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Motorfahrzeugkontrolle in Garagen – Bund gibt grünes Licht
Auf Schweizer Strassen fahren 780'000 ungeprüfte Fahrzeuge, weil die amtlichen Prüfer überlastet sind. Hochmodern ausgerüstete Garagen mit top ausgebildeten Fachleuten können helfen, den Stau auf den Ämtern abzubauen.
Die Zahl ist eindrücklich: 780'000 Fahrzeuge sind aktuell ungeprüft auf Schweizer Strassen unterwegs, wie der Tages-Anzeiger kürzlich berichtete. Damit erreicht der Rekordstau auf den Strassenverkehrsämtern eine neue Dimension. Sie kommen mit der Arbeit schlicht nicht mehr nach.
Da liegt die Idee, die SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel im Sommer in einer parlamentarischen Fragestunde ins Spiel brachte, auf der Hand. Die Kontrollen sollen auch von nichtstaatliche Organisationen, insbesondere Garagen, durchgeführt werden können. Schliesslich verfügen viele dieser Betriebe über top ausgebildetes Personal und modernste Technologie
«Delegation an Autogewerbe möglich»
Wie eine Recherche von STREETLIFE zeigt, ist dies tatsächlich möglich – und wird teilweise bereits praktiziert. Die Grundlagen dazu erläutert Lorenzo Cascioni, Vizedirektor des Bundesamtes für Strassen ASTRA und Abteilungsleiter Strassenverkehr: Die Kantone sind verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Einhaltung der Prüfintervalle zu treffen. Sie haben dabei bereits heute die Möglichkeit, «Nachprüfungen an geeignete Betriebe und Organisationen zu delegieren».
Nachprüfungen müssen dabei von Verkehrsexperten und -expertinnen durchgeführt werden. Sofern Betriebe aus dem Autogewerbe diese Bedingungen erfüllen, sei «eine Delegation an diese Betriebe möglich». Dies hat auch der Bundesrat in seiner Antwort auf Roland Rino Büchels Frage so festgehalten.
Unabhängigkeit der Prüfperson ist wichtig
Konkret können die Kantone gemäss der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS bestimmte Aufgaben «an Dritte delegieren, die die vorschriftsgemässe Durchführung gewährleisten». Es obliegt dabei der Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa, die Anforderungen an diese Personen im «asa Qualitäts-Sicherungs-System» (asaQSS) zu definieren. Wie Cascioni betont, müsse dabei «die Unabhängigkeit der Person, die die technische Kontrolle der Fahrzeuge durchführt, gewährleistet sein». Ein weiterer zu beachtender Punkt sei die Berufsausbildung des mit den technischen Kontrollen beauftragten Personals. Ausserdem stelle sich die Frage nach einer Qualitätszertifizierung für die mit den technischen Kontrollen beauftragten Dritten.
Im Sinne eines Zwischenfazits lässt sich festhalten, dass die Kantone also bereits heute den nötigen Handlungsspielraum haben, um gewisse Kontrollaufgaben durch Garagenunternehmen durchführen zu lassen. Manche Kantone nutzen diesen Spielraum, andere nicht.
Positive Erfahrungen bei AMAG
Ein Interesse dafür besteht jedenfalls vonseiten des Gewerbes. «Wir sind der Meinung, dass Kantone mit einigen ausgewählten grossen Garagen kooperieren könnten», sagt Dino Graf, Leiter Group Communication bei der AMAG. Diese Garagen hätten «die Profis, die Einrichtungen, das Know-How, die Parkplätze».
Tatsächlich haben einige Strassenverkehrsämter schon heute solche Kooperationen, zum Beispiel AMAG Buchrain mit dem Kanton Luzern, oder AMAG Genf, dort schon seit Jahrzehnten. Dies sei «der einzige Weg, um diese 780‘000 Fahrzeuge schneller zu prüfen», betont Graf. AMAG Retail stehe «gerne zur Verfügung mit seiner Expertise».
Das Vorgehen bei der bereits bestehenden Zusammenarbeit ist dabei unterschiedlich, wie Graf weiter ausführt: «In Luzern stellen wir den Platz zur Verfügung, damit ein Experte des Amts vor Ort diverse Fahrzeuge kontrollieren kann. In Genf haben wir selber einen Mitarbeitenden, der die Expertenschulung des Kantons absolviert hat und in unserem Betrieb Fahrzeuge kontrollieren kann.» Dieser Mitarbeiter könne aber auch bei Engpässen auf dem Strassenverkehrsamt vor Ort aushelfen
TCS Zürich prüft 50'000 Fahrzeuge
Neben Garagenunternehmen springt auch der Touring Club Schweiz TCS ein. «Einige der 20 technischen Zentren des TCS haben mit dem jeweiligen Kanton bzw. kantonalen Strassenverkehrsamt eine Kooperation, damit amtliche Prüfungen vorgenommen werden können», sagt TCS-Mediensprecherin Vanessa Flack auf Anfrage von STREETLIFE. Die Regelungen seien jedoch sehr unterschiedlich. Die technischen Zentren der TCS Sektion Zürich beispielsweise könnten «unbegrenzt und innerhalb der normalen Fristen MFK-Abnahmen für Autos, Motorräder und zum Teil auch für Lieferwagen durchführen», so Flack. 2024 wurden in den Zürcher TCS-Zentren rund 50’000 Prüfungen vorgenommen. Wo der TCS Motorfahrzeugkontrollen durchführt, siehst du hier.
Schlussfazit: Um den Stau auf den Strassenverkehrsämtern zu verringern und eine vorschriftsgemässe Prüfung zu gewährleisten, wäre es durchaus wünschenswert, dass vermehrt auch Garagenbetriebe Motorfahrzeugkontrollen durchführen.
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