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Das ändert sich bei Gewicht, Führerschein, Kontrolle

Neue EU-Bestimmungen – darf ich mit meinem Camper noch über die Grenze?

Wer mit dem Wohnmobil unterwegs ist, liebt die Unabhängigkeit. Doch wie viel Freiheit ist mit den neuen EU-Bestimmungen noch erlaubt – und was ändert sich bei Gewichtslimiten und Kontrollpflichten? STREETLIFE fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Die Freiheit auf vier Rädern ist für viele Wohnmobil-Fans das Höchste der Gefühle. Bloss: Mit den neuen EU-Vorschriften kommen Änderungen, die auch Schweizer Camperinnen und Camper betreffen. Welche Regeln künftig für Gewicht, Führerschein und Kontrollen gelten, erklärt dir STREETLIFE im folgenden Überblick.

Die wichtigste Neuerung zuerst: Ab 2028 wird es in Europa eine bedeutende Erleichterung für Wohnmobilfahrende geben. Inhaberinnen und Inhaber eines Führerscheins der Kategorie B dürfen dann Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen lenken. Bisher lag die Grenze bei 3,5 Tonnen. Voraussetzung ist, dass der Führerausweis seit mindestens zwei Jahren gültig ist.

Allerdings: Je nach Land könnte zusätzlich ein Training oder eine kleine Prüfung verlangt werden. Christoph Hostettler, Präsident von Caravaningsuisse, ordnet diese Entwicklung auf Anfrage von STREETLIFE ein: «Die Überarbeitung der Führerausweisrichtlinie ist abgeschlossen, aber noch nicht formell in Kraft. Wir rechnen damit, dass sie 2028 oder spätestens 2029 umgesetzt wird.»

Hostettler erklärt, dass die Caravaning-Branche während des politischen Prozesses in Brüssel intensiv lobbyiert habe. Ursprünglich wollte die EU-Kommission die 4,25-Tonnen-Erleichterung nur für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb zulassen. Die Angst: Missbrauch durch gewerbliche Kleintransporte, die dann ebenfalls schwerere Fahrzeuge nutzen könnten. «Man hatte Bedenken wegen überladener Lieferwagen, die nachts quer durch Europa unterwegs sind». Letztlich aber konnte eine umfassendere Lösung durchgesetzt werden: Die neue Regelung soll für alle Wohnmobile gelten, unabhängig vom Antrieb.

Weniger überladen, mehr Sicherheit

Auch die Schweiz wird diese Führerschein-Inovation übernehmen. Noch offen ist, ob dafür eine ergänzende Praxisfahrt oder Prüfung erforderlich sein wird. «Wir als Caravaningsuisse fordern eine möglichst pragmatische Lösung. Eine kurze Probefahrt mit einem Experten sollte genügen», sagt Hostettler. Zumal sich an den Dimensionen der Wohnmobile kaum etwas ändert. Breite, Länge und Höhe der Fahrzeuge bleiben gleich, egal ob sie als 3,5-Tonner oder 4,25-Tonner zugelassen sind. Der Unterschied liegt hauptsächlich im Fahrgestell und in der Technik. «Ein Wohnmobil auf 4,25 Tonnen hat stärkere Achsen, eine robustere Federung und vor allem bessere Bremsen», sagt Hostettler. Dadurch wird das Fahren bei voller Beladung deutlich sicherer. In der Vergangenheit seien viele 3,5-Tonnen-Fahrzeuge ohnehin chronisch überladen gewesen – oft ohne das Wissen der Fahrenden. Diesbezüglich schafft die neue Regelung eine deutliche Erleichterung.

Überladen bleibt verboten

Allerdings: Wer sein Fahrzeug künftig auf 4,25 Tonnen auflasten möchte, muss dies weiterhin offiziell genehmigen lassen. Eine einfache Überladung bleibt strafbar. Hostettler: «Man kann nicht einfach sagen, die neue Regelung erlaubt es, also lade ich 750 Kilo mehr. Es braucht eine technische Anpassung und den entsprechenden Eintrag im Fahrzeugausweis.»

Dennoch, das Positive überwiegt: Bisher mussten Camper, die schwerere Fahrzeuge fahren wollten, einen C1-Führerschein erwerben – mit Theorieprüfung, Fahrstunden und zusätzlichem administrativem Aufwand. Gerade ältere Neulinge in der Wohnmobilszene hätten sich dadurch oft abschrecken lassen. «Viele hatten Respekt davor, nach Jahrzehnten nochmals eine Fahrprüfung zu absolvieren», sagt Hostettler. 

Neben dem Gewicht sorgte eine weitere Neuerung zuletzt für Verwirrung bei Schweizer Camperfans. Denn: Ab 19. Juni 2025 wird die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen in Deutschland wieder verpflichtend. Alle zwei Jahre muss die Anlage unabhängig von der Hauptuntersuchung kontrolliert werden. Bei Verstössen drohen Bussgelder zwischen 15 und 60 Euro, je nach Dauer der Fristüberschreitung. Auch Campingplätze dürfen Fahrzeuge mit abgelaufener Gasplakette ablehnen.

In der Schweiz hingegen gibt es ähnliche Regelungen schon länger: Hier ist die Gaskontrolle alle drei Jahre Pflicht und im Fahrzeugausweis eingetragen. Die Strassenverkehrsämter prüfen dies bei der Fahrzeuginspektion – je nach Kanton mal strenger, mal lockerer.

Was sich wirklich ändert – und was nicht

Während Deutschland die Pflicht also wieder einführt, ist die Gasprüfung in der Schweiz seit 2017 verbindlich. In der Schweiz herrsche ohnehin ein hohes Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit Gas, sagt Hostettler. Viele Wohnmobilbesitzer liessen ihre Anlagen schon vor der gesetzlichen Verpflichtung freiwillig prüfen. Neu ist also vor allem, dass Deutschland die Pflicht wieder einführt, mit einem zweijährigen Prüfintervall. Für Schweizer Wohnmobilfahrer ändert sich kaum etwas. In Sachen Gasprüfung waren sie ohnehin meist auf der sicheren Seite.

Digitaler Fahrtenschreiber gefordert

Noch eine EU-Neuerung gilt ab diesem Jahr: Seit 1. Januar müssen Wohnmobile mit Anhängern, deren Gesamtgewicht 7,5 Tonnen überschreitet, einen digitalen Fahrtenschreiber installieren. Diese Regelung, ursprünglich für den gewerblichen Güterverkehr eingeführt, betrifft jetzt auch private Wohnmobile. Doch keine Sorge, für Schweizer Camper gilt: In der Schweiz müssen Wohnmobile, die zu mindestens 75 Prozent als Wohnraum dienen, weiterhin keinen Fahrtenschreiber einbauen – selbst wenn sie mit Anhänger über 7,5 Tonnen wiegen. Hostettler stellt klar: «Wenn es ein Wohnmobil ist und drei Viertel des Volumens als Wohnraum genutzt werden, dann fällt es nicht unter die Fahrtenschreiberpflicht.» Das bedeutet: Schweizer Camper können auch mit schweren Fahrzeugen beruhigt reisen, solange sie korrekt als Wohnmobil zugelassen sind.

Was passiert bei einer Kontrolle im Ausland?

Die Situation könnte im Ausland aber durchaus kompliziert werden. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs legen beispielsweise deutsche Behörden die Regeln oft strenger aus. Hostettler erklärt: «Ich gehe trotzdem davon aus, dass ein korrekt in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug auch in Deutschland akzeptiert wird.» Es gäbe jedoch noch keinen Präzedenzfall. Sollte es zu einer Kontrolle kommen, könnte es theoretisch Diskussionen geben. Allerdings bestätigt auch das Bundesamt für Strassen ASTRA, dass die Fahrtenschreiberpflicht für Freizeitfahrzeuge nicht gilt. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Kontrolle in den einzelnen Ländern entwickeln wird. Bis dahin gilt auch für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen – freie Fahrt ins Camper-Glück.

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