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Neues Gesetz bei Autoversicherungen: «Konsument zahlt drauf»
Ab 2026 dürfen Garagen nicht mehr wie gewohnt Autoversicherungen vermitteln. Der Garagenverband zeigt sich irritiert und äussert Kritik an der Regulierung des Bundes. Die Auflage schiesse am Ziel des Konsumentenschutzes vorbei und sorge für unnötigen Aufwand.
Bis anhin durften Autogaragen beim Verkauf von Fahrzeugen entsprechende Motorfahrzeugversicherungen wie Teil- oder Vollkasko vermitteln. Für viele Autoverkäuferinnen und -verkäufer ist dies ein fixer Bestandteil im Autoverkaufsprozess. Doch dem schiebt der Bund jetzt einen Riegel vor. Ab 2026 müssen auch Mitarbeitende der Automobilbranche eine Zusatzausbildung inklusive Prüfung absolvieren, wenn sie weiterhin Versicherungen vermitteln wollen. Das hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF entschieden. Umgesetzt wird die Regulierung von der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA.
Keine Beschwerdefälle bekannt
Der Auto Gewerbe Verband Schweiz AGVS zeigt sich irritiert ab der Regulierung. Seine Kritik: «Die Vermittlung von Motorfahrzeugversicherungen ist kein missbrauchsanfälliges Geschäft, weshalb eine solch detaillierte Überregulierung dem Prinzip der Verhältnismässigkeit widerspricht», heisst es in einer Stellungnahme des AGVS zuhanden der FINMA und des SIF. Es seien keine Fälle bekannt, die Anlass zu Beschwerden gegeben hätten, heisst es weiter im Schreiben.
Auf Anfrage von STREETLIFE führt Tahir Pardhan, Leiter Recht & Politik AGVS aus: «Die Automobilbranche ist auf langfristige Kundenbeziehungen und Vertrauen angewiesen – ein Fehlverhalten in der Versicherungsvermittlung steht diesen diametral entgegen und ist daher bereits aus Eigeninteresse der Garagenbetriebe heraus auszuschliessen.» Daher sei es unverhältnismässig, Personen mit langjähriger Erfahrung in der nebenberuflichen Vermittlung von Motorfahrzeugversicherungen «auf willkürliche Weise einer Prüfung zu unterziehen».
Kosten in Millionenhöhe zahlt Endkunde
Denn diese Prüfung hat es in sich: «Die Anforderungen sind viel zu hoch und schiessen weit über das Ziel hinaus», so der AGVS. Die Massnahme generiere enormen bürokratischen Aufwand und verursache dadurch jährliche Kosten in Millionenhöhe. Ein Nullsummenspiel, findet der AGVS: «Diese werden letztlich von den Konsumentinnen und Konsumenten getragen, ohne dass für sie ein erkennbarer Mehrwert entsteht.»
Wettbewerb wird reduziert
Im Gegenteil: Die Einschränkungen durch das neue Versicherungsaufsichtsgesetz würden das Angebot an Versicherungslösungen einschränken. «Der Wettbewerb unter den Versicherungsgesellschaften wird zu Lasten der Konsumentinnen und Konsumenten reduziert. So ist es einem Garagisten mit der gebundenen Vermittlung nicht mehr gestattet, zugunsten der Kundinnen und Kunden Vergleichsofferten anderer Versicherungsunternehmen vorzulegen», bemängelt der AGVS. Tahir Pardhan: «Die Revision führt faktisch dazu, dass Garagen künftig nur noch als gebundene Vermittler für einen einzelnen Versicherer tätig sein können – und das erst nach bestandener Versicherungsvermittlerprüfung.»
FINMA sieht kein Problem
Alles halb so wild, findet die FINMA in Bezug auf die Prüfung. «Für den Vertrieb der Motorfahrzeugversicherung ist ein vereinfachter Bildungsweg vorgesehen», so eine Mediensprecherin auf Anfrage. Durchgeführt werde die Prüfung vom Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft VBV.
«Befürchten hohe Durchfallquoten»
Die vom AGVS vernommenen Rückmeldungen zeigen jedoch ein anderes Bild: «Die Prüfung des VBV ist in ihrer aktuellen Form zu anspruchsvoll und in Teilen interpretationsanfällig», entgegnet Pardhan. Genaue Zahlen zu den Durchfallquoten gebe es aktuell nicht. «Allerdings befürchten wir seit Sichtung der Prüfungsunterlagen, dass diese Quote hoch sein wird.»
Verband hofft auf Anpassung der Prüfung
Der Verband will seine Mitglieder jedoch unterstützen. Einerseits mit Wissen: «Wir planen schon bald Vorbereitungskurse über die AGVS Business Academy anzubieten, welche gezielt die Teilnehmenden auf die Prüfung vorbereiten soll», so Pardhan.
Andererseits sei man im Gespräch mit dem VBV, um die Prüfungsinhalte nochmals zu überarbeiten. «Angesichts der begrenzten verbleibenden Zeit bis zum Ablauf der Übergangsfrist bis Ende 2025 ist es entscheidend, die tatsächliche Durchfallquote ernsthaft zu würdigen und die Prüfung zeitnah anzupassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Branche bis zum 1. Januar 2026 bereit ist, ohne dass vermeidbare Kosten durch mehrfach notwendige Prüfungswiederholungen entstehen», sagt Pardhan abschliessend.

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