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Motor laufen lassen beim kurzen Aussteigen – ist das erlaubt?
Darf man den Motor laufen lassen, während man das Auto kurz unbeaufsichtigt stehen lässt – etwa um schnell zum Briefkasten zu gehen? Diese Frage stellte uns ein Leser. STREETLIFE ist der Sache nachgegangen.
Die Szene kennen wohl viele: Es ist kalt, das Auto ist bereits gestartet, und man will nur ganz kurz aussteigen – etwa um einen Kaffee zu holen. «An kühlen Frühlingsmorgen lasse ich den Motor oft kurz laufen, während ich schnell zum Briefkasten gehe. Ist das wirklich verboten, auch wenn’s nur eine halbe Minute dauert?», fragt auch Thomas B. (Name der Redaktion bekannt), der es auf dem Arbeitsweg gern bequem und vorgewärmt hat.
Tatsächlich lassen viele den Motor laufen, um die Heizung anzulassen oder um das Auto nicht neu starten zu müssen. Doch aufgepasst: Was nach einem harmlosen Zeitgewinn aussieht, kann ein rechtliches Problem darstellen – mit einer Busse obendrauf.
Was sagt das Gesetz?
Rechtlich gesehen ist das unnötige Laufenlassen eines Motors im Stillstand nicht erlaubt. Laut Art. 33 Bst. a der Verkehrsregelnverordnung (VRV) gilt Folgendes: Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten sowie nachts keinen vermeidbaren Lärm erzeugen.
Das heisst: Auch ein stehendes Fahrzeug mit laufendem Motor fällt unter diese Bestimmung – selbst wenn es nur darum geht, das Auto aufzuwärmen oder kurz wegzugehen.
Zudem verweist die Polizei auch auf den Umweltaspekt. «Auch zu beachten ist die unnötige Belastung der Umwelt», sagt Daniel Wächter, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau. Die Emissionen eines stehenden Fahrzeugs ohne Zweck (z. B. Verkehr, Rückwärtsfahren, Ein- oder Ausparkieren) gelten als unnötige Umweltbelastung.
Was droht als Strafe?
Das Ganze ist nicht nur eine moralische Frage, sondern konkret bussgeldrelevant. 60 Franken Busse drohen laut Punkt 326.1 der Ordnungsbussenverordnung, wenn ein Motor unnötig läuft. Auch wichtig zu wissen: Sollte während dieser Zeit ein Schaden oder gar ein Diebstahl entstehen, kann unter Umständen sogar die Versicherung Leistungen kürzen – weil das Fahrzeug nicht gesichert war.
Fazit: Motor aus – auch bei kurzer Abwesenheit
So banal es klingt: Wer aus dem Fahrzeug steigt – egal wie kurz –, sollte den Motor immer abstellen. Auch bei Minustemperaturen, auch wenn es nur für einen Kaffee ist. Nicht nur, weil es Vorschrift ist, sondern auch aus Rücksicht auf Umwelt, Nachbarn – und nicht zuletzt: den eigenen Geldbeutel.

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