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Fakten •
Anzeige und Verfahren drohen

Achtung Brillenträger – ohne Sehhilfe wirds teuer

Der Code 01 im Führerschein hat für Betroffene Konsequenzen: Sie dürfen nur noch mit Brille oder Kontaktlinsen Auto fahren – ohne Sehhilfe wirds teuer. Ein Spezialfall sind korrigierte Sonnenbrillen.

Der Weg zum Führerschein ist lange und umfasst einige Stationen. Neben der Theorieprüfung oder dem Nothelfer-Kurs gehört auch ein Besuch beim Optiker zum Sehtest dazu. Viele vergessen diesen Besuch wieder, sobald sie den Sehtest zusammen mit dem Antrag auf den Lernfahrausweis eingereicht haben.

Der Code 01

Für Menschen mit Sehschwäche hingegen endet der Besuch beim Optiker mit einem Eintrag im Führerausweis. Unter den Fahrzeugkategorien, welche die betroffene Person fahren darf, findet sich der Code 01. Dahinter verbirgt sich die Auflage, dass die Inhaberin oder der Inhaber dieses Führerausweises nur mit Brille oder Kontaktlinsen fahren darf.

Ab welcher Sehschwäche Autofahrende eine Brille tragen müssen, regelt die Verkehrszulassungsverordnung VZV in Anhang 1 über «Medizinischen Mindestanforderungen». Demnach muss das bessere Auge in der Einzelmessung über eine Sehschärfe von 0,5 und das schlechtere über 0,2 verfügen. Wird ein Wert unterschritten, erhält die Person den Code 01 im Führerausweis.

Was sich nach einer Kleinigkeit anhört, hat gravierende Konsequenzen. Denn die betroffene Person ist ohne Brille oder Kontaktlinse nicht berechtigt, ein Fahrzeug zu führen. Wird sie ohne Sehhilfe am Steuer erwischt, darf sie nicht weiterfahren. Doch es kommt noch schlimmer: Weil dieses Vergehen nicht in der Bussenverordnung geregelt ist, erfolgt zwingend eine Verzeigung und damit ein Strafrechtsverfahren.

Busse bis Führerausweisentzug

Wer trotz Code 01 im Führerausweis ohne Brille am Steuer sitzt, verletzt Artikel 95 des Strassenverkehrsgesetzes SVG: Fahren ohne Berechtigung. Es ist, als würde man ohne Führerausweis fahren. In Absatz 3, litera a. ist festgehalten, dass mit einer Busse bestraft wird, wer mit dem Führerausweis verbundene Auflagen und Beschränkungen verletzt. Vor zwei Jahren wurde im Kanton Aargau eine damals 92-jährige Frau zu 100 Franken Busse verurteilt, eine 36-Jährige erhielt dieses Jahr im Kanton Zürich eine Busse von 500 Franken. Weiter wird das Strassenverkehrsamt informiert, welches eine Verwarnung aussprechen oder gar den Führerausweis vorübergehend einziehen kann.

Grundsätzlich sollte das nicht vorkommen, da Brillenträger ihre Sehhilfe sowieso immer auf der Nase tragen. Oder die Kontaktlinsen im Auge haben. Trotzdem kann die Brille kaputt oder verloren gehen. Aufgrund der rechtlichen Folgen sollte man das Auto dann besser stehen lassen. Doch gerade jetzt im Sommer gibt es eine Alternative: die korrigierte Sonnenbrille. Tagsüber lässt sich damit problemlos fahren, aber in Tunneln müsste man auf die normale Sehhilfe wechseln und nachts oder bei schlechtem Wetter sowieso. Situationen, die auch Motorradfahrer mit offenen Helmen oder Nicht-Brillenträgerinnen mit Sonnenbrille treffen können.

Grundsätzlich nicht verboten

Das ist ein Ausnahmefall, der nicht konkret vom Gesetz geregelt wird, weiss Bernhard Graser, Sprecher der Kantonspolizei Aargau. «Zum Fahren mit Sonnenbrillen bei Dunkelheit finden sich in den Vorschriften keine konkreten Bestimmungen.» In diesem Fall gelte deshalb der Grundsatz nach Artikel 31 des Strassenverkehrsgesetzes, wonach die fahrende Person das Auto so beherrschen muss, um der Sorgfaltspflicht nachkommen zu können. «Wer sich also in der Lage sieht, mit Sonnenbrille durch den Tunnel oder durch die Nacht zu fahren, kann und darf dies tun.» Aber Graser ergänzt: «Kann ein Unfall hingegen genau auf diese Ursache zurückgeführt werden, bringt die Polizei den Verursacher wegen Verletzung von Artikel 31 zur Anzeige.»

Hier hängt das Strafmass davon ab, wie das Gericht die Schwere des Vergehens nach Artikel 90 SVG einstuft. Entsprechend reicht die Strafe von einer Busse bei einer einfachen Verletzung bis zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren bei einer groben Verletzung der Verkehrsregeln.

Die Sonnenbrille muss schuld am Unfall sein

Ähnlich sieht es bei den Versicherungen aus. Wer trotz Eintrag ohne Brille fährt und einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, die Kosten selbst zu tragen. Axa-Sprecher Marcel Rubin sagt dazu: «Die Versicherungsleistungen dürfen grundsätzlich gekürzt werden, wenn das Fahren ohne Brille unfallkausal für das Ereignis war.»

Gleiches gilt beim Fahren mit Sonnenbrille im Dunkeln. Die Baloise prüft dies als grobe Fahrlässigkeit, präzisiert Sprecherin Nicole Hess: «Die Frage ist dabei, ob eine elementare Sorgfaltspflicht verletzt wurde, deren Beachtung sich jedem verständigen Menschen in der gleichen Lage und unter den gleichen konkreten Umständen aufgedrängt hätte.» Weiter würden verschiedene Faktoren eine Rolle spielen: «Wie waren die Sicht- und Witterungsverhältnisse, wie war der Tunnel ausgeleuchtet, wie stark war die Sonnenbrille getönt, und so weiter. Das Tragen der Sonnenbrille muss für den Unfall ursächlich gewesen sein.» Dann könnte die Baloise die Leistungen kürzen, ansonsten nicht.

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