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Fakten •
STREETLIFE antwortet

Darf ich mein Auto lackieren, wie es mir passt?

Ein Auto ganz in Mattschwarz, in auffälligem Pink, im Hippie-Stil oder glänzendem Chrom. Erlaubt ist, was gefällt? STREETLIFE-Leserin Céline W. aus Zürich wollte wissen, ob man sein Fahrzeug nach Lust und Laune umlackieren darf – oder ob das Strassenverkehrsamt da mitredet.

Grundsätzlich darfst du dein Auto neu lackieren oder folieren lassen. Das ist völlig legal.
Aber: In der Schweiz ist die Fahrzeugfarbe im Fahrzeugausweis eingetragen, und diese Angabe muss stimmen. Das bedeutet: Sobald sich die Hauptfarbe sichtbar verändert, muss die Änderung beim Strassenverkehrsamt gemeldet werden.

Das gilt sowohl bei einer vollständigen Umlackierung als auch bei grösseren Teilfolierungen, etwa wenn Dach, Motorhaube oder Türen in einer anderen Farbe gehalten sind.
Im Ausweis werden dann die zwei dominanten Farbtöne vermerkt. Eine aufwendige technische Prüfung ist dafür nicht nötig. Meist reicht ein kurzer Besuch oder ein schriftlicher Antrag beim Amt, damit der neue Fahrzeugausweis ausgestellt werden kann.
Die Meldepflicht soll sicherstellen, dass die Polizei oder Versicherungen ein Fahrzeug eindeutig identifizieren können – unabhängig von individuellen Farbexperimenten.

Spiegelnd, grell oder leuchtend? Tabu!

Allerdings: Nicht jede Farbe, die gut aussieht, ist erlaubt. Besonders kritisch sind stark reflektierende, spiegelnde oder leuchtende Oberflächen.
Denn sie können andere Verkehrsteilnehmende blenden oder irritieren – und das wird als Sicherheitsrisiko eingestuft. Verboten oder nicht zulässig sind:

    •    Chrom- und Spiegelfolien, die eine zu hohe Lichtreflexion aufweisen
    •    Fluoreszierende oder selbstleuchtende Farben, die wie Warnmarkierungen wirken
    •    Designs, die Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeuge imitieren
    
Eine klare gesetzliche Reflexionsgrenze gibt es in der Schweiz zwar nicht, als Richtwert gelten jedoch rund 25 Prozent gerichtete Reflexion als Oberlimit. Ob eine Folie diesen Wert überschreitet, kann das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) prüfen. In Deutschland oder Österreich wird bei extremen Fällen – etwa spiegelnden Chromfahrzeugen – teilweise sogar die Betriebserlaubnis entzogen. Auch in der Schweiz riskierst du in solchen Fällen eine Busse oder die Aufforderung, das Fahrzeug zurückzurüsten.

Matte Lacke? Kein Problem

Während Spiegeleffekte heikel sind, sind matte Lacke grundsätzlich erlaubt.
Vorsicht ist aber bei sogenannten ultramatten oder «lichtschluckenden» Farben geboten – etwa bei extrem dunklen Schwarztönen. Diese können das Fahrzeug bei Nacht oder Regen schwer erkennbar machen. Der TCS rät deshalb: Wer ein sehr dunkles Auto fährt, sollte darauf achten, dass die Beleuchtung und Reflektoren einwandfrei funktionieren.

Neben der Farbwahl zählt auch die Ausführung.
Unsachgemässe Lackierungen oder Billigfolien können Sensoren, Kameras oder Radar-Systeme beeinträchtigen – was die Sicherheit gefährdet.
Darum sollte eine Folierung oder Lackierung nur von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Seriöse Anbieter achten auf:

    •    UV-Beständigkeit und Farbechtheit, damit die Farbe nicht ausbleicht
    •    Temperatur- und Waschanlagentauglichkeit, um Schäden zu vermeiden
    •    Materialverträglichkeit, insbesondere bei modernen Lackschichten oder Assistenzsystemen

Viele Kantone bieten Online-Formulare oder kurze Schaltertermine an, um eine Farbänderung einzutragen. Die Kosten sind gering, meist unter 50 Franken. Wird die Farbe aber nicht gemeldet, kann das Probleme geben – etwa bei Polizeikontrollen oder bei der Versicherung, wenn das Auto gestohlen wird. Auch beim Wiederverkauf ist ein korrekter Ausweis ein Vorteil: Käuferinnen und Käufer sehen sofort, dass die Farbe offiziell registriert und damit zulässig ist.

Das Verdikt

Darf man sein Auto lackieren, wie man will? Nicht ganz. Farbänderungen sind erlaubt, aber meldepflichtig, sobald sich das Erscheinungsbild sichtbar verändert. Verboten sind Farben, die spiegeln, blenden oder Einsatzfahrzeuge imitieren – und extrem leuchtende Effekte sind tabu. Wer sich an diese Regeln hält und auf professionelle Ausführung achtet, darf seiner Kreativität freien Lauf lassen.

Quellen:
AGVS / Auto Gewerbe Verband Schweiz – Carwrapping: Was erlaubt ist
TCS – Fahrzeuganpassungen und Verkehrssicherheit
Strassenverkehrsamt Zürich – Fahrzeugtechnik und Farbänderung
Eidgenössisches Institut für Metrologie (METAS) – Reflexionsmessungen an Fahrzeugfolien
Fachbetriebe: atelier-sg.ch, die-folientechniker.ch

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