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Darf ich das Auto durch ein kurzes Fahrverbot schieben?
Letztes Jahr hatte STREETLIFE die schrägsten Fragen unserer Leserinnen und Leser präsentiert. Aber manche Fragen sind statt skurril einfach interessant. Zum Beispiel: Darf ich das Auto durch ein kurzes Fahrverbot schieben und warum wird Tempo 30 oft nicht aufgehoben? Hier kommen die Antworten.
1. Darf ich in der Schweiz einen deutschen Miet-Ferrari fahren?
Nur mit Zoll-Bewilligung! Ohne wirds teuer: Ein Miet-Bentley kostete den Mieter über 10'000 Franken Strafe! Denn mit Schweizer Wohnsitz darfst du in der Schweiz kein ausländisches Auto lenken. Dieses Gesetz haben viele Länder, damit wir nicht im Ausland immatrikulieren und so die Motorfahrzeugsteuer hinterziehen. Es gibt Ausnahmen, aber die gelten fast nie automatisch. Daher mit der Vermietung vorab abklären oder vor Grenzüberfahrt (danach ists zu spät) Mietauto am Schweizer Zoll anmelden («Vormerkschein», Formular 15.25), für bis zu acht Tage ab Mietbeginn bewilligen lassen und bei Ausreise erneut am Zoll melden. Tust du das nicht, gilt der Ferrari bei uns als illegal importiert und wird in einem Strafverfahren zwangsverzollt.
2. Velofahrer nerven sich, wenn ich ihnen zum Rechtsabbiegen den Weg versperre. Ist das verboten?
Nur, wenn der Velostreifen durch eine ausgezogene Linie abgetrennt ist. Ist die Linie unterbrochen oder gar kein Velostreifen da, darfst und sollst du ganz rechts am Rand fahren, damit kein Velo versucht, rechts an dir vorbeizufahren. Denn oft wissen Velofahrende nicht: Grundsätzlich dürfen sie rechts an den Autos vorbei und haben Vortritt vor Rechtsabbiegenden. Aber an rechts blinkenden Autos dürfen sie nur vorbei, solange diese stehen (etwa am Rotlicht). Sobald ein rechts blinkendes Auto fährt, müssen Velofahrende dahinter bleiben.
3. Mich verunsichert Tempo 30: Mal ist das Ende des Limits signalisiert, mal nicht.
Das ist in der Tat verwirrend. Denn es gibt Tempo-30-Zonen und Tempo-30-Strecken. Die Zone kündigt eine rechteckige weisse Tafel mit 30-km/h-Symbol darin an: Es gilt Tempo 30, bis ein Schild das Limit aufhebt. Die Tempo-30-Strecke mit rundem 30-km/h-Schild dagegen muss nicht zwingend aufgehoben werden: Hier gilt Tempo 30 nur bis zur nächsten Verzweigung. Folgt danach keine erneute 30-km/h-Tafel, gilt wieder 50 km/h.
4. Darf ich im Kreisverkehr wie im Ausland auch links blinken?
Ja! Das ist bei uns nicht üblich und nie vorgeschrieben, aber erlaubt. Es kann durchaus nützlich sein. Typisch ist etwa der Fall, wenn in einem dicht befahrenen Kreisel in der Rushhour fast alle dieselbe Ausfahrt nehmen, du aber noch eine Ausfahrt weiterfahren willst. Damit wird oft nicht gerechnet. Dann kann das Linksblinken Klarheit schaffen. Achtung: Trotzdem musst du natürlich rechtzeitig vor der Ausfahrt wieder rechts blinken.
5. Darf ich einen Töff oder ein Auto durch ein kurzes Fahrverbot schieben?
Den Töff ja, das Auto (oder Töff mit Beiwagen) nein: Für mehrspurige Fahrzeuge gilt das Fahrverbot in jedem Fall, für einspurige Fahrzeuge wie Velos oder Motorräder nur fahrend. Wichtig ist: Du darfst beim Schieben nicht im Sattel sitzen oder in den Fussrasten stehen, das ist Fahren. Der Motor muss aus sein und am besten auch die Zündung. Du darfst zum Schieben auch aufs Trottoir, solange dort 1,5 Meter Breite frei bleiben.
6. An Kolonnen darf ich rechts vorbeifahren. Aber ab wie vielen Autos ist es eine Kolonne?
Das ist leider nicht definiert. Entscheidend ist, ob es den Charakter einer Kolonne hat: Abstände und Tempi konstant, Fahrt in einer Reihe. Im Einzelfall entscheidet das Gericht. Mindestens drei, lieber fünf oder sechs Fahrzeuge sollten es schon sein – aber eben, am Ende entscheidet das nicht. Sondern eher, ob du dich so verhältst, dass es dem Verkehrsfluss dient (eher erlaubt), oder ob du einfach nur schneller sein willst (eher verboten). Wichtig: Fährst du an einem einzelnen Auto rechts vorbei oder wechselst gleich danach wieder nach links, wird es statt als erlaubtes Rechtsvorbeifahren als weiter verbotenes Rechtsüberholen betrachtet.
7. Wieso schmilzt Streusalz das Glatteis?
Aus demselben Grund, warum Salzwasser später gefriert als Süsswasser. Das Salz senkt den Gefrierpunkt. Streusalz löst sich im Wasserfilm auf dem Eis und bricht Wassermoleküle aus dem Eis-Kristallgitter nebenan. Das Eis wird instabil: Es schmilzt. Je mehr schmilzt, desto mehr Wasser-Salz-Lösung entsteht und schmilzt noch mehr Eis. Im Idealfall sorgen Pneus der Autos danach dafür, dass ihr Druck die Temperatur des Wassers erhöht und es abtrocknet. Allerdings läuft das nicht ewig weiter: Ein Zentimeter Schneedecke verdünnt das Salz bereits zu sehr, und auch spätestens bei minus 25 Grad stoppt der Prozess. Übrigens: Das Streusalz ist an sich dasselbe Salz wie im Salzstreuer daheim, aber günstiger, weil nicht alle Fremdstoffe entfernt werden.
8. Stimmt es, dass Schäden durch ein ukrainisches Auto meine Autoversicherung gleich mitbezahlt?
Nein. Das geisterte mal durch die Sozialen Medien, ist aber Unsinn. Die Haftpflicht des Verursachers bezahlt Fremdschäden – und alle (auch ukrainische) Autos müssen bei uns ausreichend versichert sein. Zwar läuft die Abwicklung über eine zentrale nationale Stelle, aber das ist bei allen Unfällen mit ausländischen Autos so. Und es gibt den Garantiefonds. Er sichert Schäden ab, die nicht gedeckt sind, etwa bei Unfallflucht oder wenn ein Auto aus dem Ausland unterversichert wäre. Aber auch diesen aus Haftpflichtprämien gespeisten Fonds gibt es schon immer. Das Gerücht kam durch eine Regel in Deutschland auf, bei der in den ersten vier Monaten nach Kriegsbeginn deutsche Autoversicherer Schäden durch ukrainische Autos mit übernahmen.
9. Muss ich eine Anhängerkupplung abnehmen, wenn ich keinen Hänger ziehe?
Kommt darauf an. Es ist nicht explizit verboten, ohne Hänger die Anhängerkupplung (AHK) dran zu lassen. Aber: Die AHK darf keine Beleuchtungseinrichtungen oder Kontrollschilder verdecken. Würde etwas verdeckt, steht oft im Fahrzeugausweis, dass die AHK bei Nichtgebrauch zu entfernen oder einzuklappen ist. Tricky: Es steht nicht immer im Fahrzeugausweis! Dann sind Lenkende selbst dafür verantwortlich, darauf zu achten, ob etwas verdeckt werden könnte. Daher im Zweifelsfall die AHK lieber entfernen oder einklappen.
10. Darf ich den Pannenstreifen nutzen, wenn es in der Autobahn-Ausfahrt staut?
Ja! Der Pannenstreifen ist für Notsituationen da – und Stau in der Ausfahrt betrachten Behörden als so eine Situation: Es wäre zu gefährlich, sich auf der Fahrbahn anzustellen. Deshalb ist es bei Stau in der Ausfahrt erlaubt, auf dem Pannenstreifen anzustehen, selbst wenn nicht explizit signalisiert. Wichtig: Verpasst man das Stauende, darf man nur noch einfädeln, wenn das ohne Verlangsamen oder Stoppen auf der Normalspur geht – sonst kostet es als Behinderung oder Gefährdung viel Geld und oft den Ausweis. Also weiterfahren und an der nächsten Ausfahrt kehren. Übrigens: Auch beim Einfädeln auf Autobahnen darf der Standstreifen als verlängerter Beschleunigungsstreifen dienen, falls du mal trotz Gasgeben keine passende Lücke findest.
Die Frage aller Fragen: Darf ich zum Überholen über die Sicherheitslinie?
Die mit weitem Abstand häufigste Leserfrage erreicht uns fast monatlich: Darf ich zum Überholen eines Velos oder Traktors über die ausgezogene Sicherheitslinie fahren? Nein! Das Problem: Die Sicherheitslinie und das Überholverbot werden verwechselt. Die ununterbrochene Sicherheitslinie ist kein Überholverbot. Sie darf aber nie berührt oder gequert werden (einzige Ausnahme: unbeweglichen Hindernisse wie Pannenauto).
Solange man die Linie nicht quert und minimal 1,5 Meter Abstand zum überholten Fahrzeug hält, darf man trotz Linie also überholen – falls kein Überholverbot signalisiert ist. Denn Überholverbot gilt unabhängig von der Linie: Im Überholverbot dürfen nur einspurige Fahrzeuge überholt werden (z.B. Velo) und Fahrzeuge, die maximal 30 km/h fahren können (z.B. Traktor) – solange man eine allfällige extra Sicherheitslinie nicht quert.

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