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Strassenverkehrsamt Bassersdorf ZH

Gericht spricht drei korrupte Beamte schuldig

Gegen Bezahlung liessen sie Prüflinge die Fahrprüfung bestehen. Dafür mussten sich am Dienstag drei Mitarbeiter des Strassenverkehrsamts Bassersdorfs vor Gericht verantworten. Das Urteil für die Beschuldigten: eine bedingte Freiheitsstrafe.

Weil sie rund 70 Prüflinge durch die Fahrprüfung kommen liessen, mussten sich drei Mitarbeiter des Zürcher Strassenverkehrsamtes in Bassersdorf ZH am Dienstag vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten. Beim Trio handelt es sich um einen Verkehrsexperten, der die Fahrprüfungen abnahm und zwei Mitarbeiter, welche die Termine für die Fahrprüfungen organisierten (STREETLIFE berichtete).

Führerschein für 500 Franken

Der heute 33-jährige Verkehrsexperte kontaktiere damals die Prüflinge, welche bereits durch die praktische Autoprüfung durchgerasselt waren und bot ihnen folgendes Geschäft an: Gegen 500 Franken würde er sie durch die Prüfung winken. Hilfe bekam er dabei von zwei Komplizen aus der Zulassungsstelle, welche die Prüfungstermine so festlegten, dass der korrupte Experte seine zahlenden Prüflinge betreuen konnte. Im Normalfall werden Termine und Experten im Zufallsprinzip zusammengeführt.

Zwischen 2019 und 2021 kamen so rund 70 Fahrschüler ungerechtfertigt zu ihrem Führerschein. Der Gewinn belief sich auf rund 35'000 Franken, die sich das Trio untereinander aufteilte.

Höhe der Strafe sei angemessen

Da die drei Männer geständig waren, fand der Prozess am Dienstagmorgen im abgekürzten Verfahren statt. Das Urteil: Für den Verkehrsexperten eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie eine Busse von 500 Franken. Die beiden Komplizen wurden ebenfalls mit einer bedingten Freiheitsstrafe belegt. In ihrem Fall sind es 12 Monate plus eine Busse von 500 Franken. Weiter müssen die drei Beschuldigten Ersatzforderungen zwischen 3000 und 4000 Franken bezahlen und für die Untersuchungskosten aufkommen.

Wie der Richter am Ende des Prozesses verlauten liess, seien die Strafen zwar hoch, aber angemessen. 20 Minuten zitiert den Richter: «Das sollte in der Schweiz nicht passieren, wir sind nicht in einer Bananenrepublik.» Das Vertrauen in den Staat dürfe nicht zerstört werden. «Wehret den Anfängen», so der Richter abschliessend.

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