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Kommission kippt flexiblere CO₂-Regeln für Autoimporte
Schlechte Nachricht für die Schweizer Automobilbranche. Die Nationalratskommission Urek-N verzichtet auf flexiblere CO₂-Vorschriften für die Jahre 2025 bis 2027. Sie ist der Meinung, dass Sanktionen von rund 125 Millionen Franken verkraftbar seinen. Damit sind rückwirkende Massnahmen vom Tisch.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates Urek-N hat ihre eigene Initiative zur Flexibilisierung der CO₂-Emissionsvorschriften für Autoimporteure knapp zurückgezogen. Mit 13 zu 12 Stimmen entschied sie, dem Nationalrat keine entsprechende Gesetzesvorlage zu unterbreiten. Diese hätte den Importeuren, analog zu einer Regelung in der Europäischen Union, mehr Zeit zur Erfüllung der CO₂-Vorgaben eingeräumt, ohne die Zielwerte selbst zu verändern.
Sanktionen tiefer als befürchtet
Den ursprünglich angenommenen Handlungsbedarf sieht die Kommission inzwischen nicht mehr. Statt der zunächst befürchteten Sanktionen von bis zu 500 Millionen Franken im Jahr 2025 wird aktuell von Strafzahlungen in der Höhe von insgesamt rund 125 Millionen Franken für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge ausgegangen. Dieser Betrag bleibt für die ohnehin unter Druck stehende Autobranche zwar erheblich, wird von der Urek-N jedoch als tragbar eingestuft.
Zudem zeigte sich innerhalb der Branche keine geschlossene Haltung. Das Anliegen der Grossimporteure werde nicht von allen Marktteilnehmern unterstützt, hält die Kommission fest. Vor diesem Hintergrund verzichtet sie auch aus staatspolitischen Gründen auf eine Regelung, die aufgrund ihrer rückwirkenden Anwendung als heikel gegolten hätte.
Damit bleibt die geltende Praxis bestehen: Die CO₂-Zielwerte für Neuwagen müssen weiterhin jährlich eingehalten werden. Eine nachträgliche Lockerung der Vorschriften ist damit definitiv vom Tisch.

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