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Vetterliwirtschaft beim Zürcher Strassenverkehrsamt
Ein Experte des Strassenverkehrsamts Zürich hat Freunde bevorzugt. Die Folge: Eine fristlose Kündigung durch den Kanton. Dagegen ging er gerichtlich vor.
Die Experten der kantonalen Strassenverkehrsämter leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Sie kontrollieren jedes in der Schweiz zugelassene Fahrzeug in regelmässigen Abständen, ob es noch verkehrstauglich ist. Im Kanton Zürich hat sich ein Fall von Vetterliwirtschaft im Strassenverkehrsamt ereignet, wie die NZZ schreibt.
Ein Experte mit 20-jähriger Erfahrung hat den Fiat Ducato eines Freundes kontrolliert. Laut dem Prüfbericht dauerte die Untersuchung des Lieferwagens 55 Minuten und das Fahrzeug hat bestanden. Doch es stellte sich heraus, dass der Ducato nie im Zürcher Prüfzentrum war. Weiter überprüfte der Experte zu diesem Zeitpunkt schon zwei weitere Fahrzeuge. Er musste sich vor seinen Vorgesetzten erklären und räumte ein, er habe das Fahrzeug zuvor in seiner Freizeit in der Garage seines Freundes geprüft. Damit dieser nicht aufs Strassenverkehrsamt fahren müsse, habe er den Prüfbericht danach ausgefüllt. Der Experte beteuerte laut NZZ keine Gegenleistung verlangt oder erhalten zu haben.
Fristlose Kündigung
Dies war aber kein Einzelfall. Schon früher hatte der Experte zu überprüfende Fahrzeuge der Firma eines Freundes sich selber zugewiesen. Der Kanton Zürich hat den Mann deswegen fristlos entlassen. Der Fiat Ducato, weswegen die Verfehlungen aufgefallen sind, wurde nochmals geprüft. Immerhin: Mit dem Fahrzeug ist alles in Ordnung.
Der Experte hat die Entlassung angefochten und fordert eine Entschädigung von 200'000 Franken. Die Kündigung sei ungerechtfertigt, weil der Kanton zu lange damit gewartet hätte und das Fahrzug in einwandfreiem Zustand gewesen wäre. Das Zürcher Verwaltungsgericht lehnte den Rekurs ab. Der Experte habe seine Treuepflicht verletzt, weil er einem Freund einen Gefallen getan habe. Die private Prüfung könne eine amtliche Kontrolle im Strassenverkehrsamt nicht ersetzen, weil einige Tests und Messung nicht möglich seien. Entsprechend habe der Experte im Prüfbericht nicht die Wahrheit gesagt.
Gericht bestätigt Kündigung
Die fristlose Kündigung sei deshalb angemessen. Es sie ausserdem zu befürchten, dass sich der Experte wieder über die Regeln hinweggesetzt hätte, da er schon früher in die zufällige Zuweisung der zu prüfenden Fahrzeuge eingegriffen habe. Weiter habe der Kanton nicht zu lange mit der Kündigung gewartet, da öffentlichen Ämtern eine längere Reaktionszeit zugestanden wird als in der Privatwirtschaft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Experte kann es vor dem Bundesgericht anfechten.
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