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Verkehr •
Autoferien mit Chihuahua, Labrador oder Yorkshire

Muss ich meinen Hund angurten?

Ferienzeit ist Ausflugszeit – also auch Hundezeit. Auf Autoreisen gibt es aber einiges zu beachten. Zum Beispiel existiert zwar keine Gurtenpflicht für Hunde, trotzdem gibt es aber öfters Bussen für schlechte Hundesicherung. Wieso und welche fünf Reisetipps sonst noch wichtig sind, das verrät dir STREETLIFE.  

Ob Luna, Rocky, Kira, Nala oder Lucky (aktuell die beliebtesten Hundenamen): Nicht nur gefühlt wird der beste Freund des Menschen immer populärer. Seit Corona steigt die Hundedichte: Zuvor wurden 7000 Hunde jährlich neu registriert, seither sind es 11'000. Ende 2022 gab es über 555'000 Hunde in der Schweiz. Anders als die zwei Millionen Katzen gehen Chihuahua, Labrador oder Yorkshire Terrier (zurzeit die beliebtesten Rassen) meist gerne auch im Auto auf Ferienfahrt.

Aber das hat gerade für Neu-Hündeler Tücken: Ein Hund wiegt 400 Kilo. Wie bitte? Ja, beim Crash! Mit der Wucht wird ein 20-Kilo-Hund – was ein ausgewachsener Labrador locker auf die Waage bringt –  beim Aufprall vorgeschleudert und verletzt ausser sich selbst dann uns. Deshalb sollten Hunde immer sicher transportiert werden, das schützt zudem vor Bussen.

1. Werde ich für einen ungesicherten Hund gebüsst?

In Einzelfällen ja. Zwar gibt es keine Gurtenpflicht für Hunde, wohl aber kommt es öfters mal zu zum Beispiel 300 Franken Strafe für ein ungesichertes Tier. Hintergrund: Beim Transport sind Haustiere rechtlich Ladung. Ladung muss so verstaut sein, dass sie nie das Fahren – Sicht, Bedienung, Aufmerksamkeit – beeinträchtigen kann. In der Praxis ist der im Fond liegende Golden Retriever kein Problem. Wohl aber der aufrecht auf dem Beifahrersitz hockende Berner Sennenhund oder der nervös umher wieselnde Pudel.

Der Kanton Aargau zum Beispiel sieht für «gefährdende, belästigende oder ungesicherte Ladung» ab 200 Franken vor – «ab» und wohlgemerkt noch ohne Gebühren. Je nach Einzelfall wird es deutlich teurer, etwa wenn man den Blick von der Strasse abwendet, dadurch unsicher fährt oder nebenher mit dem Hund spielt. Hier ist Vernunft gefragt.

2. Wie transportiere ich meinen Hund denn richtig?

Hunde gehören nicht auf den Schoss, sondern in Fond oder Laderaum, idealerweise durch Sicherungsnetz oder -gitter getrennt. Ideal sind Hundeboxen, die genug Raum bieten: Der Hund muss stehen, liegen und sich drehen können.

Faustregel: Hundelänge/-höhe (mit Ohren) jeweils plus 15 Zentimeter, Breite gleich doppelte Hundebreite. Die Box sollte sicher befestigt sein, ebenso als Alternative Faltwannen. Eine teils umstrittene Alternative sind Hundegurten. Achtung: Hunde nie mit normalen Autogurten sichern, sie gefährden das Tier.

3. Was muss ich unterwegs alles beachten? 

Häufigere Stopps zum Beispiel alle zwei Stunden sollten selbstverständlich sein. Mitführen sollte man in erster Linie Wasser: Hunde können nicht so schwitzen wie wir. Sie hecheln, was sie kühlt, weil Flüssigkeit verdampft. Die Folge: Hunde müssen gerade im Sommer sehr viel trinken. Im Tierbedarfshandel finden sich praktische Reiseutensilien wie kombinierte Doppelnäpfe mitsamt Wassertank und Trockenfutterbehälter.

4. Darf ich meinen Hund im parkierten Auto lassen? 

Grundsätzlich ja – mit einem ganz grossen Aber. Generell gilt: Den Hund nur notfalls im Auto zurücklassen. Jedes Jahr rückt die Polizei etliche Male aus, um Hunde aus überhitzten Autos zu retten. Danach folgt eine Busse wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz. Denn nach 20 Minuten bei 25 Grad Aussentemperatur ist es im Auto bei Sonne bereits 40 Grad heiss. Auch in kühleren Jahreszeiten gilt: Bei Sonne nur im Schatten parkieren und bedenken, dass dieser Schatten wandern wird. Ein offener Spalt des Fensters ist im Sommer ebenfalls selten luftig genug: Bestenfalls Hund in einer Box im Laderaum unterbringen und die Heckklappe offen lassen.

5. Was gilt auf Auslandsreisen? 

Oft werden die Pflichten beim Grenzübertritt unterschätzt. Bereits über eine nahe Landesgrenze verlangt die EU und bei der Rückreise ihrerseits die Schweiz, dass der Hund gechippt ist oder wahlweise, falls vor dem 3. Juli 2011 geworfen, eine ID-Tätowierung trägt. Ein vom Tierarzt ausgefüllter Tierpass mit der Mikrochip- oder Identifikationsnummer ist zudem Pflicht, ebenso einer der Stempel darin: die mindestens 21 Tage alte und noch gültige Tollwutimpfung.

Je nach Land und auch für Welpen gibt es weitere Regeln. Nur zwei Beispiele: Norwegen verlangt 120 bis 24 Stunden vor der Einreise Prophylaxe gegen Bandwurmbefall, Spanien sieht die Begleitdokumente lieber spanisch. Also googeln, für das Ausland bei Botschaften. Reisetipps und Pflichten bei Aus- und Einreise finden sich etwa auch beim TCS oder beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) oder anderen Seiten, etwa des Tierbedarfshandels wie «Fressnapf» oder «Qualipet».

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