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Diesen Schutzhelm musst du tragen – sonst wird's teuer
Das schöne Wetter lockt wieder viele aufs Motorrad, Mofa oder Velo. Doch wie steht es mit der Schutzausrüstung? Besonders beim Helm gibt es klare Regeln. Wer sie nicht befolgt, riskiert Bussen oder den Versicherungsregress. Worauf du achten musst, zeigt dir STREETLIFE in der Rubrik «einfach erklärt».
Mit dem Aufkommen der E-Töffli stellt sich wieder vermehrt die Frage: Auf welchen Zweirädern muss ich jetzt genau welchen Schutzhelm tragen? Eine Frage, die nicht ganz unbegründet ist, denn manches E-Töffli wirkt auf den ersten Blick wie ein grosses Motorrad. Geht es um die Helmtragepflicht, ist aber nicht die Grösse des Zweirads entscheidend, sondern dessen Geschwindigkeit.
Klärung bringt hier der Blick in die gesetzliche Bestimmung, konkret in die Verkehrsregelnverordnung VRV. So steht unter Art. 3b Absatz 2: «Von der Helmtragpflicht sind Personen auf Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis maximal 25 km/h wirkt, ausgeschlossen.» Dass heisst: Wer auf einem E-Töffli, E-Bike oder E-Trottinett sitzt oder steht, ist von der Helmtragepflicht befreit. Die Beratung für Unfallverhütung empfiehlt dennoch einen Kopfschutz zu tragen.
Von der Helmtragpflicht sind Personen auf Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h ausgeschlossen.
Hier gilt die Pflicht – und zwar genormt
Wer alles unter die Helmtragepflicht fällt, ist ebenfalls in der VRV geregelt. Und zwar unter Art. 3b Abs. 1. So müssen Lenkerinnen und Lenker von schnellen E-Bikes (45 km/h), Mofas oder Motorrädern einen Kopfschutz tragen. Was nur wenige wissen: Der Gesetzgeber behandelt alle aufgezählten Fahrzeuge gleich. Das bedeutet: Bei alle Fahrzeugtypen ist im Grundsatz die Tragepflicht eines geprüften Motorradhelms obligatorisch. Mit geprüft ist ein Helm mit ECE-Prüfzeichen gemeint. ECE steht für Economic Commission for Europe. Die Behörde regelt europaweit die Prüfung von Bauteilen an Kraftfahrzeugen.
Unter Art. 3b Abs. 3 VRV folgt dann aber schon die Ausnahme der Regel: So reicht für schnelle E-Bikes und Motorfahrräder auch der Fahrradhelm. Ja, richtig gelesen: Auf dem Mofa darf man ganz legal mit dem Velohelm um die Kurven flitzen. Die neue Bestimmung gilt seit 2019.
Busse oder Versicherungsregress
Wer mit einem falschen oder gleich ganz ohne Helm unterwegs ist, riskiert viel. Neben dem erhöhten Verletzungsrisiko droht eine Busse. Die Ordnungsbussenverordnung sieht hier eine Strafe von 60 Franken vor. Aber das ist noch nicht alles: Kommt es zu einem Unfall mit Folgen, muss mit Leistungskürzungen bei den Krankheitskosten und mit Regressforderungen der zuständigen Versicherungen gerechnet werden.
So kam das Bundesgericht im Fall eines Mofafahrers zum Schluss: Mit dem Nichtragen des Schutzhelmes hat der Mann grobfahrlässig gehandelt (Bundesgerichtsurteil vom 6.4.1995 // BGE 121 V 45). Seine Versicherungsleistungen wurden um 10 Prozent gekürzt. Ebenfalls als grobfahrlässig beurteilte das Gericht einen nicht geschlossenen Kinnriemen am Helm, auch in diesem Fall kam es zu einer Kürzung des Schadenersatzes um 20 Prozent.
Was macht einen guten Helm aus?
Experten empfehlen auch auf dem Mofa das Tragen eines nach UNECE-Reglement Nr. 22 geprüften Integral- oder Klapphelm. Er sollte in jedem Fall satt anliegen und beim Fahren nicht verrutschen. Je nach Alter des Helms nimmt die Schutzwirkung ab, daher sollte der Kopfschutz nach rund sieben Jahren ersetzt werden. Ganz wichtig: Fällt der Helm mehrfach auf den Boden, sollte man ihn genau auf Risse oder Dellen untersuchen. Treten diese auf, ist der Schutz nicht mehr garantiert.

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