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Für die beschuldigte Firma gilt die Unschuldsvermutung.

Die Parkkontrollfirma bestreitet die Vorwürfe, denn diese seien ungerechtfertigt, so die Firma auf Anfrage des «Tagesanzeiger». Es wird jetzt mit grosser Wahrscheinlichkeit zum Gerichtsverfahren kommen. Die Staatsanwaltschaft könne wegen der Höhe der zu beantragenden Sanktionen, nämlich Freiheitsstrafen von mehr als 6 Monaten, keine Strafbefehle erlassen. Das Bezirksgericht wird den Termin bekanntgeben, sobald die Anklage steht. Dies daure schätzungsweise ein halbes Jahr oder länger.

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