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Camper ohne Nummer auf öffentlichem Parkplatz – ist das erlaubt?
Darf ein Camper ohne Kontrollschild auf einem öffentlichen Parkplatz stehen, während dasselbe Wechselschild für ein anderes Fahrzeug genutzt wird? Diese Frage richtete ein Leser an STREETLIFE. Wir sind der Sache nachgegangen.
Wer ein Auto oder einen Camper auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abstellt, muss eine gültige Nummer dafür haben. Doch was gilt, wenn das Fahrzeug ohne Kontrollschild abgestellt wird? Das fragte uns Leser Daniel S.*. Er schieb: «Jemand hat seinen Camper ohne Wechselschild auf dem öffentlichen Parkplatz während der Woche abgestellt und fährt mit demselben Wechselschild mit seinem PW. Darf man den Camper ohne Schild so parken?» STREETLIFE klärt auf.
Ohne Nummer kein öffentlicher Parkplatz
Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge ohne Kontrollschild nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Der Grund dafür liegt in der Haftpflichtversicherung, erklärt Marc Surber von der Stadtpolizei Zürich: «Ein Auto oder Camper darf nur dann im öffentlichen Raum stehen oder fahren, wenn es über eine gültige Versicherung verfügt – und diese ist an das Kontrollschild gebunden».
Wenn das Wechselschild mit einem anderen Fahrzeug genutzt wird, bedeutet das, dass der Camper in dieser Zeit nicht versichert ist. Ein unversichertes Fahrzeug darf aber nicht auf öffentlichem Grund stehen – auch nicht auf einem Parkplatz.
Wo darf der Camper dann stehen?
Wer seinen Camper eine Zeit lang nicht nutzen möchte, kann die Nummer hinterlegen oder den Fahrzeugausweis annullieren. In beiden Fällen erlischt der Versicherungsschutz. Das Fahrzeug darf dann nur noch auf Privatgrund abgestellt werden – mit Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers. Aber Achtung: Auch auf Privatgrund gibt es Einschränkungen. Sollte das Fahrzeug beispielsweise in einem schlechten Zustand sein und eine Umweltgefährdung darstellen (zum Beispiel durch auslaufendes Öl oder Benzin), kann es als widerrechtlich abgestellt gelten. In solchen Fällen können die Behörden eingreifen.
Das Verdikt
Ein Camper ohne Kontrollschild auf einem öffentlichen Parkplatz? Klare Antwort: Nein, das ist nicht erlaubt. Wer sein Fahrzeug vorübergehend nicht nutzt, muss es auf privatem Grund mit Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers abstellen. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse.
* Name der Redaktion bekannt

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