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Fakten •
Parkieren auf weissen Parkplätzen

Darf ich mein Auto so lange stehen lassen, wie ich will?

Bei all diesen Regeln kann man schon mal den Überblick verlieren. Parkieren auf öffentlichem Grund kennt einige Fallstricke. Da gibt es weisse, blaue und gelbe Parkfelder. Doch wo darf ich stehen und vor allem wie lange? Das erfährst du in unserer Rubrik «einfach erklärt».

Gleich zu Beginn räumen wir mit einem Mythos auf, der sich hartnäckig hält. So heisst es im Volksmund: Auf weissen Parkfeldern darfst du dein ordentlich eingelöstes Auto so lange hinstellen, wie du willst. Falsch! Was wirklich gilt, steht in der Verkehrsregelnverodnung VRV, Artikel 20 Abs.2. Dort heisst es: «Wer sein Fahrzeug auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen nachts regelmässig an gleicher Stelle parkiert, bedarf einer Bewilligung, sofern die zuständigen Behörden auf dieses Erfordernis nicht verzichten.»

Und hier liegt die Krux: Lange war es so, dass kleinere Gemeinden auf diese Bewilligungen verzichteten. Mittlerweile verfügen sie aber immer häufiger über eigene Reglemente, die sie konsequent durchsetzen. Da diese von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Behörde nachzufragen. Sonst drohen Bussen oder die persönliche Kontaktaufnahme durch den Dorfpolizisten.

Was gilt in der Blauen Zonen

Die Grundregeln sind klar: Beim Abstellen des Wagens in der Blauen Zone muss ich die Ankunftszeit immer auf die nächste Halbstundenmarkierung einstellen. Dann darf ich für maximal 60 bis 90 Minuten stehen bleiben. Ein Beispiel: Ich parkiere mein Fahrzeug um 9.20 Uhr. Die Parkscheibe stelle ich auf 9.30 Uhr vor, womit ich bis 10.30 Uhr auf dem Feld stehen bleiben darf. Die Endzeit ändert sich auch nicht, wenn ich schon um 9.05 aufs Parkfeld fahre.

Gilt diese Stunden-Regel während des ganzen Tages? Nein. Tatsächlich kennt die Blaue Zone eine verlängerte Mittagszeit. Konkret heisst das: Wer zwischen 11.30 Uhr und 13.29 Uhr ankommt, darf bis 14.30 Uhr parkieren. Im besten Fall also ganze drei Stunden. Und nachts? Ab 18 Uhr kann das Auto völlig legal bis zum nächsten Morgen um 7.59 Uhr stehenbleiben – und das ganz ohne Parkscheibe. Das Gesetz dazu findest sich in der Signalisationsverordnung SSV, Artikel 48 Abs. 2.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Wer sich nicht an die Regeln hält, ob bewusst oder unwissentlich, muss schnell tiefer ins Portemonnaie greifen. Hier die häufigsten Regelverstösse zusammengefasst:

  • Überschreiten der Parkzeit. 
    Busse: Richtet sich nach der Länge, 40 bis 100 Franken
     
  • Eine schlecht sichtbare Parkscheibe.
    Busse: 40 Franken
     
  • Nachstellen der Parkscheibe.
    Busse: 40 Franken.

Und was ist, wenn ich mein Fahrzeug nach einer Stunde «in den Verkehr einfüge» und in der Nähe auf einem weiteren Blaue-Zone-Parkplatz abstelle? Ist ebenfalls nicht erlaubt und wird mit 40 Franken gebüsst.

Parkscheibe nur für die Blaue Zone?

Tatsächlich kommt die Scheibe auch ausserhalb zum Einsatz. Dann, wenn das Schild «Parkieren auf Zeit» darauf hinweist. Diese Zusatztafel fordert die Autofahrenden auf, ihre Ankunftszeit anzugeben. Die Parkscheibe wird nach dem gleichen Prinzip wie in der Blauen Zone verwendet – auch bei Motorrädern.

Das Auto muss ganz ins Parkfeld

Ist der Wagen für das Parkfeld zu gross, sollte man besser weitersuchen. Das Gesetz ist unmissverständlich: Pneus müssen innerhalb der Linie stehen. Befinden sie sich auf der Markierung, gilt das bereits als draussen. Und das kann richtig teuer werden. 

Wie teuer erlebte ein Autofahrer 2017 in Zürich. Weil sein Fahrzeug drei Tage lang knapp ausserhalb der Markierung parkiert war, bekam er eine Busse plus Gebühren in der Höhe von 1250 Franken.

Zu guter Letzt noch die Farbe Gelb

Gelb kennt nur eine Botschaft: Absolutes Parkverbot! Auch wenn das freie Feld mit dem Taxi-Schriftzug in der Innenstadt noch so lockt: Das Befahren ist nur für ein kurzes ein- und aussteigen lassen von Mitfahrenden erlaubt. Verlässt man aber selber das Fahrzeug, droht auch hier eine Busse.

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