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Kosovare rast mit fast 100 km/h an einer Schule vorbei
Diese Raserfahrt dürfte für den 37-jährigen Automechaniker massive Folgen haben: Auf der Flucht vor der Polizei bretterte der Kosovare in einem Mercedes-AMG mit fast 100 km/h durch eine 30er-Zone. Am Donnerstag muss er sich dafür vor Gericht verantworten. Die Fluchtfahrt ist aber nur die Spitze des Eisbergs.
Zum Prozess kommt es am Donnerstagnachmittag vor dem Bezirksgericht Dielsdorf im Kanton Zürich. In dieser Region ist der Beschuldigte wohnhaft und hier soll er auch seine Verkehrsdelikte begangen haben. Der Blick in die Anklageschrift, die STREETLIFE vorliegt, zeigt: Geht es nach der Staatsanwaltschaft, handelt es sich beim Automechaniker um einen unverbesserlichen Wiederholungstäter. Entsprechend hoch ist das beantragte Strafmass. Die Anklagebehörde fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Geldstrafe von 18'000 Franken.
Doch was genau wird dem 37-Jährigen im Verfahren vorgeworfen? Der Fall geht zurück auf den 8. November 2025. An diesem Abend kurz nach 22 Uhr ist der Beschuldigte in einem BMW in Rümlang ZH unterwegs. "Dabei beschleunigte er den Personenwagen in niedrigen Gängen, verursachte vermeidbaren Lärm und liess das Heck seines Fahrzeugs mittels Dirft nach rechts ausbrechen", wie es in der Anklageschrift heisst. Und: Dieses Manöver habe er mehrfach wiederholt. Was der Beschuldigte da noch nicht weiss: Er wird von einer Polizeipatrouille beobachtet, die ihn wenig später für eine Kontrolle stoppt. Es ist eine Überprüfung, die dann noch eine spannende Wendung nehmen sollte. Doch dazu später mehr.
"Hochriskante und rücksichtslose Fahrweise"
Sicher ist: Für den Beschuldigten scheint die Begegung im November nicht einschneidend genug gewesen zu sein. Rund vier Monate später kommt es nämlich erneut zu einem Zusammentreffen mit der Polizei. In diesem Fall sitzt der 37-Jährige nachmittags kurz vor 16 Uhr am Steuer eines Mercedes-AMG. In Niederhasli ZH bemerkt er eine Polizeikontrolle. Er wendet den Wagen und braust davon – bleibt dabei aber von der Polizei nicht unbemerkt.
Die Patrouille nimmt die Verfolgung auf, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift schreibt: "ln der Absicht sich der polizeilichen Kontrolle um jeden Preis zu entziehen, beging der Beschuldigte bei seiner Fluchtfahrt – die Fahrt führte unter anderem am Schulhaus Rossacker vorbei – bewusst und gewollt die nachgenannt beschriebenen Verkehrsregelverletzung. Dabei wusste der Beschuldigte, dass aufgrund seiner hochriskanten und rücksichtslosen Fahrweise die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles mit Schwerverletzten oder Todesfolge verbunden war, welche er zumindest in Kauf nahm."
So raste er laut Anklage mit 95 Stundenkilometern in der 30er-Zone am Schulhaus vorbei. Das entspricht einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 65 km/h, womit er den Tatbestand des Raserartikels gemäss Art. 90 abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetz erfüllt habe. Als er danach weiter durch besiedeltes Gebiete raste, brach die Kantonspolizei Zürich die Verfolgung schliesslich ab.
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