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Politik & Wirtschaft •
Parlament bespricht CO₂-Gesetz

Kommt jetzt der fixe Benzin-Preisanstieg um 10 Rappen?

Teurer Tanken fürs Klima: Die Schweiz ringt in der letzten Sessions-Woche ums CO₂-Gesetz, das den Benzinpreis langfristig erhöhen soll. SVP-Nationalrat Christian Imark wehrt sich gegen einen Artikel, der für den Anstieg verantwortlich ist.

Das Schweizer Parlament diskutiert ab heute, 20. Dezember, die Überarbeitung des CO₂-Gesetzes. Zu erwarten sind hitzige Diskussionen in der letzten Woche der laufenden Session. Das vorgegebene Ziel ist klar: Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 halbiert werden.

Im Zentrum steht unter anderem ein neuer Gesetzesartikel mit dem Titel Überführungspflicht. Dieser verlangt von der Automobilbranche, künftig einen grösseren Anteil an erneuerbaren Treibstoffen in Benzin und Diesel zu mischen. Dies wird zu einer Erhöhung des Benzinpreises führen.

SVP-Politiker ist nicht einverstanden

Die parlamentarischen Verkehrskommissionen stehen hinter den Vorschlägen des Bundesrates.

Christian Imark, SVP-Nationalrat und Präsident der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek), sieht das anders. Er möchte die Überführungspflicht streichen, weil sie einerseits den Treibstoffpreis um 5 Rappen erhöhen würde, andererseits auch Verteuerungen der bestehenden Kompensationspflicht mit ich brächte. Die Kompensationspflicht wäre mit den neuen Regeln nicht mehr mit der Beimischung biogener Treibstoffe, sondern nur noch mit Zertifikaten möglich. Das führt laut Imark zu einem doppelt so hohen Preisanstieg: «Die Kombination aus der Überführungs- und der Kompensationspflicht wird das Tanken um zirka zehn Rappen pro Liter verteuern», argumentiert der Solothurner.

Imark fordert das Parlament deshalb auf, den Gesetzesartikel zu streichen. Und er verweist darauf, dass Energieminister Albert Rösti im Namen des Bundesrates ebenfalls gegen die Überführungspflicht sei. Laut Imark war die Preissteigerung der Hauptgrund für die Ablehnung der Totalrevision des CO₂-Gesetzes durch die Bevölkerung im Sommer 2021. Er warnt vor einem möglichen erneuten Referendum. Bundesrätin Sommaruga hatte nach der verlorenen Abstimmung von 2021 versprochen, dass die Neuauflage des CO₂-Gesetzes ohne Verteuerungen gemacht werden soll.

Neuauflage CO₂-Gesetz

Der Bund arbeitet zum zweiten Mal an einem neuen CO₂-Gesetz. Der erste Versuch scheiterte im Juni 2021 am Stimmvolk, nachdem die SVP das Referendum ergriffen hatte. Im zweiten Anlauf will der Bundesrat mit gezielter Förderung und Anreizen die CO₂-Emissionen senken. Die Schweiz soll bis 2030 nur noch halb so viele Treibhausgase ausstossen wie 1990. Zwei Drittel will der Bund in der Schweiz einsparen, ein Drittel mit Klimaschutz-Projekten im Ausland.
 
Bei den Neuwagen soll der CO₂-Ausstoss bis 2023 um 55 Prozent tiefer sein als noch 2021. Bei Lieferwagen und kleinen Sattelschleppern die Hälfte. Mit dem CO₂-Gesetz stehen von 2025 bis 2030 4,1 Milliarden Franken für Subventionen zur Verfügung, mit denen Menschen und Firmen zum Klimaschutz motiviert werden sollen. Davon sind 2,8 Milliarden Franken für Klimaschutzmassnahmen im Gebäudebereich bestimmt. Während der Bundesrat Ladestationen finanziell unterstützen wollte, hat der Ständerat diesen Passus wieder gestrichen.
 
Im öffentlichen Verkehr sollen Dieselbusse ab 2026 keine steuerlichen Vorteile mehr erhalten. Die zusätzlichen Steuergelder sollen in die Förderung von Wasserstoff- und Elektrobussen investiert werden. Weiter will der Bund das internationale Bahnangebot verbessern, zum Beispiel mit Nachtzügen.
 
Bei Flugreisen gibt es keine Abgabe auf Flugtickets, wie sie im ersten Anlauf geplant war. Aber der CO₂-Ausstoss des Fluges soll auf dem Ticket angegeben werden. An Schweizer Flughäfen darf nur noch Kerosin getankt werden, welchem erneuerbare Treibstoffe beigemischt wurden, ähnlich bei den Fahrzeugtreibstoffen.
 
Unternehmen können sich von den CO₂-Abgaben befreien, wenn sie sich im Gegenzug verpflichten, ihren CO₂-Ausstoss zu senken.

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