Werbung
Neue Regeln für E-Bikes – das gilt ab 1. Juli
Nächste Woche treten neue Verkehrsregeln für Velofahrende in Kraft. Das neue Gesetz regelt folgende Fragen: Wie schnell darf ein Lastenvelo sein? Darf ich damit aufs Trottoir? Und brauche ich ein Kontrollschild? STREETLIFE gibt einen Überblick.
E-Bikes sind längst ein fester Bestandteil des Schweizer Strassenbildes. Zudem schlängeln sich die kontroversen Lastenvelos ebenso durch den städtischen Strassenverkehr wie die E-Trottinetts durch die Passanten auf dem Trottoir. Das Mobilitäts-Angebot gerade im Langsamverkehr wird immer grösser und vielfältiger. Der Bund hat auf diese Entwicklung reagiert und die Bestimmungen für E-Bikes und E-Trottinetts in den Verkehrsregeln überarbeitet. Diese treten nächste Woche per 1. Juli in Kraft.
Neue Kategorie
Ab Juli 2025 gibt es in der Schweiz eine neue Fahrzeugkategorie mit dem Namen «schwere Elektro-Motorfahrräder». Diese dürfen ein Gesamtgewicht inklusive Ladung von 450 Kilogramm haben. Neben der lenkenden dürfen auch weitere Personen mitfahren, aber sie benötigen einen eigenen Sitzplatz. Damit will der Bund die Grundlage schaffen, dass E-Bikes vermehrt für den städtischen Waren- und Personenverkehr genutzt werden.
Die schweren Motorfahrräder dürfen maximal 25 km/h fahren, brauchen ein Mofa-Kontrollschild und benötigen den Führerausweis M (Motorfahrrad). Sie dürfen maximal einen Meter breit sein. Es macht keinen Unterschied, ob der E-Motor nur beim Treten unterstützt oder allein für den Antrieb verantwortlich ist.
Neue Definition für Symbole
Weiter hat der Bund genauer geregelt, für welche Fahrzeuge die Verkehrssymbole «Fahrrad» und «Motorfahrrad» gelten. Ersteres gilt neu nicht nur für Velos, sondern auch für alle Unterkategorien der Motorfahrräder wie E-Bikes oder E-Trottinetts, die maximal 20 km/h fahren.
Als «Motorfahrrad» gelten wie bisher schnelle E-Bikes (mit Tret-Unterstützung, bis 45 km/h) und Mofas (bis 30 km/h) sowie die neue Kategorie der «schweren Elektro-Fahrräder». Das heisst, ein Fahrverbot für Motorfahrräder gilt auch für entsprechende E-Bikes. Neu ist die Fahrt auch verboten, wenn der Motor abgestellt ist – egal ob Elektro oder Verbrenner. Das Zweirad muss zum Schutz der Fussgängerinnen und Fussgänger gestossen werden. Die lokalen Behörden können zudem Ausnahmen beschliessen, wo Motorfahrräder nicht gezwungen sind, den Veloweg zu benutzen und auf der Strasse fahren dürfen.
Verhaltens-Empfehlungen
Das Bundesamt für Strasse ASTRA hat als Folge der neuen Verkehrsregeln für E-Bikes auch seinen Velo-Knigge überarbeitet. Die neuste Version steht jetzt auf der Seite des ASTRA zum Download bereit. Der Knigge umfasst 20 Punkte, die verschiedene Punkte abdeckt – wie die richtige Ausrüstung, die Beleuchtung, die Radweg-Regeln, das Verhalten im Kreisel oder das Fahren mit Kindern. Es gibt sogar Empfehlungen zum Parkieren, für Moutainbikes sowie mit dem sogenannten «Holländer-Griff» für Autofahrende (siehe Box). Kernpunkt ist gegenseitige Rücksichtnahme.
«Holländer-Griff»
Selbst parkiert können Autos und ihre Insassen zur Gefahr für Velofahrende werden. Dann, wenn man Strassenrand parkiert und man genau dann die Tür öffnet, wenn ein Velo daherkommt. In den Niederlanden entstand mit dem «Holländer-Griff» ein einfacher Kniff, wie solche Unfälle vermindert werden können. Die Person am Steuer öffnet die Tür nicht mit der linken, sondern der rechten Hand. Dadurch dreht sie automatisch den Oberkörper nach links, womit sie die Strasse und allfällige Radfahrende sieht. Analog nutzen Beifahrende die linke statt der rechten Hand, um die Tür zu öffnen.
Unter dem Stichwort «Aufmerksam» wird Radfahrenden empfohlen, das Handy wegzustecken und auf Kopfhörer zu verzichten, um dem Verkehr zu folgen. Unter «Gemeinsame Flächen» erinnert das ASTRA daran, das Velos stärker als Passanten sind und die Radfahrenden auf Gehende Rücksicht nehmen sollten – vor allem Kinder und ältere Personen.
Wichtige Details für E-Zweiräder
Weiter klärt der Knigge auch einige Knackpunkte für E-Bikes und E-Trottinetts. Für E-Bikes, die maximal 25 km/h fahren könne, brauchen Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahre einen Führerausweis der Kategorie M. Auch für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h) und schwere Motorfahrräder (bis 25 km/h und 450 kg) ist ab 14 Jahren der Führerausweis M notwendig. Den Velo-Helm empfiehlt das ASTRA allen Radelnden, verpflichtend ist er aber nur für schnelle E-Bikes und Mofas (STREETLIFE berichtete).
E-Trottinette mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit dürfen erst im Alter von 14 Jahren gefahren werden und benötigen bis 16 Jahre den Führerausweis der Kategorie M. Auch hier ist der Velohelm nur eine Empfehlung, keine Pflicht. Ansonsten gelten für E-Trottinette dieselben Regeln wie für Velos. Das heisst, man darf damit nicht auf dem Trottoir fahren, und sie sind nur für eine Person erlaubt. Schliesslich warnt das Astra im Knigge, dass viele Modelle die Zulassungsbedingungen für die Schweiz nicht erfüllen. Diese dürfen auf öffentlichen Strassen nicht verwendet werden. Entsprechende Abklärungen lohnen sich vor dem Kauf.
Werbung