Skip to main content

Werbung

Fakten •
STREETLIFE antwortet

Nackt am Steuer – darf ich so Auto fahren?

Leser Thomas K. aus Bern hat eine ziemlich ungewöhnliche Frage: Darf man in der Schweiz bei grosser Hitze nackt Auto fahren? Oder schreibt das Gesetz vor, wie man hinter dem Steuer bekleidet sein muss? STREETLIFE hat die Rechtslage geprüft.

STREETLIFE-Leser Thomas K. will es genau wissen: Darf ich bei grosser Hitze nackt Auto fahren – oder muss zumindest noch ein T-Shirt sein? Die Frage klingt zunächst nach Sommerloch. Die Antwort des Schweizer Strassenverkehrsrechts ist allerdings ziemlich eindeutig: Eine Kleiderordnung fürs Cockpit gibt es nicht. Ganz so grenzenlos, wie das zunächst klingt, ist die Freiheit hinter dem Steuer aber trotzdem nicht.

Ob nackter Oberkörper, Badehose oder tatsächlich komplett unbekleidet: Das Schweizer Strassenverkehrsrecht schreibt Autofahrerinnen und Autofahrern keine bestimmte Kleidung vor. Entscheidend ist etwas anderes – nämlich, dass das Fahrzeug jederzeit sicher beherrscht werden kann. Genau das verlangt Art. 31 Abs. 1 SVG.

Wer also wegen der Hitze das T-Shirt auszieht, verstösst damit noch gegen keine Verkehrsregel.

Und komplett nackt?

Auch vollständige Nacktheit ist im Schweizer Strassenverkehrsrecht nicht generell verboten. Das bedeutet allerdings nicht, dass damit automatisch jede Situation unproblematisch wäre. Entscheidend sind die konkreten Umstände – und vor allem das Verhalten gegenüber anderen Personen.

Das Schweizer Strafgesetzbuch kennt den Tatbestand des Exhibitionismus. Nach Art. 194 StGB wird bestraft, wer eine exhibitionistische Handlung vornimmt. Bloss nackt zu sein, ist jedoch nicht automatisch eine solche Handlung. Für die rechtliche Beurteilung kommt es deshalb darauf an, ob das Verhalten die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Wer also allein im geschlossenen Auto sitzt und nackt fährt, begeht nicht schon deshalb automatisch eine Straftat. Anders sieht es aus, wenn man sich gezielt anderen Personen gegenüber entblösst. Dann kann die Sache strafrechtlich schnell eine ganz andere Richtung nehmen.

Kurz gesagt: Nackt fahren kann okay sein. Wer sich allerdings gezielt anderen Personen gegenüber entblösst, kann sich strafbar machen.

Barfuss oder mit Flip-Flops – erlaubt, aber nicht folgenlos

Ähnlich sieht es beim Schuhwerk aus. Auch Barfussfahren oder das Fahren mit Flip-Flops ist in der Schweiz nicht per se verboten. Problematisch wird es erst dort, wo Schuhe – oder eben deren Fehlen – die sichere Bedienung des Fahrzeugs beeinträchtigen.

Denn auch hier gilt: Wer ein Fahrzeug führt, muss es jederzeit sicher beherrschen können. Kann ein Fahrer beispielsweise wegen ungeeigneten Schuhwerks die Pedale nicht zuverlässig bedienen und kommt es deshalb zu einem Unfall, kann genau das bei der rechtlichen Beurteilung eine Rolle spielen.

Achtung, Versicherung kann teuer werden

Und hier kommt ein Punkt ins Spiel, den viele Autofahrer gerne vergessen: Ein Verstoss gegen Verkehrsregeln kann nicht nur strafrechtliche, sondern auch versicherungsrechtliche Folgen haben.

Bei der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Rückgriffsrecht des Versicherers. Insbesondere bei grobfahrlässigem Verhalten kann die Versicherung unter Umständen Geld vom verantwortlichen Lenker zurückfordern. Ob ein solcher Rückgriff möglich ist, hängt allerdings immer vom konkreten Schadenfall, vom Verschulden und von der jeweiligen Versicherungssituation ab.

Das bedeutet: Wer mit Flip-Flops oder barfuss fährt und deswegen einen Unfall verursacht, muss unter Umständen mit einem Regress rechnen. Entscheidend ist, ob die Fahrzeugführung dadurch tatsächlich beeinträchtigt wurde und das Verhalten im konkreten Fall als grobfahrlässig einzustufen ist.

Dasselbe Prinzip gilt auch für andere Ablenkungen oder Handlungen am Steuer: Nicht die Kleidung an sich ist das Problem, sondern alles, was die sichere Fahrzeugführung beeinträchtigen kann.

Und egal, ob nackt, in Badehose oder komplett angezogen: Die übrigen Vorschriften gelten selbstverständlich weiter. Insbesondere muss der Sicherheitsgurt vorschriftsgemäss getragen werden, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.

Das Verdikt

Darf man in der Schweiz nackt Auto fahren? Grundsätzlich ja – jedenfalls gibt es kein ausdrückliches Verbot von Nacktheit am Steuer. Auch ein nackter Oberkörper, Barfussfahren oder Flip-Flops sind nicht allein deshalb verboten.

Die entscheidende Grenze verläuft anderswo: Das Fahrzeug muss jederzeit sicher beherrscht werden. Wer durch Kleidung, fehlendes Schuhwerk oder anderes Verhalten die Kontrolle über das Fahrzeug beeinträchtigt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Und kommt es zu einem Unfall, können je nach Umständen zusätzlich Versicherungsfragen bis hin zum Rückgriff des Versicherers relevant werden.

Die Schweizer Rechtslage kennt also keinen Dresscode fürs Auto. Aber selbst nackt gilt: Kontrolle behalten.

Community fragt

Hast du auch eine Frage?

Beschäftigt dich etwas rund um das Thema Auto und Mobilität? Frag STREETLIFE – und wir tun unser Bestes, damit du Klarheit erhältst. Dein Beitrag erscheint in der neuen Rubrik «Leser fragen, STREETLIFE antwortet» – mit deinem Namen oder anonymisiert. Melde dich per WhatsApp unter 077 279 72 56 oder per Mail redaktion@streetlife.ch.

Werbung