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Tannenbaum, Santa-Kleber oder Plüsch-Überzug

Ist Weihnachts-Schmuck im Auto erlaubt?

Lametta, Schleifen und Weihnachtskugeln. Vor Heiligabend wird dekoriert, was das Zeug hält. Das gilt nicht nur für den Tannenbaum in der Stube. Die Xmas-Deko fürs Auto liegt im Trend. Doch was ist erlaubt und was verboten?

Die Auswahl an Weihnachtsdeko fürs Auto ist gross. Sie reicht vom blinkenden Tannenbäumchen fürs Armaturenbrett, Klebefolien für die Seitenfenster bis hin zu Klausmützen für die Kopfstützen. Der Dekolust sind keine Grenzen gesetzt. Oder doch?  Das sagt der Gesetzgeber.

1. Blinkender und leuchtender Xmas-Schmuck

Er ist sowohl aussen wie auch im Innenraum des Autos verboten. Der Grund: Während der Fahrt kann er andere Verkehrsteilnehmende zu stark ablenken.

2. Aufkleber am Auto

Auf der Frontscheibe sind Aufkleber untersagt. Auf dem Lack und auf den hinteren Seiten- sowie dem Heckfenster sind sie erlaubt, wenn sie die Sicht nicht einschränken. Blinker, Scheinwerfer oder die Beleuchtung dürfen ebenfalls nicht verdeckt werden.

3. Kugeln, Schleifen, Dekoartikel im Innenraum

Sie müssen fest am Armaturenbrett oder am Gitter der Belüftung montiert sein. Sind sie lose, stellen sie ein zu grosses Verletzungsrisiko dar – und das kann gebüsst werden.

4. Rentier-Geweih 

Mit ein paar wenigen Handgriffen kann das Auto in ein lustiges Rentier umgewandelt werden. Dafür gibt es Plüsch-Geweihe, die ähnlich den Flaggen rund um die WM-Spiele im Sommer, an den Autotüren befestigt werden. Aber sind sie auch erlaubt? Ja. Unter gewissen Voraussetzungen. 

Geregelt wird das in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS ) unter Anhang 8, Ziff. 28. Dort heisst es: «Flaggenständer und dergleichen müssen bei leichtem Druck genügend ausweichen. Antennen müssen so biegsam sein, dass bei einer Kollision keine ernsthaften Verletzungen entstehen können.» 

Wie transportier ich den Tannenbaum richtig?

Wer heute noch den Christbaum mit dem Auto nach Hause transportiert, sollte zudem noch diese Punkte beachten:

  • Das Fahrzeug darf nicht überladen werden. Hier gilt die im Fahrzeugausweis eingetragene Dachlast.
  • Der Tannenbaum muss auf dem Gepäckträger so angebracht werden, dass er niemanden gefährdet und nicht herunterfallen kann.
  • Die Stammseite immer nach vorne ausrichten.
  • Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinaus, muss das deutlich mit einer Signalisation gekennzeichnet werden. Der Baum darf das Auto seitlich zudem nicht überragen.

Darf ein kleinerer Baum im Innenraum transportier werden? Jein. Hier kommt es sehr stark auf die Grösse an. Verdeckt der Baum die Sicht auf den rechten Aussenspiegel und aufs rechte Seitenfenster, ist das nicht erlaubt. Grundsätzlich gilt: Die Person am Steuer muss eine freie Sicht auf die Frontscheibe, auf die beiden Seitenfenster und beide Seitenspiegel haben. Wer das nicht einhält, muss mit einer Verzeigung rechnen.

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