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Mit 71 km/h zu schnell geblitzt

Jungraser erhält happigen Denkzettel

Kaum gekauft, schon gerast. Ein 19-Jähriger aus dem Kanton Thurgau erfüllt sich letzten Herbst mit der Hilfe seiner Mutter den Traum eines BMW-Coupés. Noch im selben Monat rast er mit über 150 Sachen über eine Landstrasse. Dafür muss er sich jetzt vor dem Bezirksgericht Münchwilen verantworten.

Es ist ein lauer Herbstabend ausserhalb von Lommis im Kanton Thurgau. Um 19 Uhr abends ist es immer noch hell als plötzlich ein BMW über die Hauptstrasse H466 nach Affeltrangen jagt – und von einem Lasermessgerät der Thurgauer Kantonspolizei gemessen wird. 156 km/h schnell war das 325i Coupé bei der Messung. Damit ist der damals 19-jährige Fahrer nach Abzug der Sicherheitsmarge 71 km/h zu schnell unterwegs und sein Delikt fällt unter den sogenannten Raserartikel.

Illegales Tuning

Die Polizei nahm dem Neulenker noch vor Ort den Führerschein ab, den erst zehn Monate zuvor erhalten hatte. Den BMW hatte er noch keinen Monat und erst im September 2023 zusammen mit der Hilfe seiner Mutter gekauft. Gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frauenfeld läuft der BMW auf den Namen der Mutter des damals 19-Jährigen. Er hatte sich aber mit einem Viertel am Kaufpreis beteiligt und durfte das Fahrzeug nach Belieben verwenden.

In der kurzen Zeit, in welcher der Angeklagte das Auto besass, hatte er es zudem modifiziert. Er hat den BMW mit einem neuen Fahrwerk tiefergelegt, die Änderung aber nicht beim Strassenverkehrsamt gemeldet. Damit handelt es sich um illegales Tuning, denn solche Änderungen müssen geprüft und im Fahrzeugausweis eingetragen werden, bevor das Fahrzeug wieder gefahren werden darf.

Vor Gericht verantworten

Heute hat sich der 19-Jährige für beide Vergehen vor dem Bezirksgericht Münchwilen verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Gefängnisstrafe von 13 Monaten. Der Angeklagte sei mit Vorsatz, grundlos und aus Egoismus so schnell gefahren. Damit habe er einen Unfall mit Schwerverletzten oder gar Todesopfern in Kauf genommen, argumentiert die Staatsanwaltschaft.

Dem 19-Jährigen wird angerechnet, dass er die Tat gestanden habe und mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert habe. Allerdings bezweifelt die Staatsanwaltschaft, dass sich der BMW-Fahrer der Schwere seines Fehlverhaltens bewusst sei. Sie hat den Eindruck der 19-Jährige halte zu schnelles Fahren für ein Kavaliersdelikt und beantragt deshalb eine Probezeit von drei Jahren für die bedingte Gefängnisstrafe. Zusätzlich soll eine Busse von 1200 Franken für das Raserdelikt und das illegale Tuning ausgesprochen werden.

Das Urteil

Das Gerichtsverfahren fand im sogenannten abgekürzten Verfahren statt. Damit hatte sich der geständige Angeklagte schon vorgängig einverstanden erklärt. Entsprechend fand keine ausführliche Befragung mehr statt. Das Gericht erkundigte sich nur, ob der heute 20-Jährige seinen Führerausweis schon zurückerhalten hatte, was dieser verneinte: «Ich habe eine zweijährige Sperre.» Ob er danach die Fahrprüfung nochmals ablegen muss, wusste er noch nicht.

Der BMW steht wieder bei der Familie in der Garage und wartet darauf, dass der Angeklagte den Führerausweis zurückerhält. Bis dahin soll auch das immer noch verbaute Fahrwerk im Fahrzeugausweis eingetragen sein, verrät der 20-Jährige STREETLIFE, während sich das Gericht zur Beratung zurückgezogen hatte. Diese dauert nur kurz. Das Bezirksgericht Münchwilen folgt den Anträgen der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Thurgauer zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 13 Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 1200 Franken sowie die Verfahrenskosten von 2863 Franken bezahlen. Die Richterin hofft, dass der 20-Jährige seine Lektion gelernt hat und nicht mehr zu schnell fährt, sobald er seinen Führerausweis zurückerhalten hat.

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