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Politik & Wirtschaft •
Es betrifft das Umweltschutzgesetz

Nationalrat ändert Gesetz für Tempo 50 innerorts

Letzte Woche hiess der Ständerat eine Änderung im Strassenverkehrsgesetz gut, die auf Hauptstrassen generell ein Tempolimit von 50 km/h vorsieht. Nun hat der Nationalrat nachgedoppelt – mit einer Anpassung eines anderen Gesetzes.

Letzte Woche hat der Ständerat eine Motion von Nationalrat Peter Schilliger (FDP) zum Strassenverkehrsgesetz gutgeheissen, die auf Hauptachsen innerorts generell eine Geschwindigkeitslimite von 50 km/h forderte. Der Nationalrat doppelt jetzt nach – und zwar im Umweltschutzgesetz.

Entwicklung Einhalt geboten

SVP-Nationalrat Thomas Hurter verlangte in einem Antrag, den folgenden Satz im Zuge der Umweltschutzgesetzrevision zu platzieren: «Auf verkehrsorientierten Strassen kann die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit nicht verlangt werden.» Die grosse Kammer hiess den Antrag am Montag gut, wie der Tages-Anzeiger schreibt.

Der Hintergrund der beiden Anträge von Schilliger und Hurter ist die Ausbreitung von Tempo-30-Zonen auf Hauptstrassen, um Lärm zu reduzieren. Dieser Entwicklung wurde nun Einhalt geboten. Gemäss Vorschlag von Schilliger darf nur noch in Ausnahmefällen, zum Beispiel in der Nähe von Schulhäusern, eine reduzierte Tempolimite gelten.

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