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Kommt nun der Steuerhammer für Elektroautos?
Im vergangenen Jahr waren Einfünftel der zugelassenen Neuwagen in der Schweiz Elektroautos. Während die Umwelt davon profitiert, fehlt dem Bund Geld für den Unterhalt und den Ausbau Strasseninfrastruktur. Die Folge: Eine Reform der Mineralölsteuer muss her.
Die Elektroautos bezahlen jährlich zwar auf kantonaler Ebene Steuern, jedoch geht der Bund bei der jährlichen Abrechnung leer aus. Dies berichtet 20 Minuten. Das ist ein zunehmendes Problem, denn der Bund hat bereits in den vergangenen Jahren rund 300 Millionen Franken an Steuererträge auf Benzin und Diesel verloren.
Dieses Geld fehlt bei der Finanzierung der Strassen-Infrastruktur, sprich in erster Linie den Autobahnen. Weil mit mehr Elektrorautos, künfitg auch immer mehr Gelder für den Unterhalt und den Ausbau der Strassen fehlen, muss eine Lösung her. Beim Bundesamt für Strassen Astra liegen im Auftrag von Bundesrat und Verkehrsminister Albert Rösti zwei Ideen auf dem Tisch, um die Staatskasse wieder zu füllen.
Kilometerabgaben und Selbstdeklaration
In einer Idee zieht man in Erwägung, eine Kilometerabgabe für Elektroautos einzuführen. Wer also mehr fährt, muss auch tiefer in die Tasche greifen. «Diese Besteuerung könnte man mit einer Selbstdeklaration lösen», meint etwa Befürworterin Marionna Schlatter, Grünen-Nationalrätin und Verkehrspolitikerin gegenüber der Pendlerzeitung.
Doch so einfach scheint der Lösungsansatz nicht umsetzbar zu sein. So darf die Schweiz nur im eigenen Land besteuern. Ob dieses Problem mit einem GPS-Tracker gelöst werden kann und auch datenschutztechnisch sicher ist, wird derzeit vom Astra geprüft.
Besonders schwere und grosse Fahrzeuge sollen zudem mehr bezahlen müssen. Dazu werden verschiedene Tarifmodelle geprüft, dessen Preise von der Fahrzeugart, dem Gewicht und weiteren fahrzeugspezifischen Merkmalen abhängig sein sollen.
Steuer auf geladenen Strom
Ein weiterer Lösungsvorschlag ist das Besteuern des «getankten» Stroms pro Kilowattstunde, wie beim Sprit. Auch hier gibt es Probleme zu lösen. So werde das E-Auto nicht nur unterwegs geladen, sondern meistens zu Hause - teilweise sogar mit selbstproduziertem Solarstrom.
Hinsichtlich dieses Vorschlages müssen daher noch einige technische Fragen beantwortet werden.
Beide Varianten werden nun genaustens unter die Lupe genommen und ausgearbeitet, damit im ersten Halbjahr 2025 die Vorlage vom Astra in die Vernehmlassung gegeben werden kann. Da es sich um eine neue Steuer handelt und dafür die Verfassung geändert werden muss, hat am Ende das Stimmvolk das letzte Wort. In Kraft treten soll das neue Bundesgesetz dann ab 2030.

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