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Mit Gips am Steuer: Ab wann ist Autofahren verboten?
Ein Sturz beim Biken. Ein harter Zweikampf im Handball. Man hat sich die Hand oder den Arm schneller verletzt, als einem lieb ist. Und plötzlich ist das Leben nicht mehr so eigenständig wie zuvor. Auch Autofahren wird schwieriger – wenn man es denn überhaupt noch darf!
«Mist! Ich hab’ meine Uhr in der Garderobe vergessen!» Ein heftiger Zug an der frisch revidierten Vorderbremse meines Velos, das Hinterrad hebt sich und wirft mich über den Sattel auf die Strasse. Nach einer kurzen Ohnmacht wache ich mit Schmerzen im linken Arm auf. Der Knochen ist angebrochen, stellt der Arzt nach dem Röntgen fest. «Die Sommerferien verbringen Sie mit einem Gips!»
Dass ich mit einem eingegipsten Arm am Strand liegen muss und nicht ins Meer kann, darüber ärgere ich mich zunächst noch im Behandlungszimmer. Daheim wird mir allerdings schnell klar, dass das noch das kleinste Problem ist. Viel wesentlicher ist die Frage: Darf ich so noch Auto fahren und bin ich überhaupt noch mobil?
Mit dieser Frage bin ich nicht allein. Jedes Jahr verletzen sich in der Schweiz gemäss der Beratungsstelle für Unfall BfU 188'000 Menschen beim Sport. Davon machen Schulter-, Arm- und Handverletzungen 26,5 Prozent oder rund 50'000 Verletzte pro Jahr aus.
Gesetz lässt Spielraum
Unter Umständen dürfen diese weiterhin Auto fahren. Das bestätigt der Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen, Simon Anderhalden: «Entscheidend ist, dass das Strassenverkehrsgesetz kein generelles Fahrverbot für Personen mit einem verletzten oder eingegipsten Arm vorsieht.» Es lässt den Autofahrenden Spielraum und setzt auf deren Eigenverantwortung. Nachzulesen in Artikel 31, Absatz 1 SVG: «Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.»
Das heisst, sobald die Verletzung einen daran hindert, ein Auto sicher zu führen, darf man nicht fahren, präzisiert TCS-Sprecher Marco Wölfli. «Bei einem eingegipsten Arm ist aber davon auszugehen, dass man nicht genug Kraft im Arm hat, um das Steuer zu bedienen.» Neben der Kraft ist aber auch die Beweglichkeit ein Problem, erklärt die Berner Polizeisprecherin Chiara Bovigny: «Bei einem eingegipsten Arm oder einer eingegipsten Hand ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Bewegungsfähigkeit deutlich eingeschränkt ist und die sichere Bedienung des Fahrzeugs nicht möglich sein dürfte und somit die Person nicht fahrfähig ist.»
Unerwartete Notsituationen
Entscheidend ist dabei nicht nur der Normalfall, hält Anderhalden aus St. Gallen fest. «Eine Person muss das Fahrzeug auch bei unerwarteten Situationen sicher bedienen und angemessen reagieren können.» Wer wegen seiner Arm- oder Handverletzung in einer Notsituation nicht schnell ausweichen oder das Lenkrad bei einer Vollbremsung festhalten kann, darf somit nicht Autofahren. Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob man ein Fahrzeug mit Handschaltung oder Automatik-Getriebe fährt, sagt TCS-Sprecher Wölfi: «Auch wenn man nicht von Hand schalten muss, ist man durch die Verletzung möglicherweise so stark eingeschränkt, dass man die Vorsichtspflicht am Steuer nicht wahrnehmen kann. Beispielsweise bei einem Ausweichmanöver.»
Kommt immer wieder vor
Die Polizei führt keine Statistik dazu, wie viele Autofahrende mit Gips am Steuer unterwegs sind oder gar einen Unfall verursacht haben. Die von STREETLIFE angefragten Korps von Aargau, Basel-Land, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich bestätigen aber, dass es vorkommt. «Erfahrungsgemäss sind dies aber Einzelfälle, welche auch im Einzelfall beurteilt werden müssen. Allenfalls auch unter Beizug einer ärztlichen Fachperson», sagt der Sprecher der Luzerner Polizei, Yanik Probst.
Wie bei Trunkenheit am Steuer fallen die Betroffenen durch ihre Fahrweise auf, erklärt Chiara Bovigny von der Kantonspolizei Bern: «In der Regel wird eine Fahrzeuglenkerin oder ein Fahrzeuglenker aufgrund einer Auffälligkeit im Strassenverkehr kontrolliert. Wir beurteilen zunächst, weshalb die Person beziehungsweise ihre Fahrweise aufgefallen ist, und prüfen anschliessend die konkrete Situation vor Ort.» Bei einer Verletzung wird wie folgt vorgegangen: «Dabei berücksichtigen wir unter anderem die Art und das Ausmass einer körperlichen Einschränkung sowie deren Auswirkungen auf die sichere Bedienung und Beherrschung des Fahrzeugs.»
Ausweisentzug und Anzeige
Kommt die Polizei zum Schluss, dass Autofahrende mit einer Arm- oder Handverletzung nicht fahrfähig sind, ist die Fahrt vorbei, erklärt Vanessa Rumpold, Mediensprecherin der Kantonspolizei Aargau: «Bestehen offensichtliche Anzeichen einer Fahrunfähigkeit, erfolgt die Verhinderung der Weiterfahrt inklusive sofortiger Abnahme des Führerausweises an das Strassenverkehrsamt sowie eine entsprechende Anzeige an die Staatsanwaltschaft.» Eine Busse wird dann teuer, weil noch eine Bearbeitungsgebühr hinzukommt. Und wenn es zu einem Unfall mit Hand- oder Armverletzung kommt, kann zudem die Versicherung Regress nehmen oder die Leistungen kürzen.
Im Zweifelsfall sollte man bei einer Verletzung also besser nicht ins Auto steigen und einen Bekannten bitten, zu fahren. Und Vorsicht: Man sollte sich nicht in falscher Sicherheit wiegen, nur weil man keine Armschlinge trägt, mahnt: «Nicht die Diagnose oder die Art des Verbands allein ist entscheidend, sondern die tatsächliche Einschränkung. Umgekehrt kann auch eine Verletzung ohne Gips die Beweglichkeit oder Reaktionsfähigkeit so stark beeinträchtigen, dass ein Fahrzeug nicht mehr sicher geführt werden kann.»
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