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Verkehr •
Gesetze vom Beginn der Automobil-Ära

Hupen, Trinker-Verbot und Tempo 10: Die kuriosen Verkehrsregeln von damals

Als das Auto in der Schweiz Fahrt aufnahm, musste der Gesetzgeber nachziehen – mit Vorschriften, die heute skurril erscheinen. Jährliche Fahrprüfungen, tiefe Tempolimits und ein Hup-Gebot waren an der Tagesordnung. Ein Blick zurück in die Anfänge des Strassenverkehrs.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts eroberte das Auto die Schweiz: Innert vier Jahren, von 1910 bis 1914, hatte sich die Zahl der Automobile mehr als verdoppelt – von 2276 auf 5400 Fahrzeuge. Den Kantonen war klar: Neue Gesetze müssen her, um Unfälle zu vermeiden.

Jährliche Fahrprüfung und der Beweis, kein Säufer zu sein

Denn: Mit der Ausbreitung des Automobils stiegen auch die Unfallzahlen in der Schweiz. Zwischen 1904 und 1914 wuchs die Anzahl an Unfallopfern von 64 auf 84. In den meisten Kantonen (siehe Box) musste daher ein Permi erlangt werden, damit man mit dem Auto auf der Strasse fahren durfte. Dieses beinhaltete bereits damals eine Theorie- und Praxisprüfung. Im Unterschied zu heute musste das Permi jedoch jährlich wiederholt werden. Zudem mussten die Fahrer einen einwandfreien Leumund vorweisen und beweisen können, kein Alkoholproblem zu haben. Notorische Trinker durften nicht zur Fahrprüfung antreten.

Als jeder Kanton noch eigene Verkehrsregeln hatte

Früher waren die Strassenverkehrsregeln keine Angelegenheit des Bundes, sondern der Kantone. So hatte jeder Kanton eigene Verkehrsregeln. In Genf benötigte man sogar einen Führerausweis für fürs Fahrrad. Mit der Ausbreitung des Automobils einigten sich jedoch die meisten Kantone in einem Konkordat darauf, ein paar grundlegende Regeln im Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr einzuführen. Nur Uri, Thurgau und Graubünden leisteten Widerstand und traten dem Konkordat nicht bei. In Graubünden war das Autofahren sogar bis 1925 verboten. Erst 1932 übernahm der Bund die rechtliche Verantwortung für den Strassenverkehr.

So ein Mist

Interessant ist auch die Entwicklung der Geschwindigkeitsvorgaben innert wenigen Jahren. So galten 1902 innerorts 10 km/h, was in etwa der Geschwindigkeit eines trabenden Pferdes entspricht. Ausserorts durften 30 km/h nicht überschritten werden. Auf Brücken, in Durchfahrten, engen Strassen, beim Kehren und bei starken Gefällen waren sogar 6 km/h das Maximum. 1914 wurden diese Limiten erhöht auf 18 km/h in der Stadt und 40 km/h auf den Landstrassen.

Auf stark frequentierten Strassen galt zudem noch eine Sonderregelung. Hier durfte nur langsam gefahren werden. Aus gutem Grund: Zu Beginn der Automobil-Ära teilten sich Motorfahrzeuge die Strassen noch mit Pferdekutschen. So wurde verhindert, dass die Bevölkerung mit herumfliegendem Mist oder Staubwolken belästigt wurde.

Verkehrsregeln und ihr stetiger Wandel

Auch wenn viele dieser alten Vorschriften heute belächelt werden, waren sie der Grundstein für die modernen Verkehrsregeln, die wir heute kennen. Der Strassenverkehr hat sich seit den Anfängen des Automobils enorm verändert – genauso wie die Gesetze, die ihn regeln. Doch eines bleibt gleich: Die Notwendigkeit, für Sicherheit und Ordnung auf den Strassen zu sorgen. Und wer weiss, vielleicht schmunzeln künftige Generationen genauso über unsere heutigen Vorschriften, wie wir es über die Hup-Pflicht an Kreuzungen tun.
 

Quelle: Blog des Bundesamts für Strassen ASTRA

 

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