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Abfuhr für die Stadt Zürich

Hauptverkehrsachse Rosengarten: Tempo 50 bleibt

Auf der Zürcher Rosengartenstrasse wird kein Tempo 30 eingeführt. Einem entsprechenden Vorhaben der Stadt Zürich hat die Kantonspolizei eine Abfuhr erteilt. Damit gilt auf der Hauptverkehrsader weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern.

Wie die Kantonspolizei Zürich in einer Medienmitteilung vom Montag schreibt, sei sie nach sorgfältiger Prüfung aller Fakten zu diesem Schluss gekommen. «Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf der Achse Rosengarten- und Bucheggstrasse auf 30 Kilometer pro Stunde ist unter den gegebenen Voraussetzungen sowohl aus rechtlicher als auch aus fachlicher Sicht nicht bewilligungsfähig», heisst es im Schreiben.

Rekursfrist läuft in 30 Tagen ab

Die Kantonspolizei kritisiert zudem die von der Stadt Zürich eingereichten Unterlagen und Dokumente scharf. So würden die mangelhafte Ausführung, die widersprüchlichen Angaben und die fehlende Koordination mit andern Lärmsanierungsmassnahmen und Projekten im betreffenden Strassenabschnitt gegen eine Zustimmung sprechen. Auch die Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit der betroffenen Strassen und auf den öffentlichen Verkehr sei nur mangelhaft beurteilt worden.

Die Kantonspolizei Zürich hat der Stadt Zürich mit einer Verfügung vom 23. Oktober deshalb die Zustimmung für die Verkehrsanordung untersagt. Die Stadtverwaltung hat nun die Möglichkeit, innert 30 Tagen einen allfälligen Rekurs gegen die Verfügung einzureichen.

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