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Politik & Wirtschaft •
Teurer für Externe

Gewerbeparkkarten – sind sie marktverzerrend und widerrechtlich?

Externe Unternehmen zahlen mehr für eine Gewerbeparkkarte als solche, die in der Stadt ansässig sind. Dieses Preismodell gilt in einigen Schweizer Städten. Ob das vor Gericht standhalten würde? Sogar eine Dienststelle zweifelt.

Sie ist das Pendant zur Anwohnerparkkarte in der blauen Zone: die Gewerbeparkkarte. Damit können Unternehmen zu Arbeitszwecken unbefristet in der Blauen Zone parkieren. Wie bei der Anwohnerparkkarte verlangen Städte auch bei den Gewerbeparkkarten unterschiedlich hohe Preise und setzen auf verschiedene Modelle.  

Konkret: Während in manchen Städten die Gewerbeparkkarte für alle Unternehmen gleich viel kostet, unterscheiden gewisse noch nach Firmensitz. So zahlen in der jeweiligen Stadt ansässige Unternehmen weniger für eine Gewerbeparkkarte als solche von ausserhalb.  

«Unlauter, rechtswidrig und marktverzerrend»

Mit diesem Modell sind jedoch nicht alle einverstanden. «Diese Unterscheidung zwischen Ansässigen und Auswärtigen ist nicht in Ordnung. Meiner Meinung nach ist das unlauter, rechtswidrig und marktverzerrend», sagt Stephan Iten gegenüber STREETLIFE. Für den Stadtzürcher SVP-Gemeinderat ist klar: «Eine Gewerbeparkkarte muss für alle gleich viel kosten.» Das sei ein Mitgrund für das Referendum gegen die Parkkartenverordnung gewesen. 

In Zürich ist gibt es bei der Gewerbeparkkarte aktuell keine Preisunterschiede. Doch bei der Abstimmung über die revidierte Parkkartenverordnung im September ist ein zusätzliches Modell geplant. Dieses soll dem Gewerbe zwar mehr Parkmöglichkeiten bieten, doch dafür müssen Unternehmen auch unterschiedlich tief in die Tasche greifen: Firmen mit Sitz in Zürich zahlen dafür 1200 Franken, auswärtige 1800 Franken.  

Nicht mal umsetzende Dienststelle ist überzeugt

Wie eine Anfrage von STREETLIFE zeigt, ist sich sogar die umsetzende Dienststelle der Stadt Zürich nicht sicher, ob das rechtens ist. «Es ist nicht auszuschliessen, dass der aktuelle Artikel 32 der Parkkartenverordnung vor einem Gericht nicht standhalten könnte. Welche Konsequenzen dies allenfalls hätte, können wir ohne ein allfälliges Urteil nicht sagen», sagt eine Mediensprecherin der Dienstabteilung Verkehr gegenüber STREETLIFE. «Ginge jemand rechtlich gegen die Bestimmung vor, könnte das Auswirkungen auf weitere Schweizer Städte haben», ordnet Stephan Iten ein.  

In diesen Städten zahlen auswärtige Unternehmen mehr

Wie eine STREETLIFE-Recherche zeigt, zahlen auswärtige Unternehmen auch in Luzern und Bern mehr für eine Gewerbeparkkarte. In Luzern kostet die Parkbewilligung für auswärtige Handwerker und Serviceleute 50 Prozent mehr. In der Hauptstadt ist der Preisunterschied noch krasser: Unternehmen von ausserhalb der Gemeinde Bern zahlen drei Mal so viel solche mit Sitz in Bern (siehe Tabelle). 

Aktuell gilt also: Wo kein Kläger, da kein Richter. Doch das könnte sich in naher Zukunft schweizweit ändern, wenn es zu einem Präzedenzfall kommt. In Zürich könnte das laut Stephan Iten durchaus passieren.

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