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Auf Flucht vor Polizei

Kosovare rast mit fast 100 km/h durch eine 30er-Zone

Diese Raserfahrt hat für den 37-jährigen Automechaniker einschneidende Folgen: Auf der Flucht vor der Polizei bretterte der Kosovare in einem Mercedes-AMG mit fast 100 km/h durch eine 30er-Zone, in der auch Schulkinder unterwegs waren. Am Donnerstag musste er sich dafür vor Gericht verantworten. Die Fluchtfahrt ist aber nur die Spitze des Eisbergs.

Zum Prozess kam es am Donnerstagnachmittag vor dem Bezirksgericht Dielsdorf im Kanton Zürich. In dieser Region ist der Beschuldigte wohnhaft, und hier soll er auch seine Verkehrsdelikte begangen haben. Der Blick in die Anklageschrift, die STREETLIFE vorliegt, zeigt: Geht es nach der Staatsanwaltschaft, handelt es sich beim Automechaniker um einen unverbesserlichen Wiederholungstäter. Entsprechend hoch ist das beantragte Strafmass. Die Anklagebehörde fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Geldstrafe von 18'000 Franken. 

Doch was genau wird dem 37-Jährigen im Verfahren vorgeworfen? Der Fall geht zurück auf den 8. November 2025. An diesem Abend kurz nach 22 Uhr ist der Beschuldigte in einem BMW in Rümlang ZH unterwegs. «Dabei beschleunigte er den Personenwagen in niedrigen Gängen, verursachte vermeidbaren Lärm und liess das Heck seines Fahrzeugs mittels Drift nach rechts ausbrechen», wie es in der Anklageschrift heisst. Und: Dieses Manöver habe er mehrfach wiederholt. Was der Beschuldigte da noch nicht weiss: Er wird von einer Polizeipatrouille beobachtet, die ihn wenig später für eine Kontrolle stoppt. Es ist eine Überprüfung, die dann noch eine spannende Wendung nehmen sollte. Doch dazu später mehr. 

«Hochriskante und rücksichtslose Fahrweise»

Sicher ist: Für den Beschuldigten scheint die Begegnung im November nicht einschneidend genug gewesen zu sein. Rund vier Monate später kommt es nämlich erneut zu einem Zusammentreffen mit der Polizei. In diesem Fall sitzt der 37-Jährige nachmittags kurz vor 16 Uhr am Steuer eines Mercedes-AMG. In Niederhasli ZH bemerkt er eine Polizeikontrolle. Er wendet den Wagen und braust davon – bleibt dabei aber von der Polizei nicht unbemerkt.

Die Patrouille nimmt die Verfolgung auf, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift schreibt: «ln der Absicht sich der polizeilichen Kontrolle um jeden Preis zu entziehen, beging der Beschuldigte bei seiner Fluchtfahrt – die Fahrt führte unter anderem am Schulhaus Rossacker vorbei –  bewusst und gewollt die nachgenannt beschriebenen Verkehrsregelverletzungen. Dabei wusste der Beschuldigte, dass aufgrund seiner hochriskanten und rücksichtslosen Fahrweise die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles mit Schwerverletzten oder Todesfolge verbunden war, welche er zumindest in Kauf nahm.»

Den Bruder beschuldigt

So rast er laut Anklage mit 95 Stundenkilometern durch eine 30er-Zone, in der sich zu diesem Zeitpunkt Schulkinder auf dem Nachhauseweg befanden. Das entspricht einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 65 km/h, womit er den Tatbestand des Raserartikels gemäss Art. 90 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetz SVG erfüllt. Als er danach weiter mit überhöhter Geschwindigkeit durch besiedeltes Gebiet fährt, bricht die Kantonspolizei Zürich die Verfolgung schliesslich ab. 

Doch das nützte dem 37-Jährigen nur wenig. Am nächsten Tag klicken bei ihm dennoch die Handschellen. Ganze 12 Tage sitzt der Automechaniker danach in Untersuchungshaft. Und die bringt spannende Erkenntnisse zutage: Der 37-Jährige hätte bei beiden Fahrten gar nicht am Steuer eines Wagens sitzen dürfen. Bereits im Mai 2025 wurde ihm wegen ähnlicher Delikte eine «Sperrfrist für den Führerausweis auferlegt.» Was uns schliesslich zurück zur spannenden Wendung beim ersten Vorfall bringt. Als der Kosovare nach seinen Drifts von der Polizei kontrolliert wird, gibt er nämlich Folgendes zu Protokoll: Er habe leider sein Portemonnaie zuhause vergessen. Aber man könne ja mit seinem Namen im System suchen. Doch der Beschuldigte nennt nicht seinen eigenen Namen. Er versucht, die Polizei auszutricksen und nennt den Namen seines Bruders, den er damit fälschlicherweise beschuldigt.  

Viele Anklagepunkte

Die Liste der vorgeworfenen Delikte, für die der Beschuldigte am Donnerstag vor Gericht stand, ist lang. So hatte ihn die Staatsanwaltschaft wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln, wegen falscher Anschuldigung, wegen Hinderung einer Amtshandlung, wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, wegen mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises und wegen mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt. 

Der Beschuldigte zeigte sich vor Gericht reumütig und geständig. «Das ist eine Katastrophe und schlimmer geht’s nicht mehr», äusserte er sich vor dem Richter und ergänzte: «Das war leichtsinnig und ich habe nicht an die Konsequenzen gedacht. Könnte ich die Zeit zurückdrehen, würde ich das alles ungeschehen machen. Wäre etwas passiert, hätte ich mir das nie verzeihen können.» Doch so reumütig sich der Beschuldigte auch gab, seine vielen Vorstrafen sprächen eine andere Sprache, betonte der Richter: «Sie haben sich bisher als unbelehrbar erwiesen und haben sich in der Schwere ihrer Vergehen sogar noch gesteigert.»

Das Gericht folgte in seinem Urteil am späten Nachmittag schliesslich dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Es verurteilte den 37-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und zu einer Geldstrafe in der Höhe von 18'000 Franken, die der Automechaniker auch bezahlen muss. «Diese bedingte Freiheitsstrafe haben Sie nur sehr knapp erhalten. Seien Sie froh darüber», schliesst der Richter den Prozess. Jetzt soll beim 37-Jährigen abgeklärt werden, ob es in seinem Fall überhaupt Sinn macht, dass er an einem Wiedereingliederungsprogramm für schwere Verkehrssünder teilnehmen kann. Doch das muss er, will er sich irgendwann mal wieder legal hinters Steuer eines Autos setzen.

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